Was eine Ladestation am Haus kostet
Warum die Ladestation selten am Gerät teuer wird, welche Leistung du wirklich brauchst und welche Anmeldungen beim Netzbetreiber und der Gemeinde nötig sind.

Die eine Offerte für «eine Ladestation» lautet auf 2’400 Franken, die zweite auf 7’900. Beide meinen dasselbe Gerät. Der Unterschied liegt in dreissig Metern Zuleitung, einer neuen Sicherungsgruppe und der Frage, ob dein Hausanschluss die zusätzliche Leistung überhaupt hergibt. Das Gerät ist der kleinste Posten in dieser Rechnung.
Kurzantwort
- Der Preis steckt in der Zuleitung, nicht im Ladegerät. Länge, Querschnitt, Verlegeart und die vorhandene Reserve in der Verteilung bestimmen die Summe.
- Weniger Leistung reicht meistens. Bei rund 30 Kilometern täglicher Fahrleistung lädt eine Station mit 3,7 Kilowatt über Nacht mehr als das Dreifache davon nach.
- Angemeldet wird immer. Technisches Anschlussgesuch und Installationsanzeige gehen an den Verteilnetzbetreiber, der Sicherheitsnachweis folgt nach der Installation.
- Eine Baubewilligung braucht es auf bestehenden Parkplätzen in den meisten Kantonen nicht — mit benannten Ausnahmen.
- Bei Miete und Stockwerkeigentum kommt eine Zustimmung dazu, bevor irgendjemand offeriert.
Welche Ladeleistung du zu Hause wirklich brauchst
Dieser Punkt entscheidet über die halbe Rechnung, und er wird fast immer zu gross beantwortet. Das Handbuch Ladeinfrastruktur des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen rechnet mit einer durchschnittlichen Fahrleistung von 10’968 Kilometern im Jahr oder 30,05 Kilometern pro Tag, hergeleitet aus der Verkehrsleistung des Bundesamts für Statistik. Dagegen gerechnet ergibt sich:
| Ladeleistung | über Nacht (9 h), Fahrzeug mit 20 kWh/100 km | über Nacht (9 h), Fahrzeug mit 30 kWh/100 km |
|---|---|---|
| 3,7 kW | 167 km | 111 km |
| 11 kW | 495 km | 330 km |
| 22 kW | 990 km | 660 km |
Eine Station mit 3,7 Kilowatt deckt den Durchschnittstag also mit dem Faktor drei bis fünf ab. Elf Kilowatt sind komfortabel, 22 Kilowatt am Einfamilienhaus fast immer eine Anschaffung für einen Fall, der zweimal im Jahr eintritt — und sie kostet dich sofort die stärkere Absicherung.
| Maximale Leistung | Sicherung | Spannung | Phasen |
|---|---|---|---|
| 3,0 kW | 13 A | 1 × 230 V | einphasig |
| 3,7 kW | 16 A | 1 × 230 V | einphasig |
| 7,4 kW | 16 A | 2 × 230 V | zweiphasig |
| 11,0 kW | 16 A | 3 × 400 V | dreiphasig |
| 22,0 kW | 32 A | 3 × 400 V | dreiphasig |
Je höher die Ladeleistung, desto höher sind laut VSE auch die Ladeverluste und die Alterung der Fahrzeugbatterie. Der Sprung auf 22 Kilowatt kauft dir also weder Komfort noch Lebensdauer, sondern Kupferquerschnitt.
Welche Positionen die Installation umfasst
Verlang die Offerte in dieser Gliederung. Wo eine Zeile fehlt, fehlt sie nur auf dem Papier.
| Position | Was hineingehört | Was den Preis treibt |
|---|---|---|
| Ladestation | Gerät, Halterung, Kabel oder Steckdose | Ausstattung, kaum die Leistung |
| Zuleitung | Kabel, Querschnitt, Kanal oder Rohr, Durchbrüche | jeder Meter, jede Wand, jede Aussenstrecke |
| Absicherung | eigener Stromkreis je Ladepunkt, Leitungsschutz | Platz in der bestehenden Verteilung |
| Personenschutz | Fehlerstrom-Schutzeinrichtung 30 mA und Gleichstromfehlererkennung ab 6 mA | Typ und Aufteilung der Schutzeinrichtungen |
| Lastmanagement | statisch oder dynamisch, Messung am Hausanschluss | nötig, sobald der Anschluss knapp wird |
| Anmeldung | technisches Anschlussgesuch, Installationsanzeige, allfällige Apparatebestellung | Aufwand des Installateurs, nicht des Netzbetreibers |
| Abnahme | Erstprüfung, Schlusskontrolle, Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll | bei kürzerer Kontrollperiode zusätzlich unabhängige Kontrolle |
| Anschlussverstärkung | stärkere Sicherung, stärkere Anschlussleitung | der Posten, der eine Offerte verdoppeln kann |
Zur Schutztechnik gibt das Handbuch die Anforderung präzise vor: Jeder Ladepunkt muss über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit 30 Milliampere und eine Gleichstromfehlererkennung ab 6 Milliampere verfügen; jeder Stromkreis, der einen Ladepunkt versorgt, ist durch eine eigene Schutzeinrichtung bei Überstrom zu schützen. Das ist keine Ausstattungsfrage, sondern Bedingung für die Abnahme.
⚠ Eine amtliche Schweizer Preisstatistik für Ladeinstallationen gibt es nicht, und wir schreiben hier keine Spanne hin. Was du stattdessen tun kannst: Lass die Zuleitungslänge in Metern, den Querschnitt in Quadratmillimetern und die Verlegeart in der Offerte ausweisen. Zwei Offerten mit denselben drei Angaben lassen sich vergleichen — zwei Pauschalen nicht.
Was der Netzbetreiber prüft und was du melden musst
Nach dem VSE-Handbuch sind Installationen von Ladeeinrichtungen für die Elektromobilität «gemäss den Werkvorschriften immer anzumelden». Die Formulare sind benannt: technisches Anschlussgesuch (TAG), Installationsanzeige (IA), allenfalls eine Apparatebestellung für Mess- und Steuereinrichtungen, dazu der Sicherheitsnachweis nach der Niederspannungs-Installationsverordnung.
Die Rollen sind klar verteilt. Der Elektroinstallateur reicht die Formulare ein — melden muss also nicht der Hauseigentümer selbst, aber er muss den Auftrag dafür erteilt haben. Der Verteilnetzbetreiber prüft die Unterlagen und beurteilt drei Dinge: ob die bezugsberechtigte Anschlussleistung erhöht werden muss, ob die Anschlussleitung zu verstärken ist und ob im Verteilnetz Verstärkungen nötig sind.
Beim Sicherheitsnachweis hängt der Aufwand an der Kontrollperiode deines Gebäudes. Die NIV sieht im Anhang für alle übrigen elektrischen Installationen — also für das Wohnhaus — eine Kontrolle alle 20 Jahre vor. Bei dieser Periode genügt nach Art. 35 Abs. 1 NIV der Sicherheitsnachweis des Erstellers mit Mess- und Prüfprotokoll. Liegt die Kontrollperiode unter 20 Jahren, ist innerhalb von sechs Monaten zusätzlich eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan zu veranlassen. Wie dieser Nachweis abläuft und was er im Bestand auslöst, steht in Elektroinstallation und Sicherheitsnachweis.
⚠ Ein Punkt, bei dem ältere Unterlagen überholt sind: Das VSE-Handbuch von 2022 stützt die Möglichkeit zur Lastreduktion auf Art. 8c der Stromversorgungsverordnung. Diese Bestimmung wurde per 1. Januar 2026 aufgehoben. Die Nutzung steuerbarer Lasten durch den Verteilnetzbetreiber richtet sich seither nach Art. 17c StromVG: Er kann Flexibilität netzdienlich nutzen und schliesst dazu «diskriminierungsfreie Verträge ab, einschliesslich Vergütung». Wenn dir jemand eine Steuerbox ohne Vertrag und ohne Vergütung einbauen will, ist das der Artikel, den du zitierst.
Wann eine Baubewilligung dazukommt
Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz hat dafür eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Ihre Grundaussage: Die Installation von Ladestationen auf bestehenden Parkplätzen von Ein- und Mehrfamilienhäusern ist «in den meisten Fällen ohne Baubewilligung möglich», für Einstellhallen wie für Aussenparkplätze.
Vier Kantone und ein Sonderfall sind ausdrücklich benannt:
| Kanton | Besonderheit gemäss BPUK |
|---|---|
| Genf | in Tiefgaragen bewilligungsfrei; bei Aussenparkplätzen nur eine private Heimladestation, mehrere gleichzeitig sind bewilligungspflichtig |
| Neuenburg | bewilligungsfrei, solange die Station 2 m³ Fassungsvermögen nicht übersteigt |
| Schwyz | Meldeverfahren; ohne Reaktion der Behörde nach 20 Tagen gilt die Station als bewilligt |
| Zug | Bauanzeige; ohne Reaktion nach 14 Tagen gilt die Station als bewilligt |
| Zürich | im Regelfall Anzeigeverfahren, also ein vereinfachtes Verfahren ohne Publikation und öffentliche Auflage |
Zwingend wird die Bewilligung, sobald neue Parkplätze entstehen. Und in jedem Fall braucht es die Zustimmung des Strasseneigentümers, wenn für die Leitung ein Graben aufgebrochen wird. Die Konferenz weist ausdrücklich darauf hin, dass die erstinstanzliche Beurteilung bei der Gemeinde liegt und die Zusammenstellung nicht rechtlich verbindlich ist — der Anruf bei der Gemeinde bleibt der erste Schritt.
Dazu die Zustimmungen im Haus: Mieterinnen und Mieter müssen die Einwilligung der Vermieterschaft einholen, bei Stockwerkeigentum ist die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer erforderlich. Welche Mehrheit im Einzelfall genügt, hängt von der Einordnung der Massnahme ab — siehe bauliche Massnahmen im Stockwerkeigentum.
Was das Laden kostet und wie die Solaranlage hineinspielt
Beim ElCom-Medianpreis 2026 von 27,7 Rappen je Kilowattstunde kostet ein Fahrzeug mit 20 Kilowattstunden Verbrauch je 100 Kilometer 5.54 Franken für diese Strecke, ein Fahrzeug mit 30 Kilowattstunden 8.31 Franken.
Der Hebel liegt beim Zeitpunkt. Das VSE-Handbuch empfiehlt, Elektroautos möglichst dann zu laden, wenn die eigene Photovoltaikanlage sonst ins Verteilnetz einspeisen würde. Das ist keine Komfortfrage: Seit dem 1. Januar 2026 richtet sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis. Jede Kilowattstunde, die stattdessen ins Auto geht, ersetzt eine, die du zum Grundversorgungstarif hättest kaufen müssen. Wie sich der Eigenverbrauch über mehrere Parteien organisieren lässt, steht in Solarstrom mit den Nachbarn teilen.
Was heisst das für dich
Frag zuerst beim Verteilnetzbetreiber nach, welche Anschlussleistung dein Haus bezugsberechtigt hat — diese Antwort entscheidet, ob du über eine Ladestation oder über eine Anschlussverstärkung sprichst. Ruf dann die Gemeinde an, auch wenn dein Kanton in der Tabelle oben steht; die erstinstanzliche Beurteilung liegt dort. Verlang die Offerte mit Zuleitungslänge, Querschnitt und Verlegeart, sonst vergleichst du zwei Pauschalen. Nimm 11 Kilowatt statt 22, solange dir niemand einen Grund für 22 nennt, den du im Alltag wiedererkennst. Und plan den Ladezeitpunkt auf den Mittag, wenn Photovoltaik auf dem Dach liegt — dort liegt der grössere Teil des Ertrags.
Weiterlesen
- Elektroinstallation und Sicherheitsnachweis — Kontrollperioden, Abnahme und was im Altbau nachgezogen werden muss
- Solarstrom mit den Nachbarn teilen — Eigenverbrauch über mehrere Parteien seit 2026
- Bauliche Massnahmen im Stockwerkeigentum — welche Mehrheit die gemeinsame Einstellhalle braucht
- Solaranlage: Bewilligung und Meldung — was vor der Anlage auf dem Dach zu klären ist
- Im Forum: Ladeinstallation mit Lastmanagement in der Einstellhalle — und die Grundsatzfrage Hausanschluss und elektrische Absicherung
Quellen
- VSE, Handbuch Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität — Ladeleistungen und Reichweiten, Sicherungsgrössen, Meldepflicht mit TAG und IA, Rollen der Beteiligten, Personenschutz nach NIN 7.22
- BPUK, Orientierungshilfe für Baubewilligungsverfahren von Ladestationen — bewilligungsfrei auf bestehenden Parkplätzen, Ausnahmen in Genf, Neuenburg, Schwyz, Zug und Zürich, Zustimmungen bei Miete und Stockwerkeigentum
- Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) — Art. 23 Meldepflicht, Art. 24 Erstprüfung und Schlusskontrolle, Art. 35 Nachweis bei der Übernahme, Anhang Ziff. 2.5 und 3 zu den Kontrollperioden
- Stromversorgungsgesetz (StromVG, SR 734.7), Stand 1. Januar 2026 — Art. 17c Nutzung von Flexibilität, Verträge mit Vergütung
- ElCom, Leicht sinkende Strompreise 2026 — Medianhaushalt 27,7 Rappen je Kilowattstunde
- EnergieSchweiz, Ladestationen planen und betreiben — Branchenempfehlungen, 625 Verteilnetzbetreiber, Verweis auf energiefranken.ch


