Reicht dein Hausanschluss für Wärmepumpe und Auto?
Wie du deine Anschlussleistung abliest, welche Leistung Wärmepumpe und Ladestation wirklich ziehen und wann ein Lastmanagement die teure Verstärkung ersetzt.

Die Offerte für die Wärmepumpe liegt vor, die Ladestation soll im gleichen Zug kommen, und der Elektriker sagt den Satz, der alles verschiebt: «Das gibt deine Sicherung nicht her.» Eine Verstärkung des Hausanschlusses ist Tiefbau und kostet entsprechend. Ein Lastmanagement kostet einen Bruchteil davon. Ob du eines brauchst oder beides, entscheidest du mit einer Rechnung auf einem Blatt Papier.
Kurzantwort
- Deine Anschlussleistung steht am Anschluss-Überstromunterbrecher im Hausanschlusskasten, in Ampere. Umrechnen: Nennstrom mal 400 Volt mal Wurzel drei.
- Nicht die Summe zählt, sondern der schlechteste Moment. Die Werkvorschriften des VSE verpflichten dich, die bezugsberechtigte Anschlussleistung «unter Berücksichtigung des gesamten Leistungsbezugs» einzuhalten.
- Ein Lastmanagement verhindert genau diesen Moment — es begrenzt die Ladeleistung, wenn Wärmepumpe, Herd und Boiler gleichzeitig laufen.
- Der VSE nennt den Nutzen ausdrücklich: Mit steuerbaren Ladegeräten «lassen sich damit Gebühren für eine Erhöhung der Anschlussleistung sparen».
- Beides ist meldepflichtig. Für Wärmepumpe und Ladestation braucht es vor der Installationsanzeige ein technisches Anschlussgesuch beim Verteilnetzbetreiber.
Wo du deine bestehende Anschlussleistung abliest
Im Hausanschlusskasten sitzt der Anschluss-Überstromunterbrecher. Auf ihm steht die Nennstromstärke. Die Werkvorschriften des VSE arbeiten mit den Stufen 25, 32, 40, 63, 80 und 100 Ampere; für ein Einfamilienhaus liegt der Wert meist am unteren Ende.
Die Umrechnung in Leistung ist eine einzige Multiplikation: Nennstrom mal 400 Volt mal Wurzel drei.
| Anschluss-Überstromunterbrecher | rechnerische Anschlussleistung |
|---|---|
| 25 A | rund 17,3 kVA |
| 32 A | rund 22,2 kVA |
| 40 A | rund 27,7 kVA |
| 63 A | rund 43,6 kVA |
| 80 A | rund 55,4 kVA |
⚠ Diese Zahl ist die technische Obergrenze. Massgebend ist die mit dem Verteilnetzbetreiber vereinbarte bezugsberechtigte Leistung — sie kann tiefer liegen. Frag beim Werk nach, was für deine Liegenschaft hinterlegt ist, bevor du planst.
Welche Leistung die neuen Verbraucher wirklich ziehen
Für die Ladestation sind die Werte klar geregelt. Der VSE hält fest: «Einphasiges Laden ist bis maximal 3.7 kVA (230V/16A) zugelassen.» Das gilt auch bei dreiphasigem Anschluss, wenn das Ladegerät im Fahrzeug nur einphasig lädt — die Station muss dann begrenzen. Dreiphasig sind höhere Leistungen zulässig, der VSE nennt als Beispiel 3 mal 16 A oder 11 kVA; im privaten und halböffentlichen Bereich reicht das Wechselstromladen in der Regel bis 22 kW.
Dazu kommt eine Regel, die viele Installationen kippt: «Am Hausanschlusspunkt darf jedoch eine unsymmetrische Belastung (Leistungsdifferenz) zwischen den Aussenleitern (Phasen) von 3.7 kVA in keinem Fall überschritten werden.» Wer einphasig lädt, belastet eine Phase allein — genau das ist gemeint.
⛔ Nicht an der Haushaltsteckdose laden. Der VSE begründet das unmissverständlich: Solche Steckdosen sind meist mit 13 Ampere vorgesichert, ihr Nennstrom beträgt aber «meist nur 10 Ampere (2.3 kVA Leistung)», und sie sind «nicht für eine Dauerlast von 10 Ampere über mehrere Stunden ausgelegt. Sie eignen sich nicht zum Laden von Fahrzeugen (Brandgefahr).»
Für die Wärmepumpe gibt es keine Normzahl — ihre elektrische Leistungsaufnahme steht im Datenblatt und hängt von Heizlast und Arbeitszahl ab. Zwei Punkte gehören trotzdem in die Bilanz. Erstens der Anlaufstrom: Übersteigt ein Motor die Werte der Werkvorschriften — bei dreiphasigem Anschluss und weniger als 20 Anläufen je Stunde sind das 24 Ampere — braucht es vorgängig ein technisches Anschlussgesuch. Zweitens der elektrische Notheizeinsatz, der bei Kälte zuschaltet und in der Bilanz gerne vergessen geht.
⚠ Und eine Warnung aus den Feldmessungen von EnergieSchweiz: Bei den untersuchten Anlagen wurde «eine mittlere Überdimensionierung von 45% (Median = 36%) festgestellt». Eine zu gross bestellte Wärmepumpe treibt deine Anschlussbilanz nach oben, ohne dass du davon etwas hast. Verlang die Heizlastberechnung.
Weshalb die Gleichzeitigkeit das eigentliche Problem ist
Die Werkvorschriften sind an diesem Punkt eindeutig: «Der Netzanschlussnehmer muss sicherstellen, dass die bezugsberechtigte Anschlussleistung unter Berücksichtigung des gesamten Leistungsbezugs nicht überschritten wird.» Nicht im Mittel, sondern jederzeit.
Eine Beispielbilanz für ein Einfamilienhaus mit 40 Ampere, also rund 27,7 kVA:
| Verbraucher | Leistung im Beispiel | Quelle des Werts |
|---|---|---|
| Kochherd und Backofen, gemeinsame Zuleitung | bis 10 kVA | Werkvorschriften CH, Tabelle 3 |
| Wärmepumpe inklusive Notheizeinsatz | Datenblatt, hier angenommen 6 kVA | Offerte |
| Ladestation dreiphasig | 11 kVA | VSE-Infoblatt, 3 mal 16 A |
| übrige Haustechnik, Licht, Geräte | hier angenommen 3 kVA | eigene Schätzung |
| Summe im ungünstigsten Moment | 30 kVA | über 27,7 kVA |
Die Summe überschreitet den Anschluss — aber nur, wenn wirklich alles gleichzeitig läuft. Genau dort setzt das Lastmanagement an.
Was ein Lastmanagement leistet und was es nicht ist
Die Werkvorschriften definieren es sauber: Das Lastmanagement «verhindert die Überschreitung der maximalen Bezugsleistung am (Haus-)Anschlusspunkt». Das lokale Lastmanagement «regelt die gesamte Ladeleistung und berücksichtigt dabei die maximale bezugsberechtigte Leistung am Anschlusspunkt, Sollwerte aus dem übergeordneten Lastmanagement und andere Apparate wie eine Wärmepumpe oder Produktionsanlagen».
In der Beispielbilanz oben heisst das: Läuft die Wärmepumpe und wird gekocht, drosselt das System die Ladeleistung. Das Auto lädt dann langsamer — über Nacht spielt das in aller Regel keine Rolle.
Davon zu unterscheiden ist der Eingriff des Netzbetreibers. Ladestationen mit mehr als 3,7 kVA müssen nach den Werkvorschriften «mit einer Steuermöglichkeit für den VNB» ausgerüstet sein, damit dieser bei einer Gefährdung des sicheren Netzbetriebs die Leistung temporär reduzieren kann. Diese Lastreduktion darf der Netzbetreiber «auch ohne Zustimmung oder Entschädigung des betroffenen Endverbrauchers» vornehmen. Das ist kein Komfortmerkmal, sondern eine Anschlussbedingung.
Was du beim Verteilnetzbetreiber anmelden musst
- Technisches Anschlussgesuch (TAG) — vor der Installationsanzeige, für Geräte und Anlagen für elektrische Wärme, Wärmepumpen und Kälteanlagen sowie für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
- Installationsanzeige (IA) — vor Beginn der Arbeiten, unter anderem bei jeder Leistungserhöhung über 3,7 kVA, bei Erweiterung oder Änderung des bestehenden Netzanschlusses und beim Anschluss von Ladeinfrastruktur, «fest und steckbar».
- Apparatebestellung und Sicherheitsnachweis — nach den Vorgaben des Werks.
- Batteriespeicher separat: Der Anschluss von Speichern ab 3,6 kVA Anschlussleistung unterliegt nach dem VSE-Handbuch Speicher der Meldepflicht beim lokalen Netzbetreiber.
Der Verteilnetzbetreiber prüft beim Eingang dieser Papiere, «ob für den Anschluss der Ladestation an der Anschlussleitung oder im Verteilnetz entsprechende Massnahmen nötig sind». Das ist der Moment, in dem sich entscheidet, ob du eine Verstärkung brauchst — und das ist der Grund, die Papiere früh einzureichen und nicht drei Wochen vor dem Umbau.
Wann die Verstärkung trotzdem unvermeidlich ist
Ein Lastmanagement verschiebt Lasten, es erzeugt keine. Es hilft nicht, wenn die Grundlast allein schon über der bezugsberechtigten Leistung liegt — etwa bei einer grossen Wärmepumpe mit elektrischem Notheizeinsatz in einem Haus mit 25 Ampere. Es hilft auch nicht, wenn der Netzbetreiber nicht die Hausinstallation, sondern die Anschlussleitung oder die Trafostation als Engpass bezeichnet; dann geht es um Netzverstärkung, und das ist seine Baustelle, nicht deine.
Der VSE formuliert den umgekehrten Fall aber ebenso klar: Steuerbare Ladegeräte führen zu einer effizienteren Integration ins Verteilnetz, und «zudem lassen sich damit Gebühren für eine Erhöhung der Anschlussleistung sparen». Die Reihenfolge lautet deshalb: erst rechnen, dann steuern, und erst zuletzt graben.
Was heisst das für dich
Geh in den Hausanschlusskasten und lies die Ampere ab; das ist die Zahl, um die sich alles dreht. Ruf danach beim Werk an und lass dir die bezugsberechtigte Leistung bestätigen — sie kann von der technischen Obergrenze abweichen. Stell dann die Bilanz auf, mit den Datenblattwerten aus deinen Offerten und nicht mit Schätzungen. Übersteigt die Summe deinen Anschluss, verlang vom Elektriker eine Variante mit lokalem Lastmanagement, bevor irgendjemand über eine Verstärkung spricht. Und reich das technische Anschlussgesuch für Wärmepumpe und Ladestation gemeinsam ein: Der Netzbetreiber beurteilt beide Anlagen ohnehin zusammen.
Weiterlesen
- Luft-Wasser oder Erdsonde — welche Bauart wie viel Strom zieht und warum die Heizlastberechnung vorausgeht
- Der Sicherheitsnachweis für die Elektroinstallation — welche Papiere nach dem Umbau fällig werden
- Erschliessung und Anschlussgebühren — wer welchen Teil des Anschlusses bezahlt
- Im Forum: Hausanschluss und elektrische Absicherung — und der Praxisfall Anschluss von Wallbox und Wärmepumpe
Quellen
- VSE, Infoblatt Ladestationen — 3,7 kVA einphasig, 11 kVA dreiphasig, Unsymmetrie am Hausanschlusspunkt, Haushaltsteckdose und Brandgefahr, Meldepflicht, Einsparung bei der Anschlussleistung durch steuerbare Ladegeräte
- VSE, Werkvorschriften Schweiz (WV-CH), Ausgabe 2021 — Kap. 2.2 technisches Anschlussgesuch, Kap. 2.3 Installationsanzeige, Tabelle 3 Kochherde, Tabelle 4 Anlaufströme, Kap. 12.1 bis 12.3 Lastmanagement, Lastreduktion und Ansteuerbarkeit
- VSE, Handbuch Speicher (HBSP-CH 2025) — Meldepflicht für Speicher ab 3,6 kVA Anschlussleistung
- EnergieSchweiz und BFE, Feldmessungen von Wärmepumpen-Anlagen Heizsaison 2022/23 — mittlere Überdimensionierung von 45 Prozent, Median 36 Prozent


