Elektroinstallation erneuern: was der Sicherheitsnachweis verlangt
Warum du zur Kontrolle aufgefordert wirst, welche Fristen gelten, was bei Verzug passiert und weshalb der Elektriker nicht selbst kontrollieren darf.

Der Brief der Netzbetreiberin liegt seit drei Wochen auf dem Küchentisch: Du sollst bis zu einem bestimmten Datum einen Sicherheitsnachweis für die Elektroinstallation einreichen. Kein Mensch hat je davon gesprochen, als du das Haus 2009 gekauft hast. Die Aufforderung ist kein Fehler und keine Werbung — sie folgt einem Kalender, der seit der letzten Kontrolle läuft, und sie hat ein Ende, das du besser nicht abwartest.
Kurzantwort
- Dein Einfamilienhaus fällt unter die Auffangregel: Kontrolle alle 20 Jahre (Anhang NIV, Ziff. 2.5).
- Die Netzbetreiberin fordert dich mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Nachweis bis zum Ende der Periode einzureichen (Art. 36 Abs. 1 NIV).
- Verantwortlich bist allein du. Das ESTI hält fest: «stets der Eigentümer allein und nicht etwa das von ihm beauftragte Kontrollorgan oder andere Dritte» ist für die Fristen verantwortlich.
- Wer kontrolliert, darf nicht gebaut haben — und wer kontrolliert hat, darf die Mängel nicht selbst beheben (Art. 31 NIV).
- Beim Verkauf wird es aktuell: Bei jeder Handänderung ist zu kontrollieren, wenn seit der letzten Kontrolle mehr als fünf Jahre vergangen sind.
Weshalb du zur Kontrolle aufgefordert wirst
Die Grundlage ist Art. 5 NIV: «Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter sorgt dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen … entsprechen. Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen.» Dazu gehören zwei Aufbewahrungspflichten, die man kennen sollte: die technischen Unterlagen der Installation — Schema, Pläne, Betriebsanleitungen — «während ihrer ganzen Lebensdauer», die Grundlagen des Sicherheitsnachweises während mindestens einer Kontrollperiode. Und ein dritter Absatz, der knapp ist: «Er muss Mängel unverzüglich beheben lassen.»
Den Anstoss gibt die Netzbetreiberin. Nach Art. 36 Abs. 1 NIV fordert sie die Eigentümer, deren Installationen aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werden, «mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis … bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen». Sie führt dazu ein Verzeichnis mit Ort und Eigentümer der Installation, den Kontrollperioden, jeder Kontrolle mit Art, Datum, Kontrollpersonal und Ergebnis.
In welchen Intervallen kontrolliert wird
Der Anhang zur NIV listet die Perioden. Für Wohnbauten steht dort nichts Eigenes — sie fallen unter die Auffangziffer am Schluss.
| Installation | Kontrollperiode |
|---|---|
| Baustellen und Märkte | 1 Jahr |
| Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten in explosionsgefährdeten Bereichen | 3 Jahre |
| Bühnen von Theatern, Untertagbauten, Betriebsräume der Industrie, Laboratorien | 5 Jahre |
| Ladestationen für die Elektromobilität im öffentlichen Raum | 5 Jahre |
| Räume für eine grössere Anzahl Personen: Warenhäuser über 1’200 m², Kinos, Hotels, Heime, Spitäler, Schulhäuser | 5 Jahre |
| Campingplätze und Bootsanlegestellen | 5 Jahre |
| Installationen mit Teilen nach Nullung Schema III | 5 Jahre |
| nasse oder feuergefährdete gewerbliche Räume, gewerbliche Werkstätten | 10 Jahre |
| Verkaufslokale, Bürogebäude, Kirchen, landwirtschaftliche Betriebe | 10 Jahre |
| alle übrigen elektrischen Installationen — also das Wohnhaus | 20 Jahre |
| zusätzlich: Installationen mit 10- oder 20-jähriger Periode bei jeder Handänderung, wenn seit der letzten Kontrolle 5 Jahre vergangen sind | — |
| Energieerzeugungsanlagen wie eine Photovoltaikanlage | gleiche Periode wie die Installation, an die sie angeschlossen ist |
Die Zeile mit Nullung Schema III trifft ältere Häuser häufiger, als man denkt: Wo diese Installationsart noch vorhanden ist, verkürzt sich die Periode von 20 auf 5 Jahre. Und die Zeile zur Photovoltaikanlage bedeutet: Eine neue Anlage auf dem Dach zieht keine eigene Frist nach sich, sondern hängt sich an die deines Hauses.
Wer kontrollieren darf — und wer nicht
Kontrollorgane sind nach Art. 26 NIV unabhängige Kontrollorgane, akkreditierte Inspektionsstellen, die Netzbetreiberinnen und das ESTI. Für dein Haus kommt das unabhängige Kontrollorgan in Frage; es braucht dafür eine Kontrollbewilligung des ESTI, die unbefristet und für die ganze Schweiz gilt.
Die wichtigste Regel steht in Art. 31 NIV: «Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle …, der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.» Das ESTI zieht daraus im Infoblatt beide Konsequenzen: «Somit darf der Elektro-Installateur, welcher Mängel an einer Installation behoben hat, nicht gleichzeitig auch die periodische Kontrolle an derselben Installation durchführen. Umgekehrt darf das Kontrollorgan, welches im Auftrag des Eigentümers die periodische Kontrolle durchführt, die dabei festgestellten Mängel nicht selber beheben.»
Du brauchst also zwei Firmen: eine, die kontrolliert und den Nachweis ausstellt, und eine, die repariert. Wer ein Kombiangebot erhält, sollte nachfragen, welche der beiden Rollen wer übernimmt.
Was im Sicherheitsnachweis stehen muss
Art. 37 NIV nennt den Mindestinhalt. Prüf das Dokument daran, bevor du es weiterreichst:
- [ ] Adresse der Installation und des Eigentümers
- [ ] Beschreibung der Installation einschliesslich der angewendeten Normen und allfälliger Besonderheiten
- [ ] die Kontrollperiode
- [ ] Name und Adresse des Installateurs
- [ ] Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle nach Art. 24 NIV
- [ ] Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und das Ergebnis seiner Kontrolle
Die Netzbetreiberin weist unvollständige oder offensichtlich unrichtige Nachweise zurück und kann zusätzliche Angaben sowie die technischen Unterlagen verlangen (Art. 38 NIV). Sie prüft die eingehenden Nachweise stichprobenweise. Kommt es zu einer Stichprobenkontrolle, gilt eine faire Kostenregel: Werden Mängel festgestellt, zahlt der Eigentümer; ist die Installation mängelfrei, trägt die anordnende Stelle die Kosten (Art. 39 Abs. 2 NIV).
Was passiert, wenn du die Frist verstreichen lässt
Das ist die Kette, die viele unterschätzen — sie ist in der NIV und in den ESTI-Publikationen vollständig beschrieben.
| Schritt | Wer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Aufforderung, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode | Netzbetreiberin | Art. 36 Abs. 1 NIV |
| Fristverlängerung bis längstens ein Jahr nach Ablauf der Kontrollperiode | Netzbetreiberin | Art. 36 Abs. 3 NIV |
| zwei Mahnungen | Netzbetreiberin | Art. 36 Abs. 3 NIV |
| Übergabe der Durchsetzung ans ESTI | Netzbetreiberin | Art. 36 Abs. 3 NIV |
| letzte Frist, Androhung einer gebührenpflichtigen, beschwerdefähigen Verfügung | ESTI | ESTI, Bulletin 8/2013 |
| Verfügung mit Strafandrohung | ESTI | ESTI, Bulletin 8/2013 |
| Strafanzeige ans Bundesamt für Energie, Androhung der Vollstreckungsverfügung | ESTI | ESTI, Bulletin 8/2013 |
| Vollstreckungsverfügung mit Ersatzvornahme auf Kosten des Eigentümers | ESTI | ESTI, Bulletin 8/2013 |
| bei Mängeln: Unterbruch der Stromzufuhr zum gefährdenden Installationsteil | Kontrollorgan | Art. 40 Abs. 1 NIV |
Wie oft das vorkommt, hat das ESTI für 2019 veröffentlicht: 6’453 Mahnungen an Eigentümer, 1’133 Verfügungen, 324 Strafanzeigen wegen Missachtung der Verfügung, 187 Vollstreckungsverfügungen, 135 zwangsweise Vollstreckungen ohne und 4 mit Polizei. Das ist kein Theaterdonner, sondern Verwaltungsalltag.
Und eine Ausrede zieht nicht. Das ESTI hält unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fest, «dass der Eigentümer sich der Verantwortung, bei der Netzbetreiberin den Sicherheitsnachweis einzureichen, nicht mit dem Verweis auf ein Fehlverhalten des Elektro-Installateurs entziehen kann».
Wenn du ohnehin erneuern willst
Es gibt einen legitimen Weg, Kontrolle und Sanierung zusammenzulegen. Das ESTI schreibt: «In Fällen, in welchen der Eigentümer eine Gesamterneuerung oder einen Umbau seiner elektrischen Installationen beabsichtigt, entscheidet das ESTI im Einzelfall, inwiefern Fristerstreckungen gewährt werden können.» Als Beleg nennt es ausdrücklich eine rechtskräftige Baubewilligung. Wer also 2027 den Umbau plant und 2026 die Aufforderung erhält, sollte nicht schweigen, sondern das Gesuch mit dem Nachweis des Vorhabens stellen.
⚠ Was wir dir nicht sagen können: was die periodische Kontrolle eines Einfamilienhauses kostet. Eine amtliche oder verbandliche Schweizer Zahlenreihe dazu gibt es nicht; die Kontrollorgane rechnen nach Aufwand, und der hängt von der Zahl der Stromkreise und der Zugänglichkeit ab. Hol zwei Angebote und lass dir die Kontrolle und eine allfällige Mängelbehebung getrennt offerieren — das müssen ohnehin zwei Firmen sein.
Im Stockwerkeigentum: zwei Adressaten
Das ESTI hat die Zuständigkeiten 2015 klargestellt. Für Installationen, die im Sonderrecht einer Stockwerkeigentumseinheit liegen, ist deren Eigentümer zur Kontrolle aufzufordern. Für die Sicherheit der Installationen in Räumen, die allen dienen — Treppenhausbeleuchtung, Waschraum —, ist die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer verantwortlich. In einem Gebäude in gemeinschaftlichem Eigentum sind deshalb «alle Eigentümer einzeln zur periodischen Kontrolle aufzufordern».
Praktisch heisst das: Zwei Aufforderungen im selben Haus sind kein Doppel, sondern zwei verschiedene Gegenstände. Setz die gemeinschaftliche Kontrolle rechtzeitig auf die Traktandenliste der Versammlung — sonst fehlt der Beschluss, wenn die Frist läuft.
Was heisst das für dich
Such den letzten Sicherheitsnachweis heraus; sein Datum sagt dir, wann die nächste Kontrolle fällig ist, und die Aufbewahrung ist ohnehin Pflicht. Kommt die Aufforderung, beauftrage ein unabhängiges Kontrollorgan, das an deiner Anlage nie gearbeitet hat, und plan eine zweite Firma für die Mängelbehebung ein. Prüf den Nachweis anhand der sechs Punkte aus Art. 37 NIV, bevor du ihn einreichst — ein unvollständiger wird zurückgewiesen und die Frist läuft weiter. Wenn ein Umbau ansteht, stell sofort ein Fristerstreckungsgesuch mit Beleg statt zu warten. Und leg den Termin bewusst vor einen geplanten Verkauf: Bei der Handänderung wird ohnehin kontrolliert, wenn die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt — dann lieber zu deinen Bedingungen als unter Zeitdruck in der Kaufabwicklung.
Weiterlesen
- Alte Wasserleitungen erneuern — weshalb Erdung und Wasserleitung technisch zusammenhängen
- Braucht die Solaranlage eine Baubewilligung? — die Anlage, die sich an die Kontrollperiode deines Hauses hängt
- Beschlüsse im Stockwerkeigentum — wie die gemeinschaftliche Kontrolle beschlossen wird
- Im Forum: Elektrokontrolle — muss ich alles rückbauen lassen? — und der Altbaufall Elektrokontrolle bei Altbau (Baujahr 1959)
Quellen
- NIV (SR 734.27), Art. 5, 26, 31, 32, 33, 36–40 und Anhang — Pflichten des Eigentümers, Kontrollorgane, Unabhängigkeit, Aufforderung und Fristen, Inhalt des Sicherheitsnachweises, Kontrollperioden inklusive der 20-Jahres-Auffangregel und der Handänderungsregel
- ESTI, Infoblatt Periodische Kontrolle (Oktober 2017) — alleinige Verantwortung des Eigentümers, Trennung von Kontrolle und Mängelbehebung, Fristerstreckung bei Gesamterneuerung
- ESTI, Kein Sicherheitsnachweis – Was muss die Netzbetreiberin tun? (Bulletin 8/2013) — vollständige Eskalationskette bis zur Ersatzvornahme
- ESTI, Mitteilung Nr. 2021-0201 (Jahresbericht NIV 2019) — Zahlen zu Mahnungen, Verfügungen, Strafanzeigen und Vollstreckungen
- ESTI, Arten des Eigentums und Aufforderung zur periodischen Kontrolle (Bulletin 5/2015) — Zuständigkeit im Stockwerkeigentum


