Alte Wasserleitungen erneuern: wann du handeln musst
Welche Leitungen im Altbau ein Risiko sind, was der neue Bleiwert von 5 Mikrogramm bedeutet und woran du erkennst, ob dich deine Hausinstallation einholt.

Das Wasser aus dem Hahn im Bad ist morgens braun, nach zwanzig Sekunden wieder klar. Das Haus stammt von 1958, die Wasserleitungen sind original. Die eine Sanitärfirma sagt, das sei normal. Die zweite offeriert 38’000 Franken für den kompletten Ersatz. Zwischen diesen beiden Aussagen liegt kein Geschmacksurteil, sondern eine Reihe prüfbarer Punkte — und einer davon hat sich am 1. August 2026 verändert.
Kurzantwort
- Blei ist in der Schweiz kein Leitungsthema. Blei in Trinkwasserrohren ist laut SVGW seit 1904 verboten. Wo Blei auftaucht, stammt es aus Messinglegierungen in Armaturen, nicht aus der Steigleitung.
- Der Höchstwert für Blei ist trotzdem gesunken: seit dem 1. August 2026 gilt nach der Trinkwasserverordnung (TBDV) 5 Mikrogramm pro Liter statt 10. Für Wasser zwischen 5 und 10 Mikrogramm läuft eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2036.
- Das reale Risiko in Schweizer Altbauten ist Korrosion, nicht Vergiftung. Der entscheidende Stichtag ist 1991: Bis dahin war die Erdung der Elektroinstallation an die Wasserleitung vorgeschrieben, und genau diese Verbindung frisst Rohre.
- Braunes Wasser, Pfeifen, sinkender Druck sind Befunde, die man messen kann. Verlang eine Zustandsbeurteilung, bevor du eine Ersatzofferte einholst.
- Ab der Schnittstelle zum Verteilnetz bist du zuständig — die TBDV nimmt Inhaber von Hausinstallationen von den Pflichten der Wasserversorger ausdrücklich aus, aber nicht von der Verantwortung.
Was die Trinkwasserverordnung von deiner Hausinstallation verlangt
Die TBDV zieht die Grenze klar: Die Hausinstallation umfasst «Leitungen bis zur Schnittstelle mit dem Verteilnetz, bestehend aus den hausinternen Trinkwasserleitungen mit den dazugehörenden Armaturen und Anlagen zum Aufbereiten und zum Speichern von Trinkwasser sowie den Hauszuleitungen». Damit gehört sie zur Wasserversorgungsanlage — aber die Pflicht zur Gefahrenanalyse, die Meldepflicht bei baulichen Änderungen und die jährliche Informationspflicht nehmen Inhaber und Betreiber von Hausinstallationen ausdrücklich aus. Übersetzt: Der Wasserversorger garantiert die Qualität bis zu deinem Anschluss. Was danach passiert, ist deine Sache.
Die Höchstwerte gelten trotzdem. Für die Parameter, die aus der Installation selbst stammen, schreibt die TBDV eine besondere Probenahme vor — bei Untersuchungen ab Hausinstallationen «werden Proben von einem Liter ohne Vorlauf entnommen». Das ist der Kern: Gemessen wird das Wasser, das über Nacht in deinen Rohren und Armaturen gestanden hat, nicht das frisch nachgelaufene.
| Parameter | Höchstwert TBDV | Woher er im Haus stammt |
|---|---|---|
| Blei | 5 µg/l (seit 1. August 2026; vorher 10) | Messinglegierungen in Armaturen, Wasserzählern, Druckreduzierventilen |
| Kupfer | 1 mg/l | Kupferrohre, besonders bei weichem oder saurem Wasser und langer Stagnation |
| Nickel | 20 µg/l | verchromte Armaturen und Legierungsbestandteile |
| Zink | 5 mg/l | verzinkte Stahlrohre |
| Escherichia coli, Enterokokken | nicht nachweisbar pro 100 ml | Verkeimung in der Installation, oft nach längerem Leerstand |
| Legionella spp. in Duschanlagen | 1’000 pro Liter | Warmwasserspeicher und Totleitungen bei zu tiefer Temperatur |
Die Übergangsbestimmung zum Blei steht in Art. 16a TBDV, eingefügt mit der Änderung vom 19. Juni 2026: Wasser, das zwischen 5 und 10 Mikrogramm Blei pro Liter enthält, darf noch bis zum 31. Januar 2036 nach bisherigem Recht abgegeben werden. Wer heute misst und knapp über 5 liegt, ist also nicht im Notstand — hat aber ein Datum im Kalender.
Warum Blei in der Schweiz die falsche Sorge ist
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches ist an diesem Punkt unmissverständlich: «Blei in Trinkwasserrohren ist in der Schweiz seit 1904 verboten.» Was bleibt, sind Armaturen aus Messing, einer Legierung aus Kupfer, Zink und sehr geringen Anteilen Blei. Der SVGW hat die Anforderungen an Armaturen 2007 zusätzlich verschärft.
Das ist der Punkt, an dem Ratgeber aus dem Ausland in die Irre führen: Wer eine Bleileitungs-Checkliste aus einem Land übernimmt, in dem Bleileitungen bis in die Sechzigerjahre verlegt wurden, sucht in einem Schweizer Haus nach etwas, das dort seit über hundert Jahren nicht mehr eingebaut werden durfte. Die Prüffrage lautet hier anders — sie lautet Korrosion.
Der Stichtag, den niemand kennt: die Erdung bis 1991
Die Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz hat den Mechanismus in Aqua & Gas beschrieben, und er erklärt einen grossen Teil der Rohrbrüche in Häusern aus der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts.
Bis 1991 galt ein Erdungsobligatorium an die Wasserleitung: Die Elektroinstallation wurde an das metallische Wasserrohr geerdet. Damit entstand systematisch ein galvanisches Element zwischen dem Rohr im Erdreich und der Bewehrung im Beton. Die Folge, wörtlich aus der Untersuchung: Diese Korrosion «führt typischerweise innerhalb von 10 bis 40 Jahren zur Leckage an Rohrleitungen». Bei sehr grossen Fundamenten und niederohmigen Böden trat der Schaden schon nach wenigen Jahren auf.
Umgekehrt gilt: Wird die metallische Verbindung mit einem Isolierstück unterbrochen — heute Stand der Technik nach SVGW-Merkblatt W10 015 —, «kann mit diesen Werkstoffen durchaus eine Nutzungsdauer von 80 bis 120 Jahren erreicht werden». Seit der Aufhebung des Erdungsobligatoriums 1991 und der SGK-Richtlinie C2 von 1993 ist die Erdung an Rohrleitungen nicht mehr zulässig.
Für dich heisst das eine konkrete Frage an den Sanitär: Ist beim Hauseintritt ein Isolierstück eingebaut, und wo hängt der Erdungsleiter? Bei einem Haus mit Baujahr vor 1991, an dem nie eine Elektrokontrolle mit Nachrüstung stattgefunden hat, ist die Antwort oft unbefriedigend — und sie erklärt, weshalb die Leitung nach 45 Jahren aussieht wie eine von 90.
Woran du den Zustand erkennst, bevor es tropft
| Befund | Was dahintersteckt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Braunes Wasser morgens, klar nach kurzem Laufen | Rostablösung aus verzinkten Stahlrohren, meist Kaltwasser-Steigleitung | Probe ohne Vorlauf durch das kantonale Labor oder die Wasserversorgung |
| Wasser bleibt dauerhaft trüb oder gefärbt | fortgeschrittene Innenkorrosion, oft im ganzen Strang | Zustandsbeurteilung mit Rohrendoskopie, nicht Ersatzofferte |
| Druck fällt, wenn zwei Zapfstellen offen sind | Querschnittsverengung durch Inkrustierung | Volumenstrommessung an der ungünstigsten Zapfstelle |
| Grünliche Ränder an Sanitärkeramik | Kupferabtrag, Kupferwert prüfen (Höchstwert 1 mg/l) | Analyse ab Hausinstallation, ein Liter ohne Vorlauf |
| Feuchte Isolation an Heizungs- oder Kaltwasserleitungen | Kondensation, dadurch elektrolytisch leitende Dämmung und beschleunigte Aussenkorrosion | Ursache der Feuchte klären, bevor irgendetwas ersetzt wird |
| Nach Umstellung der Bodenheizung auf Sommerkühlung neue Lecks | genau der in Aqua & Gas beschriebene Fall: kalte Rohre, Kondensation, galvanisches Element | Bauphysikalische Abklärung und Werkstoffwahl vor der nächsten Etappe |
Der letzte Punkt ist neu und trifft moderne Häuser, nicht alte: Wer die Fussbodenheizung im Sommer zum Kühlen nutzt, unterschreitet auf der Rohroberfläche den Taupunkt. Die geschäumte Dämmung nimmt Wasser auf, wird leitfähig — und aus einer trockenen, unproblematischen Installation wird eine Batterie. Die SGK hält fest, dass es in diesen Fällen «innerhalb weniger Jahren zu Leckagen in den Heizungsleitungen» kommt.
Wasserleitungen erneuern oder von innen sanieren
Zwischen Nichtstun und Totalersatz liegt die Rohrinnensanierung. suissetec beschreibt sie im Merkblatt SANI232 nüchtern: Stagnation begünstigt Korrosionsvorgänge in metallenen Leitungen und führt zu Rosterscheinungen im Trinkwasser; Rohrinnensanierungen können «Abhilfe schaffen und die Gesamterneuerung der Trinkwasserinstallation hinauszögern». Das Merkblatt richtet sich ausdrücklich auch an Eigentümer und Betreiber und behandelt die hygienischen Anforderungen der Verfahren.
Verlang deshalb zwei Dinge in dieser Reihenfolge: erstens eine Zustandsbeurteilung mit Befund je Strang, zweitens Offerten für beide Wege. Eine Offerte, die ohne Befund über den ganzen Bestand geht, ist keine Entscheidungsgrundlage, sondern eine Preisliste.
⚠ Zu den Kosten pro Laufmeter oder pro Wohnung gibt es in der Schweiz keine amtliche oder verbandliche Zahlenreihe, die wir belegen könnten. Wer dir eine nennt, hat sie aus Erfahrung — was legitim ist, aber eben nicht überprüfbar. Hol zwei Offerten und lass dir Spitzarbeiten, Wiederherstellung und Provisorien einzeln ausweisen; dort liegen die Unterschiede, nicht beim Rohr.
Was du beim gleichen Eingriff mitmachst
- Isolierstück beim Hauseintritt und ein sauberer Fundamenterder, falls die Erdung noch am Rohr hängt. Ohne das ersetzt du ein korrodiertes Rohr durch ein neues, das derselbe Strom auffrisst.
- Warmwassererzeugung: Wenn der Elektroboiler ohnehin freigelegt wird, prüf den Ersatz gleich mit — in vielen Kantonen läuft dafür eine Sanierungspflicht.
- Totleitungen entfernen. Stillgelegte Stränge, die noch am Netz hängen, sind die häufigste Ursache für Verkeimung und Legionellen.
- Absperrventile je Steigzone. Wer beim nächsten Schaden nicht das ganze Haus abstellen muss, spart bei jedem weiteren Eingriff.
- Elektrokontrolle koordinieren, wenn die periodische Kontrolle ohnehin ansteht — beide Gewerke arbeiten am selben Schacht.
Was heisst das für dich
Bestell zuerst eine Wasseranalyse ab deiner Hausinstallation, ein Liter ohne Vorlauf, mit den Parametern Blei, Kupfer, Nickel und Zink — das kostet einen Bruchteil einer Sanierung und beantwortet die Gesundheitsfrage abschliessend. Klär parallel, ob beim Hauseintritt ein Isolierstück sitzt und wo der Erdungsleiter angeschlossen ist; bei Häusern vor 1991 ist das die wahrscheinlichste Ursache für vorzeitige Leckagen. Erst danach entscheidest du zwischen Innensanierung und Ersatz, und zwar strangweise, nicht pauschal. Und plan den Eingriff so, dass er steuerlich als Unterhalt durchgeht: Der Ersatz einer ausgedienten Leitung durch eine gleichwertige ist werterhaltend und damit abziehbar.
Weiterlesen
- Sicherheitsnachweis für die Elektroinstallation — weshalb die Erdungsfrage bei der periodischen Kontrolle auftaucht
- Elektroheizung und Elektroboiler ersetzen — die Fristen, die für den Warmwasserspeicher gelten
- Werterhaltend oder wertvermehrend — wie der Leitungsersatz in der Steuererklärung landet
- Im Forum: Wasserleitungen neu oder sanieren? — und der Erfahrungsstrang Trinkwasserleitung sanieren?
Quellen
- TBDV (SR 817.022.11), Art. 2 Begriffe, Art. 3–5 sowie Anhang 7 — Definition der Hausinstallation, Höchstwerte für Blei, Kupfer, Nickel und Zink, Probenahme ohne Vorlauf, Übergangsbestimmung Art. 16a
- SVGW, Häufige Fragen zur Trinkwasserqualität — Bleiverbot in Trinkwasserrohren seit 1904, Verschärfung der Armaturenanforderung 2007
- Aqua & Gas 3/2020, Korrosion an Hausinstallationsleitungen — Erdungsobligatorium bis 1991, Leckage nach 10 bis 40 Jahren, 80 bis 120 Jahre ohne galvanisches Element, Kühlen mit der Bodenheizung
- suissetec, Merkblatt SANI232 Rohrinnensanierungsverfahren — Zweck, Grenzen und Hygieneanforderungen der Innensanierung


