Elektroheizung und Elektroboiler ersetzen: warum das jetzt ansteht
Welche Fristen für Elektroheizungen und Elektroboiler laufen, was das Bundesgericht dazu entschieden hat und mit welchen Beiträgen du rechnen kannst.

Der Elektroboiler im Keller läuft seit 1998 und macht keine Probleme, die Elektroheizung im Obergeschoss ebenso wenig. Genau das ist das Risiko: Wenn er im Januar ausfällt, entscheidest du unter Zeitdruck — und in mehreren Kantonen darfst du dann gar nicht mehr einen neuen einbauen. Die Fristen dafür sind seit Jahren beschlossen, höchstrichterlich bestätigt und stehen nicht im Baurecht, sondern im kantonalen Energiegesetz.
Kurzantwort
- Neuinstallation und Ersatz durch dieselbe Technik sind verboten. Die Mustervorschriften der Kantone halten fest: Der Ersatz einer ortsfesten elektrischen Widerstandsheizung durch eine ortsfeste elektrische Widerstandsheizung «ist nicht zulässig».
- Für den Bestand laufen Sanierungsfristen. Im Kanton Zürich bis 2030, für Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler.
- Das Bundesgericht hat die Zürcher Frist geschützt (Urteil 1C_37/2022 vom 23. März 2023) — massgebend war die technische Lebensdauer von 40 Jahren bei Elektroheizungen, 20 Jahren bei zentralen Elektro-Wassererwärmern.
- Der Ersatz spart erheblich Strom: bei der Heizung laut BFE-Bericht durchschnittlich 64 Prozent, beim Warmwasser erzeugt ein Wärmepumpenboiler nach EKZ-Angabe mit 1 kWh Strom 3 bis 4 kWh Wärme.
- Zehn Kantone zahlen pauschal 15’000 Franken für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems, wenn dezentrale Elektroheizungen ersetzt werden.
Weshalb direktelektrisches Heizen unter Druck steht
Die Entwicklung ist alt und verlief in Etappen, die das Bundesgericht im Urteil 1C_37/2022 nachzeichnet. 1990 erliess der Bund mit dem Energienutzungsbeschluss eine strenge Bewilligungspflicht für Elektroheizungen; sie waren ab 1. Mai 1991 nur noch zulässig, wenn kein Anschluss an Gas oder Fernwärme bestand und eine Wärmepumpe nicht möglich oder unverhältnismässig war. 2009 beauftragte der Bund die Kantone, Vorschriften über Neuinstallation und Ersatz zu erlassen. Im Kanton Zürich trat das Verbot der Neuinstallation am 1. Juni 2013 in Kraft. 2021 beschloss das Stimmvolk die Sanierungspflicht bis 2030.
Der sachliche Grund ist die Effizienz. Das Gericht formuliert ihn knapp: Bei der Elektroheizung wird der Strom durch einen Widerstand geleitet, bei der Wärmepumpe treibt er eine Anlage an, die Umgebungswärme nutzbar macht — «mit der gleichen Strommenge produziert eine Wärmepumpe deutlich mehr Wärme als eine Elektroheizung». Konkret: Laut dem vom Gericht zitierten BFE-Bericht vom 8. Februar 2022 lag das Einsparpotenzial bei der Umstellung einer Elektroheizung auf eine Wärmepumpe im Jahr 2015 bei durchschnittlich 64 Prozent des Stromverbrauchs und ist seither durch Qualitätsverbesserungen weiter gestiegen.
Die Grössenordnung im Land: Nach den MuKEn 2025 sind bestehende Elektroheizungen für etwa 10 Prozent des Schweizer Elektrizitätsverbrauchs verantwortlich, Elektroheizungen und mobile Elektroöfen zusammen für rund 20 Prozent des Strombedarfs im Winterhalbjahr. Elektro-Wassererwärmer verbrauchen rund 4 Prozent des Stromkonsums, etwa eine Milliarde Kilowattstunden im Jahr.
Welche Fristen und Ausnahmen gelten
Die MuKEn 2014 setzten für bestehende zentrale Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem und für zentrale Elektro-Wassererwärmer eine Sanierungspflicht innerhalb von 15 Jahren ab Inkrafttreten der kantonalen Gesetzesänderung. Die MuKEn 2025, von der Energiedirektorenkonferenz am 29. August 2025 verabschiedet, verkürzen die Übergangszeit auf 5 Jahre — mit der ausdrücklichen Begründung, dass so «weiterhin die gleiche Frist zur Anwendung kommt», weil der Startpunkt später liegt. Der Terminplan der EnDK zielt auf eine Umsetzung in den Kantonen bis 2030.
| Anlage | Regel in den MuKEn | Lebensdauer als Massstab |
|---|---|---|
| Neuinstallation einer ortsfesten elektrischen Widerstandsheizung | ⛔ nicht zulässig | — |
| Ersatz einer Widerstandsheizung durch dieselbe Technik | ⛔ nicht zulässig | — |
| Widerstandsheizung als Zusatzheizung | ⛔ nicht zulässig | — |
| bestehende zentrale Elektroheizung mit Wasserverteilsystem | Ersatz innerhalb der kantonalen Frist (MuKEn 2014: 15 Jahre, MuKEn 2025: 5 Jahre) | 40 Jahre (paritätische Lebensdauertabelle) |
| bestehender zentraler Elektro-Wassererwärmer, Wohnnutzung | Ersatz innerhalb derselben Frist | 20 Jahre (paritätische Lebensdauertabelle) |
| Widerstandsheizung als Zusatz- oder Notheizung zur Wärmepumpe | keine Frist — bis das Gesamtsystem oder ein wesentlicher Teil ersetzt wird | — |
| dezentrale Elektro-Wassererwärmer in einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses | Sanierungspflicht wird als nicht zumutbar erachtet, ausser das Warmwasserverteilsystem wird ersetzt | — |
Im Kanton Zürich lautet die Frist 2030, und das Bundesgericht hat sie geprüft. Es hielt fest, dass die Sanierungspflicht verhältnismässig ist, «solange die theoretische, technische Lebensdauer der Anlagen berücksichtigt wird», und stützte sich dafür auf die gemeinsam von Hauseigentümerverband und Mieterverband erstellte paritätische Lebensdauertabelle. Für die Beschwerdeführenden mit einer Heizung von 1988 bedeutete das: Bis 2030 ist das Ende der üblichen Lebensdauer erreicht.
Ausnahmen gibt es. Sie stehen im Kanton Zürich in § 45c der Besonderen Bauverordnung I, und eine davon ist gesamtschweizerisch eine Zürcher Besonderheit: die Kompensation durch eine Photovoltaikanlage, «die mindestens 10 % mehr Elektrizität erzeugt, als für Heizung und Warmwasser benötigt wird». Dieser Tatbestand ist in den MuKEn 2014 nicht vorgesehen. Dazu kommt die allgemeine Befreiung von Bauvorschriften bei besonderen Verhältnissen. ⚠ Ausnahmeregelungen werden nach der Feststellung des Gerichts «eher zurückhaltend» angewendet — das liegt in ihrer Natur.
Welche Systeme eine Elektroheizung ersetzen können
Die MuKEn 2025 zählen in Art. 1.34 abschliessend auf, womit die Anforderung beim Wärmeerzeugerersatz erfüllt ist: Wärmepumpe, Holzfeuerung, Fernwärme (sofern mindestens 70 Prozent der Wärme ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird), Solarthermie, nicht anderweitig nutzbare Abwärme — oder Kombinationen daraus.
Für ein Haus mit Elektro-Direktheizung kommt eine Besonderheit dazu: Es hat meist gar kein Wasserverteilsystem. Der Ersatz besteht dann aus zwei Bauteilen — dem neuen Wärmeerzeuger und der erstmaligen Installation von Verteilung und Abgabe. Genau darauf zielt die am besten dotierte Fördermassnahme der Schweiz.
Die Rechnung für den Boilerersatz
Der Wärmepumpenboiler ist der kleinste, günstigste und am schnellsten umsetzbare Schritt. Die Physik dahinter beschreibt die EKZ so: Der Boiler «funktioniert wie ein umgekehrter Kühlschrank: Er entzieht der Raumluft Wärme und überträgt diese auf das Trinkwasser. … Mit 1 kWh Strom werden 3–4 kWh Wärme erzeugt.» Der Einbau erfolgt in der Regel innerhalb eines Tages, weil kompakte Geräte in den bestehenden Heizungsraum passen.
Rechne deshalb nicht mit Franken aus einer Broschüre, sondern mit deinem eigenen Verbrauch. Der Warmwasseranteil steht auf einer separaten Zählerablesung oder lässt sich am Boilerzähler ablesen.
| Jahreswärmebedarf Warmwasser | Strom mit Elektroboiler | Strom mit Wärmepumpenboiler (Faktor 3) | eingesparte Kilowattstunden |
|---|---|---|---|
| 2’000 kWh | 2’000 kWh | rund 670 kWh | rund 1’330 kWh |
| 3’000 kWh | 3’000 kWh | 1’000 kWh | 2’000 kWh |
| 4’000 kWh | 4’000 kWh | rund 1’330 kWh | rund 2’670 kWh |
| 5’000 kWh | 5’000 kWh | rund 1’670 kWh | rund 3’330 kWh |
Deine Ersparnis in Franken ist die letzte Spalte mal deinem Arbeitspreis. Den findest du auf deiner Stromrechnung; die Tarife aller Netzbetreiber führt die ElCom in ihrem Tarifvergleich. Mit dem oberen Wert des von EKZ genannten Bereichs (Faktor 4) fällt der Restverbrauch nochmals um rund ein Viertel tiefer aus. Die EKZ selbst beziffert die Ersparnis eines typischen Vierpersonenhaushalts mit rund 660 Franken im Jahr und die Amortisation der Mehrkosten mit drei Jahren — das ist die Angabe des Werks zu seinem eigenen Förderprogramm, nicht eine amtliche Zahl.
⚠ Was in dieser Rechnung nicht steht, weil wir es nicht belegen können: der Anschaffungspreis. Für Wärmepumpenboiler gibt es keine amtliche Schweizer Preisstatistik. Hol zwei Offerten und verlang Gerät, Montage, Entsorgung des Altboilers und allfällige Anpassungen an der Elektroinstallation einzeln ausgewiesen.
Welche Beiträge dafür bestehen
Die grösste Position ist nicht der Wärmeerzeuger, sondern die Verteilung. Für die Erstinstallation eines hydraulischen Wärmeverteilsystems beim Ersatz dezentraler elektrischer oder fossiler Heizungen zahlen zehn Kantone denselben Ansatz: pauschal 15’000 Franken bis 250 m² Energiebezugsfläche, darüber 60 Franken je m² — Zürich, Luzern, Aargau, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Genf, Waadt, Neuenburg und Jura. In Aargau und Basel-Landschaft ist es die einzige Massnahme, bei der bis zu 100 Prozent der massnahmenspezifischen Investitionskosten gedeckt werden; sonst gilt dort ein Deckel von 50 Prozent.
Wichtige Bedingungen, die immer wiederkehren: Die ersetzte Heizung muss über 50 Prozent des jährlichen Heizwärmebedarfs gedeckt haben; alle dezentralen Heizungen im Gebäude müssen ersetzt werden, ausser Handtuchradiatoren; nicht demontierbare elektrische Fussbodenheizungen sind dauerhaft vom Netz zu trennen. Und: Für den neuen Wärmeerzeuger braucht es ein separates Fördergesuch.
Beim Boiler kommt die dritte Ebene ins Spiel. Die EKZ zahlt 800 Franken für den Ersatz eines bestehenden Elektroboilers durch einen Wärmepumpenboiler im Einfamilienhaus — Bedingungen: Strombezug über EKZ, Gerät von der Topten-Liste, Installation zwischen dem 1. Mai 2026 und dem 31. Dezember 2027. Andere Werke haben eigene Programme; die ebs Energie AG etwa zahlt 450 Franken je Gerät, höchstens 900 Franken pro Kunde, und verlangt FWS-zertifizierte Geräte mit einer Leistungszahl von mindestens 2,9 nach EN 16147:2011.
Was heisst das für dich
Klär zuerst, welche Frist in deinem Kanton läuft und ab welchem Datum sie zählt — die kantonale Energiefachstelle gibt darüber Auskunft, und die Antwort ist ein Datum, keine Einschätzung. Lies dann deinen Warmwasserverbrauch ab und rechne den Boilerersatz mit deinem eigenen Arbeitspreis durch; das ist der Schritt mit der kürzesten Amortisation und der geringsten Baustelle. Stell die Fördergesuche vor Baubeginn und getrennt für Wärmeerzeuger und Verteilsystem. Und warte nicht auf den Defekt: Wer beim Ausfall im Winter entscheidet, verliert die Wahl zwischen den Systemen, die Zeit für zwei Offerten und je nach Programmlaufzeit auch den Beitrag.
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Quellen
- Bundesgericht, Urteil 1C_37/2022 vom 23. März 2023 — Verhältnismässigkeit der Sanierungspflicht, Energienutzungsbeschluss 1990/1991, BFE-Einsparpotenzial 64 Prozent, Ausnahmen nach § 45c BBV I
- Bundesgericht, Medienmitteilung vom 27. April 2023 — Zusammenfassung des Entscheids zum Verbot ab 2030
- EnDK, MuKEn 2025, Teil D, Teil F, Teil H und Teil I — Verbot von Neuinstallation und Ersatz, Sanierungsfristen, Lebensdauern, zulässige Ersatzsysteme, Verbrauchsanteile
- EKZ, Förderprogramm Wärmepumpenboiler — 3 bis 4 kWh Wärme je kWh Strom, 800 Franken Beitrag, Bedingungen und Laufzeit
- Kanton Zürich, Förderprogramm Energie 2026 — Erstinstallation Wärmeverteilsystem, 15’000 Franken pauschal bis 250 m² EBF
- ElCom, Tarifvergleich Strompreise — Arbeitspreis deines Netzbetreibers für die eigene Rechnung


