Keine Sorge, ich habe es geregelt. Meine Haus gehört mir und im Falle meines Todes meinen Kindern. Sollte noch ein Partner hinzu kommen, hat er keinen Anspruch auf das Haus.
Bei gemeinsamen Nachkommen kann der Pflichtteil verletzt werden durch Abschluss eines Ehevertrags, so dass der überlebende Ehegatte die gesamte Errungenschaft erhält. Mit dem Erbvertrag kann ausserdem das Eigengut (falls vorhanden) geregelt werden, so dass dem überlebenden Ehegatten hieran die Nutzniessung verbleibt.
Bei nichtgemeinsamen Nachkommen ist es grundätzlich nicht möglich, den Pflichtteil zu beschneiden. Es kann jedoch durch Abschluss eines Erbvertrags festgehalten werden, dass der gesamte Nachlass an den überlebenden Ehegatten gehen soll. Falls die Nachkommen dagegen nicht innerhalb eines Jahres gerichtlich klagen, gilt der Erbvertrag trotzdem.
Die zweite Variante, wie der überlebende Ehegatte meistbegünstigt werden kann, ist durch Abschluss eines Erbverzichtsvertrags mit den Nachkommen. Hierbei müssen jedoch die Nachkommen ebenfalls mitunterzeichnen. Dies können sie nur, wenn sie volljährig und urteilsfähig sind.
Bei nichtgemeinsamen Nachkommen wäre es ev. sinnvoll, eine Vor- und Nacherbschaft zu begründen, damit der überlebende Ehegatte in einem gemeinsamen Haus bleiben kann. Auch bei dieser Regelung müssten die Nachkommen mitwirken, damit sie auf ihr Pflichtteilsrecht verzichten.
Ich bin der Meinung, dass eine Ehe ohne Abschluss eines Ehe- und Erbvertrages in der heutigen Zeit einfach fahrlässig ist. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mit meiner Meinung alleine dastehe ;-)
Ich bin der Meinung, dass eine Ehe ohne Abschluss eines Ehe- und Erbvertrages in der heutigen Zeit einfach fahrlässig ist. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mit meiner Meinung alleine dastehe ;-)
Gruß moudi
du bist nicht alleine, moudi. und ich bin erst noch eine romantische frau /emoticons/default_smile.png.
Bei gemeinsamen Nachkommen kann der Pflichtteil verletzt werden durch Abschluss eines Ehevertrags, so dass der überlebende Ehegatte die gesamte Errungenschaft erhält. Mit dem Erbvertrag kann ausserdem das Eigengut (falls vorhanden) geregelt werden, so dass dem überlebenden Ehegatten hieran die Nutzniessung verbleibt.
Bei nichtgemeinsamen Nachkommen ist es grundätzlich nicht möglich, den Pflichtteil zu beschneiden. Es kann jedoch durch Abschluss eines Erbvertrags festgehalten werden, dass der gesamte Nachlass an den überlebenden Ehegatten gehen soll. Falls die Nachkommen dagegen nicht innerhalb eines Jahres gerichtlich klagen, gilt der Erbvertrag trotzdem.
Die zweite Variante, wie der überlebende Ehegatte meistbegünstigt werden kann, ist durch Abschluss eines Erbverzichtsvertrags mit den Nachkommen. Hierbei müssen jedoch die Nachkommen ebenfalls mitunterzeichnen. Dies können sie nur, wenn sie volljährig und urteilsfähig sind.
Bei nichtgemeinsamen Nachkommen wäre es ev. sinnvoll, eine Vor- und Nacherbschaft zu begründen, damit der überlebende Ehegatte in einem gemeinsamen Haus bleiben kann. Auch bei dieser Regelung müssten die Nachkommen mitwirken, damit sie auf ihr Pflichtteilsrecht verzichten.
Romantik und Ehevertrag schließen sich ja nicht aus.
Ein Ehevertrag ist wie eine Versicherung. Man hofft, dass man sie nie braucht.
Statistisch gesehen stehen die Chancen leider 50/50 .
Meine Frau sieht das glücklicherweise genauso, seit 13 Jahren.
Gruß moudi
hallo moudi
auch mein mann ist 'gottseidangg' der gleichen meinung /emoticons/default_smile.png. wir sin aber erst etwas ueber ein jahr verheiratet /emoticons/default_wink.png.
Aha? Aber warum sollte mein Sohn diesen Erbvertrag unterzeichen, da er eine tödliche unheilbare Krankheit hat? Was hat er davon? Ein Vorerbe gibt es nicht. Ausserdem muss er eine Woche bevor seine Hochzeit statt findet zum Notar stressen, für diese Unterschrift. Die Söhne der Partnerin des Vater können nur genau dann. Aber das feeling hat sein Vater noch nie, von wegen Rücksichtnahme !
auch mein mann ist 'gottseidangg' der gleichen meinung /emoticons/default_smile.png. wir sin aber erst etwas ueber ein jahr verheiratet /emoticons/default_wink.png.
Ich bin der Meinung, dass die Kinder früh genug zur Kohle kommen und sehe nicht ein, weshalb die Kinder das nicht unterzeichnen sollen...
Ich selber habe auch den Erbvertrag unterzeichnet und somit "akzeptiert" dass ich meinen Erbanteil erst später (hoffentlich sehr spät) erhalten werde...
Ich bin der Meinung, dass die Kinder früh genug zur Kohle kommen und sehe nicht ein, weshalb die Kinder das nicht unterzeichnen sollen...
Ich selber habe auch den Erbvertrag unterzeichnet und somit "akzeptiert" dass ich meinen Erbanteil erst später (hoffentlich sehr spät) erhalten werde...