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Erwerb Elternhaus / rechtliche Fragen

2Antworten1’581Aufrufevon Thulhagiri · 18. August 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Thulhagiri1 Beiträge18. August 2010
    Hallo zusammen,

    wir sind neu hier und hoffen auf eure Hilfe!

    Wir werden mein Elternhaus auf anfang nächstes Jahr kaufen. Es handelt sich hierbei weder um eine Schenkung noch um einen Erbvorbezug. Wir haben uns auf einen Kaufpreis einigen können.

    Nun hat uns die Gemeindeschreiberin auf folgendes aufmerksam gemacht:

    Wenn man ein Haus kauft, beläuft sich die Überschreibegebühr auf 1.5% des Kaufpreises. Bleibt das Haus nun aber in der Familie, wird diese Gebühr nicht erhoben. D.h., wenn nur ich als Eigentümerin eingetragen werde, müssen wir dies nicht bezahlen. Werden wir aber beide als Eigentümer eingetragen, müsste mein Mann für die Hälfte des Kaufpreises die 1.5% Gebühr bezahlen.

    Es bestünde die Möglichkeit, zuerst nur mich einzutragen und meinen Mann nach einer 5-jährigen Wartefrist ebenfalls als Eigentümer einzutragen, bis dann müssten wir auch seine Gebühr nicht mehr bezahlen.

    Was wäre nun aber, wenn nur ich als Eigentümerin eingetragen bin und es ganz schlimm käme und ich sterben würde?

    Oder wenn wir uns vor Ablauf der 5-jährigen Frist scheiden lassen würden?

    Worauf hätte mein Mann in diesen beiden Fällen Anspruch?

    Müssten wir irgend einen Vertrag zusammen abschliessen um dies regeln zu können?

    Vielen herzlichen Dank für eure Mithilfe!

    Grüsse

    Thulhagiri

  2. Nice-Nofret719 Beiträge20. August 2010
    Hallo

    das kommt ganz darauf an, was für einen Ehevertrag ihr habt (in welchem Güterstand ihr lebt) was in Deinem Testament steht, ob Deine Eltern dann noch leben...

    Am besten kann euch da ein Steueranwalt beraten /emoticons/default_smile.png

  3. maf115 Beiträge23. August 2010
    Das Problem mit wie du es beschreibst kann ganz einfach mit einem auf dem Notariat hinterlegten

    Testament geregelt werden. Lasst Euch vom Notar beraten und erstellt ein Testament, welches den Todesfall regelt.

    Dann spielt es keine Rolle, wer im GB eingetragen ist.

    Achtung: Wahrscheinlich müsst Ihr beide für die Bank die Verträge unterzeichnen. Das ist auch kein Problem, nur wir der eine bei der Schuld (gegenüber der Bank) vertraglich eingebunden sein, hingegen im Grundbuch nicht eingetragen sein. Solange alles gut geht, ist das aber kein Problem. Im Todesfall, wie oben bereits erwähnt, auch kein Problem.

    Aber wie sieht die Situation bei einer allfälligen Scheidung aus? Beide haben Schulden bei der Bank, sind dort auch weiterhin verpflichtet die Tilgung und Zinsen einzuzahlen. Aber der eine kann dem anderen sagen, du musst gehen - es ist schliesslich mein Haus??!!

    Ich würde mir überlegen, ob es sich lohnt die 0.75% zu sparen, und dafür dem Notar Geld zu geben und allenfalls auch noch weitere "Eheverträge" für diesen Trennungsfall zu finanzieren. vielleicht ist es günstiger die 0.75% einfach zu bezahlen, dann ist die Sache eigentlich auch gut geregelt.