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Haus alleine kaufen und später dem Ehemann die Hälfte übertragen

4Antworten1’410Aufrufevon gummibaum · 3. Dezember 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. gummibaum10 Beiträge3. Dezember 2013
    Hallo zusammen. Wir lesen schon seit einiger Zeit mit, jetzt wird es bei auch bei uns konkreter...

    Wir können das alte, im Moment unbewohnbare, Haus meiner Grossmutter kaufen. Ab 2014 wird es so sein, dass die Handänderungssteuer für Enkel entfällt (Kanton TG). Wenn wir nun das Haus gemeinsam (verheiratet, Errungenschaftsbeteiligung)kaufen, wird die Handänderungssteuer nur auf den Anteil meines Mannes erhoben. Das sind etwa 2000.-

    Die Alternative wäre, dass ich das Haus alleine kaufe und wir so die Handänderungssteuer ganz umgehen. In einem 2. Schritt müsste ich dann den Anteil meinem Mann übertragen.

    Ist dies wirklich nötig? Was würde uns das kosten? Mir scheint dies ein grösserer bürokratischer Aufwand zu sein...

    Vielen Dank für eure antworten, gummibaum

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  2. mablaser94 Beiträge3. Dezember 2013
    Ich weiss nicht wie das in TG läuft, aber wenn Du zuerst alleine kaufst und dann überschreibst, sparst Du zwar Handänderungssteuer, dafür bezahlst Du nochmals den Notar für die erneute Verurkundung. Ist wohl schlussendlich ein Nullsummenspiel...

  3. gummibaum10 Beiträge5. Dezember 2013
    Hallo mablaser.

    Danke für deine Antwort. Wir sind mit dem Grundbuchamt in Kontakt. Es scheint so, dass die Übertragung am selben Tag wie der Kaufvertrag gemacht werden kann. Kosten laut dem Amt : 250.- CHF

    Mal schauen wie's weitergeht...

    Lg

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  4. makrthekaiser411 Beiträge5. Dezember 2013
    Guten Morgen

    Bei mir ist die Situation ähnlich: Meine Frau und ich kaufen das Haus ihrer Eltern in BL. Das Haus ist seit +20 Jahren im Besitz der Famillie. Wie sieht es da mit (Handänderungs-) Steuern aus? 

    L.g.

  5. gummibaum10 Beiträge5. Dezember 2013
    Hallo!

    Also so wie ich es verstanden habe sind Kinder und Enkel (ev noch Stiefkinder) von der Handänderungssteuer befreit. Diese liegt im TG bei ca 1% der Kaufsumme. Lohnt sich also, sich darüber Gedanken zu machen je nach Preis ziemlich. Frag doch mal bei deinem Grundbuchamt nach. Die kennen sich mit den Vorschriften aus. Keine Ahnung ob das Kantonal oder Schweizweit geregelt ist ...

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