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Ehe- und Erbvertrag bei Scheidung/Todesfall

6Antworten4’923Aufrufevon Lotion · 17. Juli 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Lotion68 Beiträge17. Juli 2008
    Hallo

    Ich und mein Mann stehen kurz davor, Bauland zu kaufen für ein Haus. Nun haben wir uns reichlich Gedanken darüber gemacht, wie wir das regeln sollen mit der Aufteilung des Eigentums, da bei uns einige komplizierte Hürden zu meistern sind:

    1. mein Mann hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung

    2. ich bringe etwa das doppelte an EK ein

    3. ich werde voraussichtlich einiges mehr amortisieren können als mein Mann

    Wie müssten wir nun die Aufteilung gestalten, damit ich abgesichert wäre, wenn mein Mann stirbt. Meine Sorge besteht darin, dass ich der Tochter ihren Anteil ausbezahlen müsste und ich dann evtl. das Haus verkaufen muss, da ich dann kein Geld mehr hätte.. Wie können wir uns gegenseitig maximal begünstigen? -ausser dem Pflichtteil natürlich.

    Wäre es evtl eine Lösung wenn das Haus nur auf mich lautet oder wird es trotzdem als Errungenschaft angeschaut, da es während der Ehe gekauft wurde?

    Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Voraus!

  2. Bauexperte271 Beiträge19. Juli 2008
    Hallo Lotion

    Da hilft nur ein guter Ehevertrag, mein Ratschlag: Lasst Euch von einem Anwalt der auf Erbrecht spezialisiert ist beraten. Der Einsatz dieses Honorares lohnt sich für Euch ganz sicher. Beim Schweiz. Anwaltsverband (Schweizerischer Anwaltsverband -  ) findet Ihr den/die richtigen Ansprechpartner.

    Viel Erfolg

    Bauexperte

  3. alpefe8 Beiträge3. August 2008
    Guten Abend Lotion

    Wir haben in etwa die gleiche Situation. Mein Mann hat auch eine Tochter aus einer früheren Beziehung. Wir machen es jetzt wahrscheinlich so, dass ich alleinige Eigentümerin des Hauses sein werde. Laut meinem Vater (der Anwalt ist), hat die Tochter meines Mannes dann kein Recht auf das Haus (resp. das Haus gehört nicht zu ihrem Erbe). Werden das aber sicher auch noch genauer abklären. Werde dir berichten, wenn ich mehr weiss.

    Beste Grüsse, alpefe

  4. Lotion68 Beiträge4. August 2008
    Hallo Alpefe

    Vielen Dank, das wäre sehr hilfreich! Uns hat man eben gesagt, dass es nichts nützt, wenn das Haus nur auf mich lautet, da es während der Ehe erworben wurde, gehört es automatisch beiden.. Jetzt sind wir einfach durcheinander und wissen nicht mehr, was jetzt das richtige ist..

    Viele Grüsse

    Lotion

  5. Sonnenblume4. August 2008
    Es gibt die Möglichkeit festzulegen, dass Du Die Nutzniessung am Erbteil der Nachkommen hast (Begünstigung des Ehegatten). Die Kinder bekommen dann Ihr Erbe erst nach Deinem Tod.

    Hier der link zum entsprechenden Gesetzestext:

    SR 210 Art. 473 A. Verfügbarer Teil / IV. Begünstigung des Ehegatten (Schweizerisches Zivilgesetzbuch)

  6. alpefe8 Beiträge4. August 2008
    Diese Nutzniessung gilt aber nur gegenüber den gemeinsamen Kindern. Wir sind unterdessen so weit, dass wir wahrscheinlich einfach eine genug hohe Risikoversicherung abschliessen werden, so dass ich im Falle des Todes meines Mannes seine Tochter auszahlen kann. Mein Mann wird seine Tochter auf den Pflichtteil setzen, dann ist der Betrag den sie erbt nicht mehr besonders hoch, da die Schulden (Hypothek) vom Vermögen abgezogen werden und da durch die güterrechtliche Auseinandersetzung eh nur noch 3/8 der Errungenschaft der Erblassers an die Tochter gehen. Anders wird das kaum zu lösen sein, da mE bei nicht gemeinsamen Nachkommen, der Pflichtteil sowieso "ausbezahlt" werden muss.

  7. Poker0828 Beiträge6. August 2008
    Als mögliche Lösung sehe ich folgendes: /emoticons/default_smile.png

    Punkt: Eigentümer/Grundbucheintrag

    Ich würde auf Alleineigentum kaufen.

    Falls Sie das Objekt mit ?eingebrachtem? Eigengut erwerben können, wäre dies natürlich ideal.

    Eingebrachtes Eigengut fällt nicht in die Erbmasse.

    Eingebrachtes Eigengut kann sein, selber verdientes Geld/Lohn vor Eheschliessung sowie auch erhaltene Schenkungen/Erbvorbezüge/Erbschaften?

    Während der Ehe erhaltene Schenkungen/Erbvorbzüge/Erbschaften fallen ebenfalls nicht in die Erbmasse.

    Bewahren Sie auf alle Fälle sämtliche *Belege gut auf, damit später ganz genau eruriert werden kann, woher das Kapital für den Kauf des Objektes kam.

    * wie zB. Ihre Bankauszüge vor Eheschliessung, ev. Steuererklärungen, ev. Erbschaftsverteilungen etc.

    Punkt: Pflichtteil

    Die angenehmste Lösung wäre ein Erbvertrag, welchen alle involvierten Parteien unterschreiben. Sie, Ihr Mann sowie seine Tochter (Volljährigkeit vorausgesetzt).

    Ausgangslage müssen erklärende konstruktive Gespräche zwischen den Beteiligten sein, um ein Einverständnis aller zu erreichen.

    Setzt man erbberechtigte Personen ohne deren Wissen auf den Pflichtteil, behält das ganze einen bitteren Nachgeschmack. Dies kann sich zu einem späteren Zeitpunkt gegen die quasi ?geldmässig? bevorzugte Person wenden. Die Beziehung zwischen dem überlebenden Partner und den vorhandenen erbberechtigten Involvierten kann unter Umständen unter schweren Spannungen leiden. /emoticons/default_mad.png

    Punkt: ?

    Mit der Anmerkung ?wenn das Objekt auf Alleineigentum lautet, gehört es dem Eigentümer????..das würde ich mit grosser Sorgfalt/Vorsicht anschauen?

    Beispiel: Falls die erbberechtigte Tochter (oder sonst eine erbberechtigte Person) nachweisen kann, dass das Objekt seinerzeit mit Geld des nichteingetragenen Partners finanziert wurde (z.B. ihr Vater), könnte diese - meines Erachtens - trotzdem ihr Recht geltend machen? unabhängig davon, wer schlussendlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

    Ausser es würde eine Schenkung vorliegen (schriftliche Abfassung empfehlenswert), aber auch bei einer Schenkung gibt es Fristen, innerhalb welcher eine Schenkung angefochten werden kann.

    Schlussfolgerung:

    Es lohnt sich auf alle Fälle, einen Anwalt spezialisiert in Erbschaftsangelegenheiten beizuziehen. :/emoticons/default_smile.png/emoticons/default_ohmy.png/emoticons/default_smile.png/emoticons/default_wink.png

    Mit freundlichen Grüssen

    Poker08