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Hauskauf Ehepaar bei einseitiger Finanzierung

5Antworten3’962Aufrufevon Waz Abi · 26. März 2012letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. Waz Abi3 Beiträge26. März 2012
    Hallo zusammen

    Ich bin neu hier und habe sogleich eine Frage zu welcher ich keine Antwort finden konnte.

    Meine Frau und ich kaufen demnächst ein Haus, die Finanzierung ist zu 100% durch mich sichergestellt, da meine Frau kein nennenswertes Vermögen hat.

    Ich werde zudem von einem Erbvorbezug profitieren können. Wir sind seit August 2011 verheiratet und unser Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung.

    Nun zu der Frage:

    Muss ich mich beim Hauskauf zusätzlich absichern, dass das Haus weiterhin mir gehört (im Falle einer Scheidung) oder ist das durch die Errungenschaftsbeteiligung bereits sichergestellt?

    Bin mir hier nicht so ganz im Klaren und ich würde mich über Informationen freuen.

    Grüsse

    Waz Abi

  2. RalphM272 Beiträge26. März 2012
    Hallo Waz Abi

    das kommt mir bekannt vor. Auch wir hatten unser Haus 3/4 zu 1/4 finanziert und waren damals auch gerade mal 2 Jahre verheiratet. Wir hatten allerdings Gütertrennung und das ganze beim Notar im Kaufvertrag - wir haben damals ein fertiges Reihenhaus gekauft - entsprechend vertraglich geregelt. Ich musste bei der Scheidung nur ihren Anteil zurückzahlen.........

    Bekanntlich macht man ja den selben Mist zweimal /emoticons/default_tongue.png

    Also ich baue nun noch einmal - allerdings mit einem anderen Partner. Das wird dann alles Vertraglich geregelt, denn ob wir noch heiraten werden steht in den Sternen..

    Ich rate Dir, Euch mit einem Rechtsanwalt / Notar zu unterhalten und da den entsprechenden Rat zu holen. Ich gehe aber davon aus, dass Du Dich mit Deiner Partnerin schon abgesprochen hast - andernfalls dürfte das eine ziemliche Ohrfeige sein, wenn Du einfach mit einem Vertrag antanzt und ihr den zum Unterschreiben hinhältst!

    Gruss

    Ralph

  3. Waz Abi3 Beiträge26. März 2012
    Hallo Ralph

    Danke für deine Antwort, ja natürlich habe ich mit meiner Frau gesprochen. Sie hat das von sich aus sogar angesprochen, von da her ist es für sie okay.

    Bei der Errungenschaftsbeteiligung ist es doch so, dass alles was während der Ehe erwirtschaftet wird, zu gleichen Teilen verteilt wird (im Falle einer Scheidung). Da aber mein Kapital fürs Haus schon vor der Ehe dagewesen ist , ausser der Erbvorbezug, sollte es auch komplett mir gehören. /emoticons/default_confused.png

    Werde es wohl so angehen wie du mir geraten hast, denn wir kommen zwangsläufig mit dem Notar zusammen.

    Grüsse

    Waz Abi

  4. urs158 Beiträge26. März 2012
    Das Kapital gehört schon Dir, auch bei der Errungenschaftsbeteiligung. Aber Du bringst es ins Haus ein, und hast dadurch keinen Ertrag mehr davon.

    Ich wäre der Meinung, dass wenn einer der beiden deutlich mehr in die Ehe eingebracht hat, eine Klausel im Sinne von: "der ehelichen Gemeinschaft zur Verfügung gestelltes Eigengut ist angemessen zu verzinsen" in den Ehevertrag gehört. Ansonsten bist Du derjenige, der auf das Einkommen aus seinem Vermögen verzichtet.

    Aber ich denke, das wird euch der Notar eventuell auch noch so erklären.

    Gruss

    Urs

  5. Waz Abi3 Beiträge26. März 2012
    Hallo Urs

    Wir haben keinen Ehevertrag, weil zum Zeitpunkt der Heirat ein Hauskauf noch kein Thema war. Ich denke das was du meinst könnte sicher auch separat mit einem Notar verfasst werden. Danke für den Tipp.

    Grüsse

    Waz Abi

  6. griff891 Beiträge26. März 2012
    Hallo

    Ich bringe hier zusätzlich noch die steuerliche Sicht ein: Das Steueramt interessiert sich kaum für den Ehevertrag oder den Güterstand. Dort ist von Bedeutung, was im Grundbuch eingetragen ist. Wenn dort 3/4 und 1/4 eingetragen ist, dann wird dies steuerlich auch so behandelt.

    Gruss Griff