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Steuerwert bei Haus im Bau

4Antworten6’300Aufrufevon Dabadee · 8. Dezember 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Dabadee605 Beiträge8. Dezember 2008
    Unser Haus ist zur Zeit im Bau. Es wird voraussichtlich Ende Februar bezugsbereit sein.

    Nun werde ich wohl nicht darum herumkommen, in der nächsten Steuererklärung (Kanton AG) einen gewissen Wert für das halbfertige Haus anzugeben. Nur wie hoch sollte/müsste/dürfte dieser in etwa sein?

    Ich denke es ist vom Baufortschritt abhängig, aber der genaue Steuerwert am 31.12.2008 kann wohl nur schwierig eruiert werden. Mein Interesse ist natürlich ein möglichst geringer Wert, das Steueramt möchte einen möglichst hohen Wert.

    Wie habt ihr das letztes Jahr gemacht, als ihr in der gleichen Situation wart?

  2. Gelöschtes Mitglied 11188. Dezember 2008
    Dies würde mich auch interressieren, wir werden mitte März einziehen.

  3. griff891 Beiträge8. Dezember 2008
    Habe dazu folgendes gefunden:

    § 22

    Unvollendete Bauten

    1 Für Bauten, die am Vermögenssteuerstichtag noch nicht vollendet sind, gilt ein Steuerwert, der im gleichen Verhältnis zu den aufgelaufenen Anlagekosten steht wie der mutmassliche Steuerwert nach Fertigstellung zu den endgültigen Anlagekosten.

    2 Als Ertragswert gilt der kapitalisierte mutmassliche Bruttoertrag gemäss § 15.

    3 Der Verkehrswert ist gemäss § 12 zu bestimmen.

    Zu finden in der System. Sammlung des Aargauischen Rechts

    Ich gehe davon aus, dass dieser Wert auch durch den Kanton oder die Gemeinde festgelegt wird. Ist auch wieder von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Es gibt Kantone, welche unfertige Bauten gar nicht bewerten und mit Null in der Steuererklärung zu deklarieren sind.

    Grüsse Chris

  4. john_w641’215 Beiträge8. Dezember 2008
    bedeutet wohl dass man mit der Steuererklärung warten muss bis Haus fertig ist und man die Steuerschätzung des Hauses hat....?

  5. griff891 Beiträge8. Dezember 2008
    Ich nehme an, dass man von den budgetierten Gesamt-Hausbau-Kosten ausgeht und dann schaut, wieviel am 31.12. bereits erstellt, bzw. wieviel des Baukredits verbraucht ist (Verhältnis zu den aufgelaufenen Anlagekosten).

    Am besten, jemand fragt mal auf der Wohngemeinde im Aargau oder bei der Kant. Steuerverwaltung nach wie das genau gehandhabt wird. Scheint doch einige zu interessieren.