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Anteilsmässiger Eigenmietwert bei Steuererklärung

7Antworten4’273Aufrufevon codegen · 3. September 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. codegen175 Beiträge3. September 2010
    Hallo zusammen

    kämpfe mich immer noch durch die Steuererklärung 2009 und bin nun noch bei einem Punkt unsicher.

    Wir sind im August 2009 in unser neu erstelltes Haus eingezogen.

    M.E. müssten wir also nur 5 Monate Eigenmietwert aufs steuerbare Einkommen gerechnet werden. Ist das so, und wie gehe ich damit um, damit die auf dem Steueramt dies auch berücksichtigen?

    Das elektronische Steuerformular lässt eine solche anteilsmässige Eingabe nicht zu.

    Gruss

    Code

  2. jomazi1’373 Beiträge3. September 2010
    Hallo Code,

    Falls du auf den sieben Bergen des Kt Bern wohnst, kannst du das unter Bemerkungen erklären. Also das Steuerbare "Einkommen" des Eigenmietwertes selber ausrechnen und erklären wieso du diesen Verändert hast.

    Diese elektronische Form wird ja auch von jemanden im Steueramt gelesen und dieser kann dass dann nachvollziehen...

    liebs Grüessli, jomazi

  3. Cadillac Driver188 Beiträge3. September 2010
    Das habe ich bei mir auch so gemacht.

    Den Eigenmietwert zeigt es Dir in der Steuererklärung an für 12 Monate.

    Betrag von 5 Monaten ausrechnen und in das Formular hineinschreiben. Zeigt dir nachher zwar als Fehler an, spielt aber keine Rolle.

    Bei der Bundessteuer das gleiche ausrechnen und hineinschreiben. Beide Zahlen wurden bei meiner Erklärung rot.

    In den Bemerkungen der Steuererklärung noch schreiben, warum du nur 5 Monate Eigenmietwert bezahlen musst und noch zur Sicherheit die Bestätigung der Wohnungskündigung des Vermieters der alten Wohnung beilegen und gut ist es. So haben die Steuerbeamten einen Brief zur Hand, dem sie glauben schenken können.

    Hat bei mir tatellos funktioniert, ohne nachfragen seitens des Steueramtes warum und wiso.

  4. codegen175 Beiträge3. September 2010 · bearbeitet
    Hallo Code,

    Falls du auf den sieben Bergen des Kt Bern wohnst, kannst du das unter Bemerkungen erklären. Also das Steuerbare "Einkommen" des Eigenmietwertes selber ausrechnen und erklären wieso du diesen Verändert hast.

    Diese elektronische Form wird ja auch von jemanden im Steueramt gelesen und dieser kann dass dann nachvollziehen...

    liebs Grüessli, jomazi
    Nein, hinter den sieben Bergen des KT. Luzern /emoticons/default_tongue.png.

    Das habe ich bei mir auch so gemacht.

    Den Eigenmietwert zeigt es Dir in der Steuererklärung an für 12 Monate.

    Betrag von 5 Monaten ausrechnen und in das Formular hineinschreiben. Zeigt dir nachher zwar als Fehler an, spielt aber keine Rolle.

    Bei der Bundessteuer das gleiche ausrechnen und hineinschreiben. Beide Zahlen wurden bei meiner Erklärung rot.

    In den Bemerkungen der Steuererklärung noch schreiben, warum du nur 5 Monate Eigenmietwert bezahlen musst und noch zur Sicherheit die Bestätigung der Wohnungskündigung des Vermieters der alten Wohnung beilegen und gut ist es. So haben die Steuerbeamten einen Brief zur Hand, dem sie glauben schenken können.

    Hat bei mir tatellos funktioniert, ohne nachfragen seitens des Steueramtes warum und wiso.

    Genauso mach ichs mal. Sonst kann ich ja dann immer noch Einsprache machen.

    Danke und Gruss

    Code

  5. sailem3. September 2010
    Hallo zusammen

    Habe hier mitgelesen und da ist mir folgende Frage gekommen.

    Wir wohnen im Konkubinat. Sind also nicht verheiratet und jeder muss seine Steuererklährung ausfüllen.

    Wie ist das dann wenn wir angenommen im Juli einziehen würden. Kann ich dann den Eigenmietwert teilen ( da ja nur 6 Monate ) und dann diese Hälfte auch wieder auf beide Steuerklärungen aufteilen ?

    Das wäre dann im Kanton AG ( ich weiss sind die schlechtesten Autofahrer....und weisse Tennissockenträger... aber wir ziehen trotzdem dort hin )

    Gruss

    Sailem

  6. Giuliano48 Beiträge3. September 2010
    Anteiliger Mietwert geht definitiv, wir hatten dies mit dem Treuhänder geklärt. Wie bereits erwähnt, kürzen und kommentieren.

  7. Cadillac Driver188 Beiträge3. September 2010
    Wir wohnen im Konkubinat. Sind also nicht verheiratet und jeder muss seine Steuererklährung ausfüllen.

    Wie ist das dann wenn wir angenommen im Juli einziehen würden. Kann ich dann den Eigenmietwert teilen ( da ja nur 6 Monate ) und dann diese Hälfte auch wieder auf beide Steuerklärungen aufteilen ?
    Der Eigenmietwert wird vom totalen Katasterwert des Gebäudes errechnet.

    Jetzt kommt es an, wen das Gebäude gehört.

    Wen du und deine Partnerin je einen Katasterauszug besitzen, da euch das Haus je zur Hälfte gehört, muss jeder für sich den Katasterwert des Hauses für seinen Teil angeben.

    Dan nichts mehr die Hälfte oder so.

    Das mit dem anteiligen Mietwert von 6 Monaten ist wie oben schon geschrieben, überhaupt kein Problem.

  8. Isabelle294 Beiträge3. September 2010
    Der Eigenmietwert wird vom totalen Katasterwert des Gebäudes errechnet.

    Jetzt kommt es an, wen das Gebäude gehört.

    Wen du und deine Partnerin je einen Katasterauszug besitzen, da euch das Haus je zur Hälfte gehört, muss jeder für sich den Katasterwert des Hauses für seinen Teil angeben.

    Dan nichts mehr die Hälfte oder so.

    Das mit dem anteiligen Mietwert von 6 Monaten ist wie oben schon geschrieben, überhaupt kein Problem.
    YUPP. Funzt bei uns jedes Jahr so, und im ersten Jahr auch anteilsmäßig.