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Frage zu Steuererklärung an die Experten

14Antworten4’472Aufrufevon Erika · 13. März 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Erika20 Beiträge13. März 2009
    Ja, ja die liebe Steuererklärung....

    Wir haben letzten August ein Haus gekauft mit Nutzen und Schaden ab 1.11. (Grundbucheintrag 26.08.2008).

    Mir stellt sich nun folgende Frage bezüglich Eigenmietwert: Stichtag für die Steuererklärung ist ja immer der 31.12.2008.

    Wird uns nun eigentlich für das ganze Jahr 2008 der Eigenmietwert als Einkommen angerechnet? Das wäre ja so nicht fair wenn wir diesen als Einkommen für das ganze 2008 versteuern müssten. Ich weiss dass die Steuerverwaltung Meldungen erhält vom Grundbuchamt bei einer Veräusserung eines Grundstückes mit den entsprechenden Daten.

    Aber dennoch bin ich nicht ganz sicher wie das nun läuft.

    Ueber die anderen Auslagen weiss ich dass wir mit dem vormaligen Eigentümer eine marchzählige Abrechnung machen, jedoch bei den Steuern scheint mir das nicht möglich...

    Wäre froh wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

    Grüsse

    Erika

  2. roncos85 Beiträge13. März 2009
    Genau diese Frage wollte ich aus Stellen. Habe genau dasselbe Problem...

  3. Erika20 Beiträge13. März 2009
    Habe nun bei der Steuerverwaltung doch noch nachgefragt und habe folgende Antwort erhalten:

    "Den Eigenmietwert müssen Sie nur ab November versteuern.Deklarieren Sie den Wert für 2 Monate im Feld "Evtl. korrigierter Mietwert" und Begründen Sie dies im Feld "Begründungen". Wir verweisen auf die Wegleitung Seite 46."

    Wieder etwas dazugelernt /emoticons/default_biggrin.png

  4. Heimat14 Beiträge15. August 2009
    Hoi Miteinander,

    ist dies wohl kantonal einheitlich geregelt, oder könnte es im Thurgau z.B. sein, dass der Eigenmietwert fürs ganze Jahr berechnet würde?

    Schönes Wochenende

    Anna

  5. booker1’201 Beiträge15. August 2009
    Hallo

    Den Eigenmietwert rechnest Du auf 2 Monate runter und musst auch nur diese 2 Monate versteuern genauso wie Du ja normalerweise auch nur für diese Zeit Abzüge für Hypozins machen kannst (wenn Du vorher Mieter warst).

    Gruss

    booker

  6. Heimat14 Beiträge17. August 2009
    Danke!

    Anna

  7. iona280 Beiträge17. August 2009
    Für mich stellt sich noch folgende Frage: Wenn ich das Haus ab 1. Februar übernehme und dann aber noch drei Monate umbaue und nicht drin wohnen kann: Ab wann ist Eigenmietwert fällig?

  8. Adi68434 Beiträge17. August 2009
    Generell kann zum Thema Eigenmietwert gesagt werden, dass er ab dem Zeitpunkt zu deklarieren ist, ab dem die Möglichkeit besteht, die Räume selbst zu bewohnen. Im Falle der Renovation also erst nach Abschluss derselbigen, sofern das Bewohnen während der Renovation nicht zumutbar ist.

  9. griff891 Beiträge17. August 2009
    Am einfachsten in Sachen Steuern ist es sicherlich, wenn man vorher einen Mietvertrag gehabt hat und so belegen kann, wie lange man am anderen Ort gewohnt hat.

    Da sollte man sich am Ort des Hauses aber auch noch nicht auf der Einwohnerkontrolle anmelden obwohl man noch gar nicht dort wohnt. Sonst könnte schlimmstenfalls im Steueramt angenommen werden, dass man effektiv schon per Anmeldedatum im Haus einzieht, obwohl zuerst noch umgebaut wird.

  10. Hennessy854 Beiträge17. August 2009
    Da sollte man sich am Ort des Hauses aber auch noch nicht auf der Einwohnerkontrolle anmelden ...
    U.u. wird dies aus steuerlichen Gründen aber oft gemacht (insb. ums Jahresende herum).

  11. griff891 Beiträge17. August 2009
    U.u. wird dies aus steuerlichen Gründen aber oft gemacht (insb. ums Jahresende herum).
    Da hast du natürlich recht.

    Aber bei einer Anmeldung per - sagen wir mal - 20. Dezember, werden nur Erbsenzähler für den ganzen Dezember den Eigenmietwert aufrechnen /emoticons/default_biggrin.png

  12. john_w641’215 Beiträge17. August 2009
    Erbsenzähler
    Amtsstellen können aber schon einen Hang zum Erbsenzähler haben.
  13. Adi68434 Beiträge17. August 2009
    nun, das ist wohl weniger das problem der amtsstellen - die sind nur konsequent 🙂

    man kann nun mal nicht den fünfer und s'weggli haben (tiefere steuern und keinen eigenmietwert)

  14. john_w641’215 Beiträge17. August 2009
    die sind nur konsequent 🙂
    ja so habe ich das auch gemeint - konsequent und genau, das war nicht negativ gemeint.
  15. booker1’201 Beiträge17. August 2009
    Hallo

    Selbst der Eigenmietwert kann ja variieren. Kannst Du nachweisen, dass mehrere Räume des Hauses nicht benutzbar sind, reduziert sich der Eigenmietwert. bei einer Renovation dürfte ja das nachgewiesen werden können.