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Baustelle versteuern

4Antworten1’886Aufrufevon fabrice · 7. Juni 2019letzter Beitrag vor 7 Jahren
  1. fabrice7 Beiträge7. Juni 2019
    HallonnKurze Frage betreffend Steuern.  Wenn ich in meinem Haus wohne, zahle ich Vermögenssteuern und Eigenmietwert und Liegenschaftssteuer. Dafür können Schulden und Hypozins abgezogen werden. Wenn das Haus aber noch eine Baustelle ist am 31. Dezember und ich erst im Januar einziehe, welche Steuern fallen dann an? Vermögen i.S. des investierten Kapitals minus Baukreditschulden? Wird der Eigenmietwert erst ab dem Monat erhoben, in dem man die eigene Liegenschaft auch bewohnt oder gilt der 31.12. als Stichtag für das ganze Jahr?

    Je nach Antwort macht es vielleicht Sinn, die Bezugsberechtigung erst per Anfang Januar ausstellen zu lassen, insbesondere da ich extrem günstig zur Miete wohne. Wer weiss da Genaueres?

  2. muraxi9001515 Beiträge8. Juni 2019 · bearbeitet
    Bezüglich Eigenmietwert: im Kanton Zürich habe ich diesen nicht aufgelistet, da wir unser Haus nicht bewohnen. Meines Wissens ist dies korrekt, wenn man das Haus nicht bewohnt, weil man dann keinen Nutzen/Ertrag vom Haus erzielt. Dies ist im Gesetz oder einer Verordnung auch so festgehalten. 

    Ich kann dir aber nicht sagen, ob du den ganzen Eigenmietwert versteuern musst, wenn du zB erst im März einziehst. Ich würde einfach mal bei der Gemeinde anrufen und nachfragen. 

    https://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/aktuell/mitteilungen/amtsmitteilungen_2012/beginn_eigenmietwertbesteuerung.html

    https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/Publikationen/dossier_steuerinformationen/f/Die Besteuerung der Eigenmietwerte.pdf.download.pdf/f_besteuerung_eigenmietwerte_d.pdf

  3. muraxi9001515 Beiträge8. Juni 2019
    Wir haben keine Liegenschaftsteuer. Wie hoch ist diese bei euch?

    Ich denke dass die Vermögenssteuer fällig ist in deinem Fall. Diese ist jedoch oft sehr tief verglichen zur Einkommenssteuer (bzw. diese hast du vor dem Hauskauf ja auch schon entrichtet wegen deines Vermögens). 

  4. fabrice7 Beiträge8. Juni 2019
    Hallo muraxi9001

    Danke für deine Antwort und das spannende Dossier der Steuerverwaltung des Bundes. Betreffend Beginn der Erhebung des Eigenmietwertes werde ich wohl bei der kantonalen Steuerverwaltung nachfragen müssen, oder eben bei der Gemeinde. Die Liegenschaftssteuer ist für mich weniger das Thema, diese liegt im tiefen Promillebereich. 

    GrüssennFabrice

  5. Brasser176 Beiträge11. Juni 2019
    Der Eigenmietwert läuft üblicherweise ab offiziellem Einzugsdatum. Dieses gibst Du an, wenn Du Dich auf der Gemeinde offiziell anmeldest, sprich, Deine Schriften hinterlegst. 

    Da Dein Haus sich im Bau befindet, liegt noch keine Schlussabrechnung resp. Schatzung vor. Vermutlich hast Du auch einen Baukredit, dessen Zinsen nicht steuerlich abzugsfähig sind (Baukreditzinsen gehören bis zum Beginn der Nutzung der Liegenschaft zu den wertvermehrenden Aufwendungen oder Anlagekosten und sind nicht abziehbar).

    Praktikermethode per 31.12. ist beispielsweise, dass die Schulden per 31.12. (Baukredit, evtl. bereits eine Hypothek) dem Steuerwert des Gebäudes entsprechen. Also unter Schulden z.B. 1 Mio und unter Steuerwert Liegenschaft ebenfalls 1 Mio einsetzen. So hat man für diese Steuererklärung  ein Nullsummenspiel. Bis zur nächsten Steuererklärung liegt dann eine verbindliche Schatzung vor.