wir planen erstmalig unser Wohneigentum zu vermieten. Hierzu habe ich eine steuerliche Frage:
Vor der Übergabe wollen wir noch einige Reparaturen im Haus durchführen lassen. Das wird vor dem Beginn des Mietverhältnisses geschehen, damit der Mieter gleich in das "fertige" Haus einziehen kann. Wie können die Arbeiten steuerlich geltend gemacht werden, da wir zu diesem Zeitpunkt das Haus noch selber bewohnen? Können wir die Ausgaben zu 100% den folgenden Einnahmen aus der Vermietung entgegenstellen, oder können wir nur einen Prozentsatz der Arbeitskosten ansetzen?
Für die Steuern in der Schweiz ist es je nach Kanton unterschiedlich:
Für Steuerpflichtige im KT ZH:
Wenn es Werterhaltend ist (Im Rahmen des Unterhalts), kann der Betrag voll angegeben werden, in der Voraussetzung, die Kosten sind höher als der Pauschalabzug (pauschalabzug = 20% des Liegenschaftsertrages). Dabei müssen sämtliche Belege angegeben werden.
Ist das Ganze aber wertvermehrend, also geht es über den Unterhalt hinaus, dann kann nichts abgezogen werden.