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Amtlicher Wert und Steuererklärung

2Antworten2’640Aufrufevon Moudi · 20. Juni 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. Moudi2’458 Beiträge20. Juni 2011
    Hallo zusammen

    wir haben im 2010 unser Haus bezogen.

    Im Jan2011 wurde die Liegenschaftssteuer für 2010 immer noch basierend nur auf dem amtlichen Wert des Gründstückes berechnet.

    Im März2011 erfolgte dann die Bewertung unsere Hauses und bereits im Mai2011

    haben wir eine Korrektur der Liegenschaftssteuer für 2010 erhalten.

    (Nachzahlung für Grundstück inkl. Haus).

    Ich bin nun dabei die Steuererklärung für 2010 zu machen und weiss nicht, welchen amtlichen Wert ich geltend machen kann, darf, muss.

    1. amtlicher Wert des Gründstückes per 31.12.2010

    2. amtlicher Wert, der im 2011 festgelegt wurde ?

    Wie muss ich das im Formular 7 eintragen ?

    Merci und Gruss, Jens

  2. maison392 Beiträge20. Juni 2011
    Hallo Jens

    Melde Dich telefonisch bei der kantonalen Steuerverwaltung und schildere den Fall. Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht mit diesem Vorgehen. D.h. ich wurde schnell verbunden und erhielt dann von einer freundlichen Person die gewünschte Antwort.

    Ich hoffe, Du wirst es auch so erleben.

    Lieber Gruss

    Maisonette

  3. Ritchie861 Beiträge20. Juni 2011
    Hallo Moudi

    ich stand vor dem gleichen Dilemma.

    Ich habe die Steuerverwaltung angefragt.

    Die Antwort lautete: Es ist egal, was man einträgt. Die Steuer wird erst definitiv abgehandelt, wenn die Steuerverwaltung das Haus geschätzt hat.

    Er meinte wir könnten etwa 80% des Versicherungswertes eintragen. Davon nochmals 5% für den Eigenmietwert. Oder wir können auch nichts angeben.

    Gruss

    Ritchie