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Grenzabstand Einfriedungen, Mauern und Böschungen bei Erhöhung des Nachbargrundstücks

1Antwort4’488Aufrufevon Elin70 · 28. September 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. Elin701 Beiträge28. September 2012
    Hallo miteinander

    Der Garten des Nachbarn wurde erhöht und eine 1,80 m hohe, begehbare Steinmauer an die Grenze gesetzt (gewachsenes Terrain 0,3 m, also 1,5 m Mehrhöhe). Frage: Gilt als Ausgangspunkt für Grenzabstände und Höhenmasse unserer Gewächse nun die Fusshöhe des höher gelegenen Geländes?

    Falls sich jemand damit auskennt, sind wir für einen guten Tipp dankbar. Merci!

  2. emil172’299 Beiträge30. September 2012
    Mit so einer Frage geht man zum kommunalen Bautechniker. Grundsätzlich werden solche Höhen ab gewachsenem Terrain, d.h. Zustand vor Aufschüttung oder Abtrag, gemessen. Sosnt grabe ich bei mir ab und du musst deine Mauer absägen, da nun zu hoch ... geht gar nicht.

    Ausserdem muss sich die Hangbefestigung vollständig auf Nachbars Grund befinden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.