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Gewachsenes Terrain

1Antwort3’029Aufrufevon Efeu · 17. Juni 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. Efeu3 Beiträge17. Juni 2012 · bearbeitet
    Hallo. Mein Mann und ich versuchen heraus zu finden "was gilt als gewachsenes Terrain.

    Unser Grundstück ist leicht abfallend. Vom höchsten Punkt 401(Garageeinfahrt) zum tiefsten Punkt 400.50. Wir wollten zum Nachbar einen Sichtschutz bauen. Bei dem Punkt sind wir bei 400.75. Was gilt für uns. Punkt 401 und 400.75 sind auf gleicher Flucht. Sitzplatz ist hinter Garage. Welche Höhe müssen wir als gegeben nehmen. Unser Nachbar (Garage/Sitzplatz)ist ca. 45cm höher. Wie hoch darf ich mit meinem Efeu Haag? Ich hoffe, uns kann jemand helfen. Vielen DANK. Der Sonntag ist bald vorbei.

  2. emil172’299 Beiträge19. Juni 2012
    Generell gelten Höhen ab Oberkante Gelände; ist das Gelände abfallend wird es auch die Oberkante der Mauer sein.

    Am besten gehst Du mit Deinem Problem zur Gemeindeschreiberei und redest mit dem Mann, der für die Baubewilligungen zuständig ist.

    Wenn Ihr Euch mit den Nachbarn gut versteht, dann plant, erstellt und bezahlt ihr den Sichtschutz gemeinsam und setzt das Ding auf die Grenze.