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Baum- und Heckenhöhe im bestehenden Garten

2Antworten2’291Aufrufevon Landhaus Halten · 27. Juni 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. Landhaus Halten2 Beiträge27. Juni 2013
    Auf unserem Grundstück stehen diverse Baume, manche wohl beim Bau des Hauses in 1930 gepflanzt und unterdessen auf 20m gewachsen. Der "formelle" Rasen ist am Ende mit diversen Sträuchern abgegrenzt, die teilweise auf knapp 10 hochgewachsen sind. Die Hecke wie auch die Baume sind nicht in der Nähe der Grundstücksgrenz. Das gesamte Grundstück ist ca 5'600m2. Leider konnten wir uns nicht alles leisten und haben in nordöstlichen Ecke eine Bauparzelle von ca 1'600m2 abparzellieren müssen. Nun wird darauf ein Haus gebaut und der zukünftige Nachbar möchte, dass wir die Hecke und ein paar Baume stutzen, bzw. fällen, da sie die Aussicht einschränken.

    Ich konnte ein paar Einträge finden, die die Höhe und Abstände an der Grundstücksgrenze regeln, aber nichts über alten Baumbestand oder wenn die Pflanzen mitten im Gründstück stehen.

    Hat der zukünftige Nachbar das Recht, von uns zu verlangen, dass wir schneiden/fällen/stutzen? Die Aussicht ist nicht spektakulär.

  2. barney622 Beiträge28. Juni 2013
    Hallo Landhaus Halten,

    willkommen im Forum.

    Die Rechtslage müsste in den kantonalen Bestimmungen zu finden sein und ist wahrscheinlich von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich. In unserem Kanton gibt es so etwas wie Bestandsschutz. D.h. die Fällung eines Baumes kann nach einer gewissen Zeit nicht mehr verlangt werden. Für Hecken gilt dieser Bestandsschutz meines Wissens nach nicht, aber auch da: je weiter sie von der Grenze weg stehen, desto höher dürfen auch Büsche sein. Also informier Dich am Besten erstmal im Raumplanungs- und Baugesetz Deines Kantons, vielleicht wirst Du dort fündig. Denn auch Pflanzen mitten im Grundstück haben ja einen gewissen Abstand zur Grenze und danach dürfte sich ja dann die erlaubte Höhe der Büsche ausrechnen lassen.

    Gruss, Barney

  3. Landhaus Halten2 Beiträge3. Juli 2013
    Danke Barney. Auch von unserem Bauamt im Dorf habe ich keine genaueren Angaben bekommen. Es sieht danach aus, als ob im Kanton Aargau keine rechtlichen Bestimmungen vorliegen...

    Wir konnten uns in der Zwischenzeit aber mit den zukünftigen Nachbarn einigen.

    Gruss