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Erneuerungsfond

2Antworten2’631Aufrufevon Madsparrow · 20. Mai 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Madsparrow2 Beiträge20. Mai 2011
    Hallo zusammen

    Ich habe da mal eine Frage welche mir bis jetzt niemand so richtig beantworten konnte. Ich habe meine Eigentumswohnung verkauft und habe eine staatliche Summe in den Erneuerungsfond einbezahlt ( über 20 Jahre ). Einige Renovationen wurden getätigt.

    Meine Frage: Habe ich Anrecht auf eine Rückforderung des Betrages welcher nicht aufgebraucht wurde, welcher ich als Anteil einbezahlt habe?

    Für eine Antwort danke ich euch schon jetzt.

    Grüsse

    Madsparrow

  2. habana141 Beiträge20. Mai 2011
    Hallo

    Der Erneuerungsfond geht auf die Wohnung und nicht auf Dich persönlich - eine Auszahlung ist nicht möglich.

    Du kannst aber den Ueberschuss wenn Du so willst auf den Kaufpreis übertragen.

    Das kannst Du auch gerne beim HEV nachlesen - einfach googeln unter "Erneuerungsfond Handänderung"

    Gruss

    habana

  3. Madsparrow2 Beiträge20. Mai 2011
    Hallo habana

    Danke für dein Tipp. Gehe gleich mal googeln.

    Gruss

    Madsparrow