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Erneuerungsfonds bei Eigentümerwechsel

3Antworten2’250Aufrufevon palea · 25. Februar 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. palea27 Beiträge25. Februar 2009
    Hallo

    Ist es korrekt, dass der einbezahlte Betrag bei einem Eigentümerwechsel auf den neuen Besitzer übergeht? Oder muss der neue Eigentümer den ehemaligen Besitzer auszahlen?

    Ich war der Meinung, der Verkäufer hat keinen Anspruch. Irre ich mich?

    Gruss

    palea

  2. john_w641’215 Beiträge25. Februar 2009
    Müsste man das nicht im Vertrag abmachen? Dann ist es für alle klar. Der Fonds lautet ja auf die Eigentümergemeinschaft und nicht auf eine bestimmte Partei - daher sollte das wohl beim Verkaufspreis berücksichtigt werden.

  3. Gelöschtes Mitglied 111826. Februar 2009
    Ganz genau so ist es schon immer gewesen, das Sparkapital im Erneuerungsfond gehört allen eigentümern und darf nich einem einzelnen anteilsmässig ausbezahlt werden. Es darf auch nur für Erneuerungen des Stockwerkeigentums verwendet werden, da dei Einzahlung auch abzugsfähig ist.

  4. emil172’299 Beiträge26. Februar 2009
    Wichtig ist, dass der Käufer sich vor Vertragsabschluss über die Rücklagen im Erneuerungsfonds informiert; wenn der sehr mager dotiert ist, muss er nach dem Kauf entsprechend seiner Wertquote das fehlende Geld nachschiessen, auch wenn er bei der Versammlung, welche die Ausgaben beschlossen hat, nicht einverstanden war.