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Geld zurückbehalten

6Antworten1’451Aufrufevon krocki · 4. August 2015letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. krocki18 Beiträge4. August 2015
    Hallo zusammen ich braue euer Rat - wir wohnen seit 2 Jahren in einem neuen Generationenhaus es hat noch Mängel zu beheben und das Haus ist auch noch nicht abgenommen worden.

    Muss ich dem Architekt den Restbetrag bezahlen oder darf ich es zurückbehalten bis alles behoben ist?

    Danke für Eure Hilfe

  2. zinedine63 Beiträge4. August 2015
    Hallo 

    Was steht denn im Vertrag?

  3. isitom2’343 Beiträge4. August 2015
    Was gilt es denn noch für Mängel zu beheben?

  4. krocki18 Beiträge4. August 2015
    Türrahmen ist nicht Silikon gefüllt Risse im Abrieb

  5. isitom2’343 Beiträge4. August 2015
    Hab noch nie gehört, dass man Türrahmen mit Silikon füllt aber na gut.

    Wie gross sind denn die Risse im Abrieb, ist der Innen oder Aussen, haste Fotos davon?

    Mit wem hast du denn den Vertrag, Handwerker oder Architekt?

    Nehme mal an du hast schon mit Architekt gesprochen. Was meint er denn dazu? Und was sagt der Handwerker?

    Einfach so Geld zurück zu behalten ist immer ein wenig heikel. Sofern mit dem zurück behaltenen Geld ein bestehender Mangel (der natürlich so auch besteht) behoben werden soll sollte es funktionieren.

    So wie du schreibst ist jedoch der Architekt anderer Meinung...

    Gruss,

    Thomas

  6. krocki18 Beiträge4. August 2015
    Zwischen den türrahmen und der wand hat es einen spielraum und dies muss gefüllt werden foto vom riss haben gemacht was der architekt angeht seit wir im haus wohnen und er den grössten geldbetrag erhalten hat kümmert er sich um nichts mehr

  7. isitom2’343 Beiträge4. August 2015 · bearbeitet
    Aber bitte Hohlraum nicht mit Silikon füllen! Das kann auch ich. Haste auch ein Foto davon?

    Und warum willst du nun dem Architekten den Rest zahlen?