Eigentumsübertragung nach
1Antwort2’054Aufrufevon Gast · 24. März 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
- Hallo,
Wir haben einen Kaufvertrag unterschrieben und beurkundet, eine Anzahlung geleistet. Im Vertrag steht: "Die Anmeldung dieses Rechtsgeschäftes zur Eintragung im Grundbuch hat bis zum 1. Mai 2007 zu erfolgen."
Wir haben nun einen Termin beim Grundbuchamt einen Tag später (2. Mai) vereinbart. Die Person im Amt meinte, wenn der Verkäufer einverstanden sei, so sei das kein Problem. Der Verkäufer hat den Termin telefonisch bestätigt.
Nun fragen wir uns trotzdem: Was hat das schlimmstenfalls für Konsequenzen? Geraten wir damit bereits in Verzug?
Danke! tux
- Till145 Beiträge26. März 2007Hallo
Vertragsinhalte, wie auch ein verschobenes Datum usw. können noch während der Verurkundung geändert/angepasst werden. Es wäre wohl sinnvoll, die verurkundende Person (Amts/oder freier Notar) würde diesen Passus (Eintragungsdatum) den realen Verhältnissen nachanpassen. Danach ist alles in Ordnung.
Gruss
Till