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Rücktritt von Kaufrecht

6Antworten4’901Aufrufevon sonne · 12. November 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. sonne81 Beiträge12. November 2012
    Hallo Zusammen

    ich habe eine dringende Rechtsfrage.

    am 6.11.2012 habe ich bei einem Notar einen Vertrag über die Begründung eines Kaufrechts

    sowei Vorvertrag zu einem Kaufvertrag abgeschlossen.

    Heute teilte mir der Notar mit, dass er beim Grundbuchamt den Eintrag gestoppt hat.

    Als Begründung sagte er das der Verkäufer nicht mehr verkaufen will.

    Im Vertrag steht aber ganz klar das das Kaufrecht ab Unterzeichnung des Vertages gültig ist.

    Kann mir jemand sagen ob das rechtesns ist und was ich dagegen tun kann?

    Der Notar hat erklärt , dass ich nur ein Richter die Eintragung verfügen kann..

    Das Projekt und Baugesuch ist fertig gestellt.

    Ich verstehe einfach nicht, wieso ein Vertrag der beim Notar beidseitig unterzeichnut wurde,

    plötzlich keine Gültigkeit mehr haben soll.

    brauche dringend Eure Hilferesp. Meinungen

    besten Dank im voraus

    LG Sonne

  2. sonne81 Beiträge13. November 2012
    weiss keiner was ???

    brauche dringend hilfe..

    danke

  3. Pfälzer9’908 Beiträge13. November 2012
    Es steht Dir sicher frei, den Dir entstandenen Schaden geltend zu machen.... aber dazu solltest Du mit einem Anwalt sprechen, der dies ggf. auch gleich durchsetzen kann.

  4. booker1’201 Beiträge13. November 2012
    Hallo Sonne

    Ich bin kein Jurist, aber Du hast ja "erst" die Verträge fürs (Vor)Kaufsrecht und den Vorvertrag zum Kaufvertrag abgeschlossen. Erst mit der definitiven Eintragung im Grundbuch und dem vorhandenen notariellen Kaufvertrag wäre es DeinEigentum.

    Sicherlich steht es dem Verkäufer zu, den Verkauf aus was für Gründen auch immer, zu stoppen. Hast Du denn bereits mit ihm Kontakt aufgenommen und nach den Beweggründen getagt ?

    Eine Anfrage bei einem spezialisierten Anwalt oder der Rechtsberatung des HEV bringt Dich sicher weiter. Ich vermute auch, dass Du entsprechend Deine Aufwände und Kosten in Rechnung stellen kannst, ausser dies wurde in den vorhandenen Verträgen explizit ausgeschlossen.

  5. foser91176 Beiträge13. November 2012
    Ich schliess mich booker an. Der Eigenübertrag findet erst mit dem Eintrags ins Grundbuchamt statt. Schliesse Dich möglichst rasch mit einem Rechtsanwalt kurz. Aber m.E. kannst Du die Übereignung nicht gerichtlich nicht erzwingen.

  6. sonne81 Beiträge13. November 2012
    vieln Dank für die Antworten und Tipps

    Es war kein Vorkaufsrecht sondern ein Kaufrecht und bei Inkraftreten des Vertrages steht ab Unterzeichnung und nicht an Eintrag Grunfbuch.

    Habe heute einen Anwaltstermin. Es isr aber leider schwer einen spezialisierten Anwalt zu finden.

    Melde mich wie die Sache ausgegangen ist.

    Grüsse Sonne

  7. booker1’201 Beiträge14. November 2012
    Hallo Sonne

    Egal was im Vertrag steht - Dein Eigentum ist es erst ab erfolgtem Grundbucheintrag aufgrund eines notariellen Kaufvertrages.