Es steht Dir sicher frei, den Dir entstandenen Schaden geltend zu machen.... aber dazu solltest Du mit einem Anwalt sprechen, der dies ggf. auch gleich durchsetzen kann.
Ich bin kein Jurist, aber Du hast ja "erst" die Verträge fürs (Vor)Kaufsrecht und den Vorvertrag zum Kaufvertrag abgeschlossen. Erst mit der definitiven Eintragung im Grundbuch und dem vorhandenen notariellen Kaufvertrag wäre es DeinEigentum.
Sicherlich steht es dem Verkäufer zu, den Verkauf aus was für Gründen auch immer, zu stoppen. Hast Du denn bereits mit ihm Kontakt aufgenommen und nach den Beweggründen getagt ?
Eine Anfrage bei einem spezialisierten Anwalt oder der Rechtsberatung des HEV bringt Dich sicher weiter. Ich vermute auch, dass Du entsprechend Deine Aufwände und Kosten in Rechnung stellen kannst, ausser dies wurde in den vorhandenen Verträgen explizit ausgeschlossen.
Ich schliess mich booker an. Der Eigenübertrag findet erst mit dem Eintrags ins Grundbuchamt statt. Schliesse Dich möglichst rasch mit einem Rechtsanwalt kurz. Aber m.E. kannst Du die Übereignung nicht gerichtlich nicht erzwingen.