SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Schlüsselübergabe

1Antwort1’761Aufrufevon rambutan · 7. Juli 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. rambutan1 Beiträge7. Juli 2008
    Hallo zäme

    Wir haben heute dieses Forum entdeckt und finden es eine tolle Sache.

    Schon bald sind wir Hauseigentümer. Nun haben sich aber 2 Monate vor Einzug Probleme ergeben. Wir lassen unser Haus über einen Generalunternehmer bauen. Vertraglich ist der Einzugstermin auf den 31.08.08 festgelegt. Im Vertrag ist folgender Wortlaut festgehalten:"Der Übergang von Nutzen und Schaden wird auf den 31.08.2008 festgesetzt / Durch Überweisung von Fr. xx per Datum der Schlüsselübergabe oder spätestens per Datum des Überganges von Nutzen und Schaden / Bei verspäteter Zahlung kann die Verkäuferin 5% Verzugszins berechnen.

    Nun verlangt doch tatsächlich der GU das wir in den nächsten Tagen das Haus übernehmen - sonst droht uns ein Verzugszins von 5% des Kaufpreises.

    Wir wollen und können das Haus nicht 2Mt. früher übernehmen. Ist das Vorgehen des GU legal? Bitte, bitte helft uns weiter.Danke für eure Antwort.

  2. Kurt Wagner468 Beiträge8. Juli 2008
    um eine abschliessende Antwort zu geben müsste man natürlich den ganzen Vertrag kennen, inkl. AGBs etc.

    Aber so wie ich das hier verstehe und wie ich andere GUs kenne, würde ich folgendes Vorgehen wählen:

    Ich würde mich auf das Datum 31.08. berufen, das ist ja ebenfalls ausdrücklich im Vertrag erwähnt (oder hast Du in der Zwischenzeit andere Daten vom GU schriftlich erhalten? - wahrscheinlich ja nicht). Und die Schlusszahlung frühstens dann leisten, erst dann das Haus/Wohnung übernehmen und natürlich keine zusätzlichen (Zins)kosten bezahlen.

    Bin auch der Meinung, dass der GU sowas nicht verlangen kann. Sowas würde kein Richter gelten lassen.

    Wie heisst der GU? Ich selber habe leider auch etwas zwiespältige Erfahrungen gemacht mit einem GU in der Innerschweiz. Kannst mir das sonst per PM senden.