Ob der GU überhaupt entschädigungspflichtig ist und was alles entschädigt werden muss, hängt erst mal vom Wortlaut des Vertrages ab. Weiter hast Du natürlich alles zu unternehmen, um Deinen Schaden möglichst tief zu halten. Wenn Du also z.B. einen fiktiven Mietzins bei Deinen Schwiegereltern in Rechnung gestellt hast, der in der Realität wohl nie bezahlt oder verlangt werden würde, so wehrt sich dein GU zu recht.
Schaue nochmals nach, was denn in Bezug auf die Höhe (Betrag) bei Überschreitung der Bauzeit steht?
Manche schreiben da überhaupt nix.... manche begrenzen das auf .... x % auf die Bausumme per/je Monat...oder max. CHF-Betrag je Monat... und wichtig, schaue was dort steht in Bezug auf zulässige Überschreitungen.... da haben die allermeisten locker 2-3 Monate vertraglich, vorsorglich geschrieben. Dann wären, bei 2 Monaten, die 8.000 schon kulant.
Im GU Vertrag ist nichts schriftlich festgehalten.
Der GU hat (nach eigener Aussage) aber mit dem Baubeginn zugewartet damit er den Aushub der Nachbarliegenschaft im gleichen Zug machen kann. Da die Nachbarn aber erst später den Vertrag unterschrieben haben ging hier viel Zeit verloren.
Demzufolge bin ich nicht bereit das finanzielle Risiko oder die Fehlplanung seitens des GU zu unterstützten, auch wenn er mir 8000.00 entgegenkommt.
Dann wird Dir wohl nichts weiter übrig bleiben, als Deine Forderung gerichtlich einzuklagen. Die genaue Vertragsformulierung wäre hier allenfalls noch relevant und ob irgend ein Vorbehalt bezüglich höherer Gewalt, Streiks, Dauerschlechtwetter etc. vorkommt. Ich komme dann nochmals mit der Verpflichtung, den Schaden klein zu halten. Das Gericht wird z.B. für die Zeit von 2 Monaten auch für eine Familie mit 2 Kindern eine 3,5-Zi-Whg. als genügend erachten. Wenn ich da nun in Jona und Umgebung gucke, dann würde ich sagen, sind 2'500.--/mtl. auf dem Lande schon hoch gegriffen. Dann noch einmal Umzug 2'000.-- (das zweite Mal hättest Du den Umzug eh selbst zahlen müssen) sowie Einlagerungskosten 1'000.-- und dann bin ich genau bei 8'000.-- was der GU Dir anbietet.
Mach eine Aufstellung sämtlicher (aber auch wirklich sämtlicher) zusätzlicher Kosten, die Du aufgrund der Verzögerung gehabt hast. Vergiss dabei auch nicht, dass Du z.B. einen Zins für den Baukredit bezahlen musstest, den Du im Gegensatz zu einem Hypozins nicht von den Steuern abziehen kannst (Höhere Steuern = zusätzlich Kosten durch Verzögerung). Ferner kannst Du auch die Kosten (evtl. Pauschale) für Deinen übrigen Aufwand (Telefonate, Abklärungen) diesbezüglich geltend machen.
Eine Konventionalstrafe ist eine im voraus zugesagte bezifferte Strafzahlung, die üblicherweise pro und ab dem Tag fällig wird, ab dem der versprechende dieses (in deinem Falle Bauwerk) hätte abgegeben müssen. Ohne diese vertraglich festgelegte Zusage seitens des GU, werden Ansprüche deinerseits vor Gericht schwer durchsetzbar.
Zu dem verstehe ich nicht, was an der früheren Hypozahlung schlecht sein sollte. Dieser Zinssatz ist ja bestimmt tiefer als der Zins des Baukredites. Da die Bauzeit ja nicht länger ging, sondern sich nur einfach Zeitlich verschoben hatte, hast du damit bestimmt viel Geld gespart. Auch sind die Kosten für die Wohnzeit bei deinen Schwiegereltern eigentlich gar nicht dazu zu rechnen. Schliesslich muss während der Bauzeit ja irgendwo gewohnt werden. Ob du da in deiner Wohnung geblieben wärst, oder eben bei dritten spielt da keine Rolle.
Eine doppelzahlung Bauzins/Hypo und Wohnzins ist während dem bauen einfach normal!
Jetzt muss ich auch noch kurz meinen Senf dazu geben:
Stromi hat nix von einem Baukredit gesagt. Der ursprüngliche Baukredit ist heute eigentlich auch nicht mehr üblich, inbesondere nicht bei einem GU-Bau (da nur wenige Zahlungen). Ebenfalls spielt der Steueraspekt und der Kundenwunsch (Fixierung Zinssatz) auch eine wichtige Rolle. Somit nehme ich nicht an, dass Baukreditzinsen bezahlt werden mussten.
Item, was den GU betrifft:
Ich sehe den Betrag von CHF 8'000.00 auch als genügend an, was die entstandenen Kosten betrifft. Jedoch kann ich nicht sagen, ob im Vertrag eine Klausel betreffend verspätetem Abgabetermin steht bzw. eine entsprechende Entschädigung...das wäre halt für eine abschliessende Antwort schon noch so hilfreich 🙂
Wir haben keinen Baukredit benötigt und haben den Bau bis Sept. mit Eigenmittel finanziert. Ab Oktober haben wir dann Hypozinsen bezahlt.
Der Mehraufwand des Zügelunternehmens beläuft sich auf knapp 7000 (einlagern, auslagern, Lagermiete)
Da diese bei pünktlicher Abgabe nicht entstanden wären sehe ich nicht ein diese auf meine Kappe zu nehmen. Da der GU wissendlich zugewartet hat mit dem Baustart um seine Aushubkosten möglich tief zu halten.
Ich schliesse das Thema hier wieder, da ihr mir nur begrenzt gute Ratschläge geben könnt auf Grund der fehlenden Fallkenntnis