SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Uebernahme Haus vor Nutzen und Schadenbeginn

8Antworten4’278Aufrufevon Erika · 6. Oktober 2008letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. Erika20 Beiträge6. Oktober 2008
    soeben haben wir erfahren, dass wir bereits morgen unser Haus übernehmen können! Im Kaufvertrag ist Nutzen und Schaden per 1.11. geregelt, die Verkäuferschaft möchte jedoch bereits jetzt uns den Schlüssel übergeben. Der Form halber möchte die Verkäuferschaft dass wir ein Schriftstück unterzeichnen, dass wir per 10.10. das Haus (Nutzen und Schaden) übernehmen. Nun meine Frage zur Absicherung: Besteht irgend ein Risiko für uns wenn wir die Vereinbarung so unterschreiben (Versicherungen, etc). Meines Wissens ist ja der öffentlich beurkundete Kaufvertrag gültig....

  2. Bauexperte271 Beiträge6. Oktober 2008
    Hallo Erika

    Wenn Ihr die Schlüssel und somit das Objekt vor dem notariell vereinbarten Termin übernehmt, muss zwingend eine privatrechtliche Vereinbarung dazu gegenseitig unterzeichnet und abgeschlossen werden. Das ist so üblich. Man muss dazu nicht nocheinmal zum Notariat.

    Gruss

    Bauexperte

  3. Erika20 Beiträge6. Oktober 2008
    Hallo Bauexperte,

    super, vielen Dank für deine Info.

    Müssen wir diese Vereinbarung irgendwem noch mitteilen (Steuerbehörde etc)? Mit den Versicherungen haben wir bereits Kontakt aufgenommen bezüglich Deckungsschutz

  4. Bauexperte271 Beiträge7. Oktober 2008
    Guten Morgen Erika

    Dies müsst Ihr niemandem mitteilen, dass ist eine reine privatrechtliche Angelegenheit. Wenn Ihr später für die Steuern irgendwelche Nachweise für Investitionen oder Unterhalt abgebt, so könnt Ihr eine Kopie von der Vereinbarung beilegen, das genügt, dass Ihr etwas früher das Eigentum angetreten habt.

    Viel Glück im neuen Heim!

    Bauexperte

  5. Erika20 Beiträge7. Oktober 2008
    Super, vielen Dank. Das Forum ist wirklich spitze mit Leuten wie Dir, die einem kompetent Auskunft geben könne.

    Wünsche einen schönen Tag

  6. Thomaso2 Beiträge12. September 2012
    Auch wir haben eine ähnliche Situation, jedoch wurde der Nutzen Schadenbeginn von rückwirkend auf den 31.7.2012 gesetzt. Vertragsunterzeichnung war am 7.8.2012. Nun fordert der alte Eigentümer eine halbe Miete für den August ^das der Kaufbetrag erst am 16.8.2012 durch die Bank überwiesen wurde.

    Im Kaufvertrag steht aber:

    Schaden und NutzenbeginnNutzen und Schaden an den Kaufobjekten beginnen für die Käufer - unabhängig der Kaufpreisfälligkeit - rückwirkend ab 31.7.2012 (=Antrittstermn).Müssen wir nun die Halbe Miete noch zahlen.

    Gruss

    Thomaso

  7. emil172’299 Beiträge13. September 2012
    Auch wir haben eine ähnliche Situation, jedoch wurde der Nutzen Schadenbeginn von rückwirkend auf den 31.7.2012 gesetzt. Vertragsunterzeichnung war am 7.8.2012

    Müssen wir nun die Halbe Miete noch zahlen.
    Miete bedeutet die Abtretung des Nutzens an einer Sache an den Mieter gegen Entgelt.Den Nutzen, d.h. die Überlassung der Sache zum Gebrauch, hast Du ja schon seit 31.7. Sonst stünde im Vertrag "Nutzen/Risikoantritt nach Gutschrift des Kaufpreises beim Verkäufer". Die Klausel "unabhängig der Kaufpreisfälligkeit" weist ja extra darauf hin. Wohl dem Notar, der das eindeutig formuliert hat.

    Eigentümer wirst Du erst nach Grundbucheintrag.

  8. Thomaso2 Beiträge13. September 2012
    Das habe ich auch so intepretiert. Jedoch ging die Zahlung (Kaufbetrag) erst am 16.8. an die Ex-Eigentümer. Zudem hat der Ex uns klargemacht, dass wir die Schuldigen seien das der Vetrag nicht termingerecht unterzeichnet wurde. Grundsätzlich wollte man dies auf den 1.7.2012 machen. Da wir jedoch mit unseren Eigenmitteln Probleme hatten einigte man sich auf den 1.8.2012.

    Dann waren die Ex-Eigentümer im Urlaub (Ende Juli) und wir konnten eben erst am 7.8.2012 den Notartermin für die Unterzeichnung festigen. Durch diese Situation fordert nun der Ex-Eigentümer die halbe Miete für den August.

    Aber eben die Klausel welche ich zitiert habe sagt doch eine klatre Sachlage oder nicht?

  9. emil172’299 Beiträge13. September 2012
    Nach Vertrag scheinbar schon, aber wenn man sich auf einen Termin einigt den man wegen Abwesenheit einer Partei nicht einhalten kann und dann auch noch die Wirksamkeit rückdatiert, wirds eben etwas komplizierter.

    Ich würde ihm seinen Zinsverlust durch die verspätete Gutschrift um die 16 Tage anbieten. Die Sache mit dem 1.7. dürfte ja eh unwesentlich sein, denn für den Juli hast Du ja Miete bezahlt. Aber ich bin weder Anwalt noch Notar, ist also Laienmeinung.

    Wobei, es geht vermutlich um viele hunderttausend Franken, und ihr streitet Euch um einige Hunderter. Macht das Sinn?