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Nutzen Schaden

2Antworten2’814Aufrufevon danalela · 20. September 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. danalela1 Beiträge20. September 2011
    Hallo,wir beabsichtigen eine Wohnung zu kaufen die noch vermietet ist und wir den Mieter quasi mitübernehmen müssen...wer bestimmt nun Nutzen und Schaden? Kann man das vertraglich auch ein paar Monate hinauszögern,(die Whg wird reserviert mit einer Anzahlung)oder bestimm der Verkäufer das definitiv?

    Vielen Dank für eine Antwort

  2. griff891 Beiträge21. September 2011
    Hallo Danalela

    Am besten fragst du beim kantonalen Hauseigentümerverband mal nach.

    Meine persönliche Ansicht: Wohnung durch jetzigen Eigentümer kündigen und erst ohne Mieter übernehmen. Je nach dem, kann der Mieter noch Erstreckung verlangen und dann könnt ihr noch länger nicht selber in die Wohnung ziehen.

    Gruss Griff

  3. jomazi1’373 Beiträge21. September 2011
    Hallo Danala,

    Ja, den Termin von Nutzen/Schaden übergang wird durch euch terminiert. Dies kann x beliebige Monate betragen, falls beide Parteien einverstanden sind!

    Auch würde ich vertraglich festlegen, dass ihr die Wohnung ab diesem Termin leer übernehmt. Der Verkäufer also in der Verantwortung ist, dass diese bis dato auch wirklich leer ist.

    Mieterstreckung ist auch im Kt. Bern ohne weiteres zu erlangen. Würde also nie eine Wohnung, die ich selber zu bewohnen beabsichtige mit einem Mieter übernehmen!

    liebs Grüessli, jomazi