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Eigenbedarf bei Hausvermietung ausschliessen oder befristen möglich?

14Antworten2’892Aufrufevon bluesky2000 · 9. Juli 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. bluesky20006 Beiträge9. Juli 2014
     
    Liebe Forumsmitglieder

    Wir beabsichtigen ein freistehendes Einfamilienhaus von einer privaten Person zu mieten.

    Da unsere Kinder im Schulpflichtigen Alter sind ist es uns wichtig, dass wir langfristig in diesem Haus wohnen können und nicht nach kurzer Zeit das Haus wieder hergeben müssen weil der Besitzer plötzlich Eigenbedarf anmeldet.

    Ist es möglich per Vertrag eine rechtsgültige Absicherung zu vereinbaren mit dem Vermieter? Oder hat vor Gericht eine solche Abmachung keine Gültigkeit?

    Vielen Dank für eure Feedbacks

     
     
  2. habaUgeot1’199 Beiträge10. Juli 2014
    Lieber blauer Himmel

    Zum einen dürfte es schwierig werden, den Vermieter davon zu überzeugen. Zum anderen, grundsätzlich sollte ja ein Vertrag kündbar sein, darum gibt es Kündigungsfristen. Wennschon müsstest Du dann direkt einen befristeten Vertrag für 15Jahre anstreben. Was irgendwie auch komisch ist.

    Grundsätzlich sollte ein Vertrag ja irgendwie gleichberechtigt sein. Wenn Du künden kannst, kann der Vermieter auch künden. Alles andere scheint mir unsinnig.

    Konkret würdest Du hier einen Vertragsrechtler oder Mietrechtler brauchen. ich würde mich für etwas, das Dir so wichtig scheint nicht auf Meinungen aus dem Internet abstützen. Aber... evtl. weiss hier ja einer mehr. Und sonst: poste doch, was sich für Dich ergeben hat, das wäre spannend.

    Haba

  3. emil172’299 Beiträge29. Juli 2014
    Wieso sollte ich als Vermieter einen langfristigen Vertrag mit mir unbekannten Leuten abschliessen?

    Nur dann, wenn das Objekt schwer vermietbar ist, d.h. wenn ich keine anderen finde.

  4. Erfahrener35 Beiträge29. Juli 2014
    Das Risiko einer Kündigung wegen Eigenbedarf scheint mir doch um ein vieles Kleiner als das dass ich selber wieder kündigen muss.

    Veränderungen beruflich oder in der Familie!

    Dann wären dann Sie in der Verantwortung, und das kann unter Umständen teuer kommen.

  5. bluesky20006 Beiträge10. August 2014
     
    Vielen Dank für eure Inputs.

    Inzwischen hat mit der Vermieter folgenden Vertragsvorschlag betreffend Mietdauer / Kündigung unterbreitet:

    Mietdauer: unbestimmte Dauer

    Kündigung: 12 Monate im voraus auf die ortsüblichen Kündigungstermine, jedoch frühestens auf 30.11.2021

    Wie sieht die Rechtslage aus, wenn wir aus unerwarteten Gründen vor dem 30.11.2021 kündigen müssten?

    Müssten wir einen Nachmieter präsentieren und 12 Monate im voraus kündigen? Oder gemäss OR innert 3 Monate mit einem Nachmieter kündigen?

    Danke für eure Inputs.

  6. baumanager150 Beiträge10. August 2014
    Ihr müsst einen passenden Nachmieter finden, der die Vertragsbedingungen übernimmt.

    Baumanager

  7. Erfahrener35 Beiträge11. August 2014
    Hallo Newbie

    Mitdauer unbestimmt früheste Kündigungsmöglichkeit 30. 11.2021 ? in 7 jahren?

    Kündigungsfrist 12 Monate

    Ich glaube da braucht man nicht zu überlegen Finger weg.

    Natürlich könnte man, was ja nicht zu hoffen ist, auf einen Nachmieter  setzen.

    Frage wär nur ob noch einmal jemand so naiv ist einen solchen "Knebelvertrag" zu unterschreiben.

    Womit meine Meinung ja bereits klar geläutert wäre.

    Liebe Leute und Forumsmitglieder. Was ich immer wieder in meinem Tagesgeschäft feststelle.

    Verträge unterschreiben ohne gross zu überlegen kann sehr teuer werden. darauf zu hoffen das man, wenn notwendig

    schlüpfen kann ist sehr sehr naiv.

    Private Vermieter die solche Knebelverträge aufsetzen sind gebrannte Kinder, sprich die haben schlechte Erfahrungen gemacht.

    Finger weg, wenn da etwas schief geht wird da sehr teuer.

  8. _miau_516 Beiträge11. August 2014
    wuerde den vertrag auch nie so unterschreiben.. man weiss nie..

  9. tommuller500 Beiträge11. August 2014
    Klar handelt es sich um einen "Knebelvergrag", aber man beachte, dass es eigentlich genau das ist, was Bluesky2000 wollte.

    Bei seiner Anfrage hat er wahrscheinlich die negativen Folgen eines solchen Vertrags ausgeblendet oder dachte vielleicht, dass die lange Verpflichtung nur eine einseitige Wirkung habe...

    Ich weiss es nicht, würde mich aber ebenfalls hüten diesen Vertrag zu unterzeichnen.

    Gruss

    Tom

  10. buxer28 Beiträge14. August 2014
    Geschäftslokale werden oft auf 10 Jahre fest mit Kündigung 1 Jahr gemietet.

    Wenn der 7-Jahres-Vertrag für Bluesky stimmt und alle Details bezüglich Kosten (Heizung, Pflege des Umschwungs, Gebühren etc), Mietzinsanpassung (indexiert?) und was bei ausserterminlicher Kündigung vorzukehren ist, vertraglich festgelegt ist, kann er sich darauf einlassen.  Nicht vergessen, den Vertrag im Grundbuch eintragen zu lassen (Handänderung)!

  11. bluesky20006 Beiträge14. August 2014
    Hallo Buxer

    Danke für deinen Beitrag.

    Muss der Vertrag vom Vermieter ins Grundbuch eigetragen werden? Und wieso?

    Mit der haus-forum Mobile App gesendet

  12. buxer28 Beiträge14. August 2014
    Hallo Buxer

    Danke für deinen Beitrag.

    Muss der Vertrag vom Vermieter ins Grundbuch eigetragen werden? Und wieso?
    Ja, Der Eigentümer veranlasst den Eintrag beim Notar (gilt für den Kt. BE). Link:

    http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/direktion/organisation/gba/faq/oeffentliche_beurkundung.html

    Ist kostenpflichtig!  /emoticons/default_additional/147.gif

  13. Erfahrener35 Beiträge15. August 2014
    Hallo Bluesky

    Im Grundbuch eingetragen werden Dienstbarkeiten wie zum Beispiel Wohnrechte oder Nutzungsrechte.

    Miet-oder Pachtverträge sind keine Dienstbarkeiten. Dienstbarkeiten können nicht geändert werden, Mietverträge schon.

    Vielleicht solltet Ihr mal professionelle Unterstützung zuziehen.

  14. buxer28 Beiträge15. August 2014
    Langfristige Mietverträge lässt man im GB eintragen, damit sie bei einer Handänderung (Verkauf, Erbschaft...) nicht gegenstandslos werden. Den Inhalt des Mietvertrags können Mieter und Vermieter bei beidseitigem Einverständnis jederzeit ändern.

    Bluesky tut sicher gut daran, den Vertrag vor der Unterzeichnung von einem Fachmann (Jurist...) prüfen zu lassen. Das Honorar ist bestimmt gut angelegt /emoticons/default_additional/136.gif

  15. tommuller500 Beiträge15. August 2014
    Ich kann Buxer's Aussabe bestätigen. Wenn ein allfällig neuer Eigentümer die Liegenschaft selbst benutzen möchte, kommt es ihn ziemlich teuer, weil er auf die Begünstigten (Mieter) angewiesen ist, um die Nutzungsbeschränkung im GB zu löschen. /emoticons/default_additional/159.gif