Folgende Frageen interessieren mich, jedoch konnte ich nichts im Internet dazu finden.
Angenommen man baut ein Einfamilienhaus mit sehr viel Eigenleistungen, wird diese beim schätzen des Hauswertes vollumfänglich annerkannt? Zum Beispiel nach x Jahren wenn das Haus verkauft werden soll.
Noch eine Frage: Wenn diese Eigenleistungen von einer Person verrichtet werden, welche eine Rente bezieht (z.B. für das eigene Hausbau 2 Jahre früher in Rente gehen), könnte dies Konflikte mit dem Gesetzt geben? Er arbeitet ja, aber für sich selbst?
Ich weiss nicht wie Häuser geschätzt werden. Ich warte seit 4 Monaten darauf, dass jemand von der GVZ vorbeikommt....
Wenn du das Haus verkaufst, dann bestimmt der Markt den Preis, was auch immer jemand bereit ist zu zahlen, wird bezahlt. Es stellt sich die Frage ob du kommunizieren willst (oder musst), dass viel Eigenleistung erbracht wurde. Vielleicht könnte dies den Preis etwas senken, aber das muss meines Erachtens nicht sein.
Ich glaube es ist kein Problem „für sich selbst“ tätig zu sein als Rentner. Viele Rentnerinnen und Rentner arbeiten ja (im Garten, in der Küche, ehrenamtlich, in Vereinen, in der Kindererziehung, im Unterhalt von der Wohnung/Haus). Wenn dies ohne Anstellungsverhältnis ist, sehe ich persönlich keine Problem; jedoch bin ich kein Experte auf diesem Thema.
Ob eine Mauer durch einen qualifizierten Handwerker oder in Eigenleistung erstellt wurde, ist ziemlich irrelevant für den Preis, sofern die Qualität der Arbeit stimmt. Erwähnen würde ich es bei Verkaufsverhandlungen nicht, da dies sicher als Preisdrücker wirkt.
Es gibt kein Gesetz, das Dir verbietet, an Deinem Eigentum herumzuwerkeln. Wichtiger scheint mir, dass - nebst der Finanzierung (schliesslich wird Dir Deine PK bei Frühpensionierung als Rente oder Kapital ausbezahlt) - vorallem die Versicherungssituation (insb. Unfall) sauber abgeklärt ist. Wenn Du beispielsweise nicht dieselben Sicherheitstandards anwendest wie dies Handwerker müssen, und es dann zum Unfall kommt, könnte das zu Leistungskürzungen der Versicherung führen. Auch solltest Du Dir überlegen was wäre, wenn Du krankheitsbedingt den Bau nicht selber vollenden könntest; Wäre z.B. genügend Erspartes vorhanden, den Bau von Fremden fertigstellen zu lassen?
Bei mir ist es so: Die Versicherung interessiert sich 0 für die Eigenleistung, da ist nur das Endergebnis relevant. Ebenso für die Steuern. Wäre man vom Fach, könnte man die Eigenleistung abziehen, müsste aber dafür Sozialabgaben machen.
Mein Chef interessiert es nur insofern, als dass er nicht will, dass meine Leistungen im Job darunter leiden.
Die Bank hingegen rechnet mir einen Wert für die Eigenleistungen an dem Umbau an, die Umbausumme steigt also und somit der Eigenanteil. Theoretisch. Wenn nämlich zum Schluss der Wert des Hauses nicht stimmt, ist das der Bank auch wieder herzlich egal.
Bei mir ist es so: Die Versicherung interessiert sich 0 für die Eigenleistung, da ist nur das Endergebnis relevant. Ebenso für die Steuern. Wäre man vom Fach, könnte man die Eigenleistung abziehen, müsste aber dafür Sozialabgaben machen.
Das ist der Entscheidende Satz wenn es später mal um die Grundstückgewinnsteuer geht....
Wir haben in unser EFH, vorallem auch den Garten sowie im Haus den Technik/Elektro Ausbau sehr viel Eigenleistung investiert... Am Markt wurde dies beim Verkauf selbstverständlich bezahlt - die Grundstückgewinnsteuer ist ein anderes Thema...
Hier wird Eigenleistung defakto NICHT annerkennt, es gäbe evtl. eine Möglichkeit, wenn wie durch NiklasAG erwähnt, die Eigenleistung "sich selbst in Rechnung gestellt wird", dabei Sozialabgaben bezahlt werden, sowie die Rechnung bei den eigenen Steuern als "Einkommen" deklariert wird...
Hier wird Eigenleistung defakto NICHT annerkennt, es gäbe evtl. eine Möglichkeit, wenn wie durch NiklasAG erwähnt, die Eigenleistung "sich selbst in Rechnung gestellt wird", dabei Sozialabgaben bezahlt werden, sowie die Rechnung bei den eigenen Steuern als "Einkommen" deklariert wird...
In dem Fall kann man sich dann, wenn es sich um werterhaltende Arbeiten handelt, diese aber auch wieder von den Steuern abziehen...