Nach der Überschreibung auf dem Grundbuchamt, hat der Grundbuchbeamter uns noch einen Hinweis mitgegeben. Wir sollen sämtliche erbrachten Eigenleistungen dokumentieren, die Steuerverwaltung interessiere sich dann dafür. Was hat er damit genau gemeint? In welche Richtung zielt sein Hinweis? Bis jetzt habe ich das Thema Eigenleistung nur immer im Zusammenhang mit der Finanzierung vom Eigenheim bei der Bank gehört.
Warum fragt man nicht beim Hinweisgeber nach, wenn man einen Hinweis nicht verstanden hat?
Soweit ich das verstehe, geht es eher darum, alle Leistungen, die man auch nach dem Hausbau noch in die Hütte steckt zu dokumentieren. Bei einem eventuellen Hausverkauf kann die Summe dann noch von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden - sofern man mehr fürs Haus bekommt, als man bezahlt hat.
Soweit ich das verstehe, geht es eher darum, alle Leistungen, die man auch nach dem Hausbau noch in die Hütte steckt zu dokumentieren. Bei einem eventuellen Hausverkauf kann die Summe dann noch von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden - sofern man mehr fürs Haus bekommt, als man bezahlt hat.
Danke für deine Antwort. Ich habe den Grundbuchverwalter dahingehend verstanden, dass ich die Eigenleistungen während dem Umbau dokumentieren soll. Könnte es mit der Schätzung im Zusammenhang stehen?
Ich bin ein absoluter newbee, aber meinte er ggf das Du die Eigenleistungen beim Umbau (Renovation?) von den Steuern abziehen kannst, solange nur werterhaltend?
Meiner Erfahrung nach sind sowohl Abzugsfähigkeit beim Einkommen (d.h. höherer Eigenmietwert) als auch bei einem Verkauf (höhere Gestehungkosten, ergo tiefere Grundstückgewinnsteuer) enge Grenzen gesetzt. Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass jeder Hausbesitzer nach Gusto Eigenleistungen deklariert, welche sehr viel schwieriger zu überprüfen sind als Leistungen durch externe, für welche es Belege gibt.
Die Steuerbehörden dürften sich wenig für die Eigenleistungen interessieren (Ausnahme bei selbstständiger Erwerbstätigkeit in der Baubranche). Eigenleistungen sind nicht abzugsfähig. Je nach dem, was gemacht wird resp. wie gross der Umbau ist (Veränderung Grundriss usw.), hat es zwar Einfluss auf den Eigenmietwert, dies würde jedoch aus einem allfälligen Baugesuch herausgehen.
Eher interessant sind die Eigenleistungen für die Bank resp. für dich selber. Wenn du Eigenleistungen erbringst, steigert sich der Verkehrswert. Ein gesteigerter Verkehrswert bedeutet für die Bank ein kleineres Risiko.
Was der Tipp-Geber nun tatsächlich gemeint hat, weiss aber nur er selber. 🙂
Würde mich interessieren weshalb die Eigenleistungen für die Grundstückgewinnsteuer wesentlich sein soll.
Grundsätzlich wird bei der GGST die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anlagekosten (Kaufpreis plus wertvermehrende Kosten) besteuert. Wo (ausser bei der Erhöhung des Verkaufspreises) die Eigenleistungen in diese Berechnung finden sollen, ist mir unerklärlich.
Zudem wäre es extrem stossend, wenn Eigenleistungen steuerpflichtig sein sollen. Wie oben erwähnt gibt es Sonderfälle wie z.B. bei einem Architekten oder einem selbstständigen Sanitär.