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Eigenleistungen dokumentieren

8Antworten3’942Aufrufevon Haus_Umbau · 18. September 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. Haus_Umbau130 Beiträge18. September 2013
    Hallo zusammen

    Nach der Überschreibung auf dem Grundbuchamt, hat der Grundbuchbeamter uns noch einen Hinweis mitgegeben. Wir sollen sämtliche erbrachten Eigenleistungen dokumentieren, die Steuerverwaltung interessiere sich dann dafür. Was hat er damit genau gemeint? In welche Richtung zielt sein Hinweis? Bis jetzt habe ich das Thema Eigenleistung nur immer im Zusammenhang mit der Finanzierung vom Eigenheim bei der Bank gehört.

    Gruss

  2. MEC142 Beiträge18. September 2013
    Warum fragt man nicht beim Hinweisgeber nach, wenn man einen Hinweis nicht verstanden hat?

    Soweit ich das verstehe, geht es eher darum, alle Leistungen, die man auch nach dem Hausbau noch in die Hütte steckt zu dokumentieren. Bei einem eventuellen Hausverkauf kann die Summe dann noch von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden - sofern man mehr fürs Haus bekommt, als man bezahlt hat.

    Gruss

    Christoph

  3. Haus_Umbau130 Beiträge19. September 2013
    Soweit ich das verstehe, geht es eher darum, alle Leistungen, die man auch nach dem Hausbau noch in die Hütte steckt zu dokumentieren. Bei einem eventuellen Hausverkauf kann die Summe dann noch von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden - sofern man mehr fürs Haus bekommt, als man bezahlt hat.
    Danke für deine Antwort. Ich habe den Grundbuchverwalter dahingehend verstanden, dass ich die Eigenleistungen während dem Umbau dokumentieren soll. Könnte es mit der Schätzung im Zusammenhang stehen?

  4. el_migu_el71 Beiträge19. September 2013
    Ich bin ein absoluter newbee, aber meinte er ggf das Du die Eigenleistungen beim Umbau (Renovation?) von den Steuern abziehen kannst, solange nur werterhaltend?


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  5. Tech31 Beiträge20. September 2013
    In solchen Fällen immer den Tippgeber direkt fragen.

  6. lofthome.ch18. November 2013
    Meiner Erfahrung nach sind sowohl Abzugsfähigkeit beim Einkommen (d.h. höherer Eigenmietwert) als auch bei einem Verkauf (höhere Gestehungkosten, ergo tiefere Grundstückgewinnsteuer) enge Grenzen gesetzt. Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass jeder Hausbesitzer nach Gusto Eigenleistungen deklariert, welche sehr viel schwieriger zu überprüfen sind als Leistungen durch externe, für welche es Belege gibt.

  7. tommuller500 Beiträge18. November 2013
    Die Steuerbehörden dürften sich wenig für die Eigenleistungen interessieren (Ausnahme bei selbstständiger Erwerbstätigkeit in der Baubranche). Eigenleistungen sind nicht abzugsfähig. Je nach dem, was gemacht wird resp. wie gross der Umbau ist (Veränderung Grundriss usw.), hat es zwar Einfluss auf den Eigenmietwert, dies würde jedoch aus einem allfälligen Baugesuch herausgehen.

    Eher interessant sind die Eigenleistungen für die Bank resp. für dich selber. Wenn du Eigenleistungen erbringst, steigert sich der Verkehrswert. Ein gesteigerter Verkehrswert bedeutet für die Bank ein kleineres Risiko.

    Was der Tipp-Geber nun tatsächlich gemeint hat, weiss aber nur er selber. 🙂

    Gruss

    Tom

  8. emil172’299 Beiträge18. November 2013
    Mich haben sie gefragt, woher ich das Geld hätte. Hinweis auf Eigenarbeit und gut war.

    Des weiteren ist es für die Grundstückgewinnsteuer wesentlich.

    Manchmal werden Eigelnleistungen auch steuerpflichtig, weil es den Wert des Gebäudes erhöht, ohne dass Kosten aufscheinen.

  9. tommuller500 Beiträge18. November 2013 · bearbeitet
    Würde mich interessieren weshalb die Eigenleistungen für die Grundstückgewinnsteuer wesentlich sein soll.

    Grundsätzlich wird bei der GGST die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anlagekosten (Kaufpreis plus wertvermehrende Kosten) besteuert. Wo (ausser bei der Erhöhung des Verkaufspreises) die Eigenleistungen in diese Berechnung finden sollen, ist mir unerklärlich.

    Zudem wäre es extrem stossend, wenn Eigenleistungen steuerpflichtig sein sollen. Wie oben erwähnt gibt es Sonderfälle wie z.B. bei einem Architekten oder einem selbstständigen Sanitär.