Wärmepumpentarif: was der günstigere Stromtarif von dir verlangt
Was ein Wärmepumpentarif verlangt, was Sperrzeiten für die Anlage bedeuten und warum die Gemeinde beim Strompreis mehr ausmacht als jeder Tarifwechsel.

Der Netzbetreiber bietet einen Wärmepumpentarif an, ein paar Rappen unter dem Haushaltstarif. Im Kleingedruckten stehen ein eigener Messkreis, Sperrzeiten und ein Anmeldeformular. Ob sich der Wechsel lohnt, lässt sich ausrechnen — und die überraschende Antwort lautet meistens, dass eine andere Zahl viel stärker wirkt als der Tarif selbst.
Kurzantwort
- Ein Wärmepumpentarif ist kein Rabatt, sondern ein Tausch: tieferer Preis
je Kilowattstunde gegen das Recht des Netzbetreibers, den Bezug zeitweise zu sperren oder zu begrenzen.
- **Verlangt werden meist Anmeldung, Anlaufstrombegrenzung, eine begrenzte Zahl
von Einschaltungen je Stunde und Sperrzeiten** von bis zu mehreren Stunden in den Spitzenzeiten.
- Die Anlage muss die Sperrzeit überbrücken. Das kostet Speichervolumen oder
Heizleistung und gehört in die Auslegung, nicht in eine spätere Nachrüstung.
- Seit dem 1. Januar 2026 gehört die Flexibilität dir. Art. 17c StromVG
verlangt für die netzdienliche Nutzung einen Vertrag einschliesslich Vergütung.
- Der Wohnort schlägt den Tarifwechsel. Zwischen den günstigsten und den
teuersten zehn Prozent der Gemeinden liegen in der Kategorie H7 rund 790 Franken im Jahr — für dasselbe Haus.
Was ein Wärmepumpentarif überhaupt ist
Er ist eine eigene Tarifkategorie für einen Bezug, den der Netzbetreiber mitgestalten darf. Das Fachbuch «Wärmepumpen – planen, optimieren, betreiben und warten» von EnergieSchweiz beschreibt in Kapitel 9.5, was dabei üblicherweise verlangt wird: «Je nach Energielieferant und verfügbarer Leistung respektive Tarif werden dem Wärmepumpenbetreiber Auflagen gemacht, beispielsweise Sperrzeiten oder Leistungsbegrenzung von bis zu mehreren Stunden in den Spitzenzeiten, Anlaufstrombegrenzung, Anzahl Einschaltungen pro Stunde, Blindstromkompensation usw.»
Dasselbe Kapitel nennt auch den Weg zu den Zahlen: «Tarifinformationen (allenfalls ein spezieller Wärmepumpentarif) mit Sperrzeitentabellen und Gesuchsformulare können beim zuständigen Elektrizitätswerk bezogen werden.» Die Sperrzeitentabelle ist das eigentliche Dokument, das du brauchst — sie sagt, wann und wie lange die Maschine stillsteht.
Was die Sperrzeit für die Anlage bedeutet
Während einer Sperrzeit läuft der Verdichter nicht. Die Wärme muss aus einem Speicher kommen, sonst kühlt das Haus aus. Dasselbe Fachbuch führt in Kapitel 6 zwei Speicherarten auf: den technischen Speicher zur hydraulischen Trennung und zur Begrenzung der Schalthäufigkeit, und den Energie-Wärmespeicher «zur Speicherung von Wärmeenergie zur Spitzenabdeckung und Überbrückung von Sperrzeiten».
Es geht auch ohne zusätzlichen Speicher, aber nur unter einer Bedingung. Bei einer Bodenheizung kann der Unterlagsboden die Speichermasse übernehmen; das Fachbuch nennt dafür Anlagen mit Vorlauftemperaturen am Auslegungspunkt von unter 30 °C und ohne Einzelraumregelung. Wer mit Radiatoren und 45 °C Vorlauf heizt, hat diese Reserve nicht — dort ist die Sperrzeit ein echter Eingriff, der Speichervolumen oder zusätzliche Heizleistung verlangt.
Damit ist die Reihenfolge klar: Zuerst die Sperrzeitentabelle beim Netzbetreiber holen, dann die Anlage auslegen. Wer die Reihenfolge umdreht, zahlt den Tarif mit einer Nachrüstung, die teurer ist als der Tarifvorteil von zwanzig Jahren.
Was die Tarife 2026 tatsächlich kosten
Die ElCom veröffentlicht die Tarife jedes Netzbetreibers je Gemeinde und Verbrauchskategorie. Die Kategorie H7 beschreibt ein Fünfzimmer-Einfamilienhaus mit Elektroherd, Elektroboiler, Tumbler und einer Wärmepumpe von 5 Kilowatt zur Beheizung, mit 13’000 Kilowattstunden im Jahr. Wir haben aus den Tarifdaten für 2026 je Gemeinde den Median über ihre Netzbetreiber gebildet — 2’123 Gemeinden haben einen H7-Wert.
| Gemeinden 2026, Kategorie H7 | Rp. je kWh | Strom für 13’000 kWh im Jahr |
|---|---|---|
| günstigste Gemeinde | 8.88 | rund 1’150 Fr. |
| günstigste zehn Prozent | bis 22.39 | bis rund 2’910 Fr. |
| Mitte der Verteilung (Median) | 25.08 | rund 3’260 Fr. |
| teuerste zehn Prozent | ab 28.48 | ab rund 3’700 Fr. |
| teuerste Gemeinde | 40.65 | rund 5’280 Fr. |
Zwischen den beiden Zehnprozentgrenzen liegen rund 790 Franken im Jahr. Kein Tarifwechsel innerhalb einer Gemeinde bewegt eine solche Summe. Wer beim Hauskauf die Gemeinde noch wählen kann, entscheidet damit über mehr Stromgeld als mit jeder späteren Vertragsänderung.
Ein zweiter Effekt kommt dazu, und er wird oft für den Wärmepumpentarif gehalten. Der Median der Kategorie H4 — 4’500 Kilowattstunden im Jahr, ohne Wärmepumpe — liegt bei 27.89 Rappen, jener von H7 bei 25.08 Rappen. In 2’115 der 2’123 ausgewerteten Gemeinden ist H7 günstiger. Das ist aber keine Vergünstigung für Wärmepumpen, sondern schlichte Degression: Die festen Bestandteile des Tarifs verteilen sich auf mehr Kilowattstunden.
Was sich am 1. Januar 2026 rechtlich geändert hat
Seit diesem Datum gilt Artikel 17c des Stromversorgungsgesetzes. Absatz 1 hält fest: «Die Endverbraucher, die Erzeuger und die Speicherbetreiber sind die Inhaber der Flexibilität … Wer Flexibilität nutzen will, erschliesst sich die Nutzung durch Vertrag.» Absatz 2 verlangt für die netzdienliche Nutzung durch den Verteilnetzbetreiber «diskriminierungsfreie Verträge … einschliesslich Vergütung».
Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsregel: Nach Absatz 3 dürfen die Netzbetreiber vorhandene Flexibilitäten weiter steuern, «solange die Flexibilitätsinhaber diesen Einsatz nicht untersagen». Neu eingebaute Steuergeräte brauchen dagegen nach Artikel 17b Absatz 3 die Zustimmung der Betroffenen.
Praktisch heisst das: Die Sperrzeit ist kein Naturgesetz mehr, sondern eine Vertragsleistung mit einem Preis. Wer einen Wärmepumpentarif unterschreibt, soll im Vertrag lesen können, was er dafür bekommt — und wer die Steuerung nicht will, kann das sagen und bezahlt dann den regulären Tarif.
Warum du den Anbieter nicht wechseln kannst
Artikel 6 Absatz 2 StromVG zählt Haushalte zu den festen Endverbrauchern; die Grenze liegt bei einem Jahresverbrauch von 100 Megawattstunden je Verbrauchsstätte. Absatz 3 verpflichtet den Verteilnetzbetreiber, «für feste Endverbraucher mit gleichartiger Verbrauchscharakteristik, die von der gleichen Spannungsebene Elektrizität beziehen, einen einheitlichen Elektrizitätstarif» festzulegen.
Wählbar ist also nicht das Unternehmen, sondern die Kategorie. Genau deshalb lohnt sich die Frage nach dem Wärmepumpentarif überhaupt — und genau deshalb bringt der Vergleich mit einer Nachbargemeinde nichts ausser Ärger.
Was heisst das für dich
Hol dir vor der Bestellung der Wärmepumpe drei Papiere beim Netzbetreiber: die Tarifblätter aller für dich möglichen Kategorien, die Sperrzeitentabelle und das Anmeldeformular. Erst dann kann deine Planerin die Anlage richtig auslegen.
Rechne den Tarifvorteil in Franken, nicht in Rappen. Bei 13’000 Kilowattstunden ist ein Rappen je Kilowattstunde 130 Franken im Jahr — genug, um eine Nachfrage zu rechtfertigen, aber zu wenig, um dafür einen Pufferspeicher zu kaufen, den die Anlage sonst nicht bräuchte.
Und wenn ein Steuergerät eingebaut werden soll, lies den Vertrag: Seit 2026 ist deine Flexibilität etwas wert, und der Netzbetreiber muss dafür etwas geben.
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Quellen
- ElCom: Strompreise je Netzbetreiber und Gemeinde, Tarifjahr 2026
- ElCom: Tarifdaten und Visualisierungen
- Stromversorgungsgesetz (StromVG, SR 734.7),
Art. 6, Art. 17b und Art. 17c, Fassung mit Stand am 1. Januar 2026
(Kap. 6 und Kap. 9.5)


