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Energie & Haustechnik

Was eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus wirklich kostet

Zwei Offerten, fünfstellige Differenz: das Positionsraster, mit dem du eine Wärmepumpen-Offerte zerlegst, plus die Förderbeiträge 2026 aus Zürich und Bern.

Ein Luft-Wasser-Hydraulikaggregat im Keller, angeschlossen an einen isolierten Heizwasserbehälter, mit zwei Schraubenschlüsseln daneben.

Die eine Offerte für die Wärmepumpe liegt bei 46’000 Franken, die zweite bei 31’000 — für dasselbe Einfamilienhaus, dieselbe Wärmequelle, denselben Winter. Beide Firmen sind seriös. Die Differenz steckt nicht im Gerät, sondern in Positionen, die die eine Offerte auflistet und die andere weglässt. Dieser Artikel gibt dir das Raster, mit dem du die beiden Blätter auf eine gemeinsame Basis bringst.

Kurzantwort

  • Es gibt keine amtliche Schweizer Preisstatistik für Wärmepumpen-Installationen. Wer dir eine Spanne nennt, hat sie geschätzt — wir schreiben hier keine hin.
  • Eine Wärmepumpen-Offerte besteht aus acht Positionen. Wärmeerzeuger, Erschliessung der Wärmequelle, Hydraulik, Wärmeabgabe, Elektro, Demontage der Altanlage, bauliche Nebenarbeiten und Inbetriebnahme. Die Preisdifferenz sitzt fast immer in den Positionen zwei, vier und sechs.
  • Die Leistung ist prüfbar. Die Kantone bemessen den Förderbeitrag mit höchstens 50 Watt thermisch je Quadratmeter Energiebezugsfläche. Das ist deine Plausibilitätsschranke.
  • Der Förderbeitrag ist kantonal. Zürich zahlt 2026 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kWth 2’900 Franken, Bern 6’000. Bei Erdsonden sind es 6’800 gegen 10’000.
  • Das Gesuch geht vor Baubeginn ein. Beide Kantone treten auf spätere Gesuche nicht ein — das ist der teuerste vermeidbare Fehler im ganzen Ablauf.

Warum es keine Preisliste gibt, an der du dich messen kannst

Für Erdgas führt der Preisüberwacher ein amtliches Vergleichsportal, für Strom erhebt die ElCom jeden Tarif. Für den Einbau einer Wärmepumpe gibt es nichts Vergleichbares: keine Bundesstelle erhebt Installationspreise, kein Kanton publiziert sie. Was der Bund erhebt, ist die Preisentwicklung im Baugewerbe insgesamt. Der Schweizerische Baupreisindex des BFS stand im Oktober 2025 bei 116,2 Punkten (Oktober 2020 = 100), er stieg gegenüber April 2025 um 0,3 Prozent und innert Jahresfrist um 0,9 Prozent.

Daraus folgt eine praktische Konsequenz: Eine Offerte oder eine Nachbarschafts-Erfahrung aus dem Vorjahr ist als Grössenordnung noch brauchbar — die Bauteuerung ist nicht das Problem. Das Problem ist der Leistungsumfang. Genau dort setzt das Raster an.

Die acht Positionen einer Wärmepumpen-Offerte

Verlang beide Offerten in dieser Gliederung, mit einem Betrag je Zeile. Wo eine Position fehlt, fehlt sie nicht im Haus, sondern nur auf dem Papier — und taucht später als Nachtrag auf.

PositionWas hineingehörtWo der Unterschied entsteht
1 WärmeerzeugerGerät, Regelung, Fühler, Anlagezertifikatam kleinsten; hier vergleichen die meisten, und hier ist wenig zu holen
2 Erschliessung der WärmequelleErdsondenbohrung samt Bewilligung und Entsorgung des Bohrguts, oder Fundament, Kondensatleitung, Schallschutz und Einhausung des Aussengerätsgrösste Einzeldifferenz zwischen Luft und Erdsonde
3 HydraulikSpeicher, Umwälzpumpen, Verrohrung, Armaturen, Isolation, Sicherheitsgruppefehlt in schlanken Offerten fast vollständig
4 WärmeabgabeErsatz einzelner Heizkörper, neue Verteiler, Bodenheizungwird oft ganz ausgeklammert und später separat verrechnet
5 ElektroZuleitung, Absicherung, Anschluss ans Netz, Rundsteuerempfänger, Anmeldung beim Netzbetreiberhängt an der Distanz zur Verteilung, nicht am Gerät
6 Demontage AltanlageAusbau Kessel, Reinigung und Ausbau des Öltanks, Entsorgung, Kaminstilllegungfehlt in der günstigen Offerte auffällig oft
7 BaulichesKernbohrungen, Durchbrüche, Wiederherstellung, Maler, Gerüstwird als Bauherrenleistung deklariert und ist damit deine Rechnung
8 InbetriebnahmeEinregulierung, hydraulischer Abgleich mit Protokoll, Einweisung, Dokumentationdie Position, die über die Betriebskosten der nächsten 20 Jahre entscheidet

Für Position 8 gibt es eine verbindliche Grundlage: suissetec schreibt vor, dass der Aufwand für den hydraulischen Abgleich «in allen Angeboten, Ausschreibungen, Bestellungen und Werkverträgen explizit zu beschreiben und mit den zugehörigen Kosten einzufügen» ist. Du darfst diese Zeile also verlangen, ohne dich zu rechtfertigen — wie das geht, steht im Artikel Der hydraulische Abgleich.

Woran du prüfst, ob die offerierte Leistung stimmt

Eine zu gross gewählte Wärmepumpe kostet zweimal: einmal beim Kauf und danach jeden Winter, weil sie taktet. Es gibt eine einfache, amtlich verankerte Schranke.

Sowohl das Harmonisierte Fördermodell der Kantone als auch das Zürcher Förderprogramm bemessen den Beitrag mit «maximal 50 Wth installierter thermischer Nennleistung pro m2 EBF» — mit der Begründung, das entspreche «dem Heizleistungsbedarf bei einer durchschnittlich isolierten Gebäudehülle».

Die Rechnung für dein Haus: Energiebezugsfläche in Quadratmetern × 0,05 = Kilowatt thermisch.

EnergiebezugsflächeBemessungsgrenze der Kantone
150 m²7,5 kWth
200 m²10 kWth
250 m²12,5 kWth
300 m²15 kWth

Liegt die offerierte Nennleistung deutlich darüber, verlang die Heizlastberechnung nach SIA 384/201 statt einer Faustregel. Der Kanton zahlt für die Mehrleistung ohnehin nichts, und die Anlage wird dadurch nicht besser.

Der zweite Prüfwert steht in den MuKEn 2025: Für neue oder ersetzte Wärmeabgabesysteme dürfen die Vorlauftemperaturen «bei der massgebenden Auslegetemperatur höchstens 50 °C, bei Flächenheizungen höchstens 35 °C betragen». Wenn in der Offerte 55 Grad Auslegungsvorlauf stehen, ist entweder die Wärmeabgabe zu klein gerechnet oder Position 4 unvollständig — beides erkennst du mit dem Selbsttest zur Vorlauftemperatur, bevor du unterschreibst.

Was vom Preis abgeht

Der Förderbeitrag ist die einzige Position, die sich exakt beziffern lässt, weil die Kantone sie publizieren. Zwei Beispiele, Stand August 2026:

MassnahmeKanton Zürich 2026Kanton Bern 2026
Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW2’900 Fr.6’000 Fr.
Luft-Wasser-Wärmepumpe über 15 kW2’900 Fr. + 160 Fr./zusätzl. kWth4’500 Fr. + 100 Fr./kW
Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW6’800 Fr.10’000 Fr.
Zuschlag Erdsondenregeneration ohne Frostschutzmittel3’000 Fr. + 100 Fr./zusätzl. kWthim Leitfaden nicht vorgesehen
Erstinstallation Wärmeverteilsystemseparates Gesuch15’000 Fr. bei EBF unter 250 m², sonst 60 Fr./m² EBF

Die Untergrenze für alle Kantone gibt das Harmonisierte Fördermodell vor: 1’600 Franken plus 60 Franken je kWth bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe, 2’400 Franken plus 180 Franken je kWth bei Sole-Wasser und Wasser-Wasser, dazu 1’600 Franken plus 40 Franken je kWth für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems. Was dein Kanton daraus macht, führt energiefranken.ch.

⚠ Drei Bedingungen, an denen Beiträge tatsächlich scheitern. Erstens: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein — Zürich definiert als Baubeginn die Installation der Wärmepumpe, Bern tritt auf spätere Gesuche gar nicht ein. Zweitens: Bis 15 kWth verlangt Zürich das Anlagezertifikat Wärmepumpen-System-Modul, darüber eine Leistungsgarantie von EnergieSchweiz und ein in der Schweiz gültiges Wärmepumpen-Gütesiegel. Drittens: Liegt deine Liegenschaft in einem Verbundgebiet, das der Kanton als nicht förderberechtigt eingestuft hat, entfällt der Beitrag — das prüfst du vor der Offerte, nicht nachher. Wie sich Kantons- und Gemeindebeitrag ergänzen, steht in Förderbeiträge kumulieren.

Wie du zwei Offerten auf eine Basis bringst

  1. Schick beiden Firmen dieselbe Gliederung — die acht Positionen oben, je eine Zeile mit Betrag. Nicht «bitte detaillierter», sondern die Tabelle.
  2. Verlang die Heizlastberechnung als Beilage, nicht als Zusage. Ohne sie ist die Leistungsangabe eine Behauptung.
  3. Lass die Auslegungsvorlauftemperatur eintragen und daneben, welche Heizkörper dafür ersetzt werden müssen.
  4. Verlang die Position hydraulischer Abgleich einzeln, mit dem Hinweis, dass das unterzeichnete Protokoll Bestandteil der Abnahme ist.
  5. Lass Demontage und Entsorgung ausweisen, beim Öltank inklusive Reinigung, Ausbau und Entsorgungsnachweis.
  6. Frag ausdrücklich, was Bauherrenleistung ist. Diese Zeile ist deine Rechnung, auch wenn sie in der Offerte mit null Franken steht.
  7. Prüf die Förderbedingungen gegen die Offerte: Anlagezertifikat vorhanden, Leistung innerhalb der Bemessungsgrenze, Gesuch vor Baubeginn eingeplant.

Wenn beide Offerten dieses Raster ausgefüllt haben, beantwortet sich die Ausgangsfrage von selbst — nicht weil du eine Vergleichszahl gefunden hast, sondern weil du siehst, welche Leistung in welcher Summe steckt.

Was heisst das für dich

Zerleg die Summe, bevor du sie beurteilst. Schick beiden Anbietern die achtzeilige Gliederung und die Bitte um die Heizlastberechnung; wer das nicht liefert, hat auch nicht gerechnet. Rechne parallel deine Bemessungsgrenze aus — Energiebezugsfläche mal 0,05 — und vergleich sie mit der offerierten Leistung. Stell das Fördergesuch, bevor irgendjemand ein Werkzeug anfasst, und heb die Beitragszusicherung auf. Und wenn eine Offerte deutlich günstiger ist: Such nicht nach dem besseren Preis, sondern nach der fehlenden Zeile.

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