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Energie & Haustechnik

Wärmepumpen-Wartung: was Pflicht ist und was dir verkauft wird

Für die Wärmepumpe selbst gibt es keine Wartungspflicht. Pflicht ist die Dichtigkeitskontrolle ab 3 Kilogramm Kältemittel — mit Fristen, die kaum jemand kennt.

Ein Innen-Wärmepumpenaggregat mit sichtbarem Metallschild, angeschlossenen Kältemittelrohren und einem gefalteten Wartungschecklist-Blatt obenauf.

Nach der Inbetriebnahme legt der Servicetechniker einen Wartungsvertrag auf den Tisch: jährlicher Service, sonst gebe es Probleme mit der Garantie. Kein Gesetz verlangt diesen Vertrag. Ein Gesetz verlangt etwas ganz anderes — und ob es dich überhaupt betrifft, steht auf dem Typenschild deiner Anlage, in Kilogramm.

Kurzantwort

  • Für die Wärmepumpe als Heizung gibt es keine gesetzliche Wartungspflicht. Was das Bundesrecht verlangt, hängt allein am Kältemittel.
  • Die Schwelle ist mehr als 3 Kilogramm Füllmenge. Darüber: Meldung ans BAFU innerhalb von drei Monaten, Vignette an der Anlage, Wartungsheft und regelmässige Dichtigkeitskontrolle (ChemRRV, Anhang 2.10 Ziff. 3.4, 3.5 und 5.1).
  • Eine zweite Schwelle greift früher, wenn das Kältemittel klimawirksam ist: mehr als 5 Tonnen CO2-Äquivalente Füllmenge lösen die Dichtigkeitskontrolle ebenfalls aus. Beide Werte stehen nach Ziff. 2.4 auf der Kennzeichnung deiner Anlage.
  • Die Kontrollzyklen stehen in der BAFU-Vollzugshilfe, nicht im Vertrag deiner Servicefirma: bei werksgefertigten Kompaktanlagen erste Kontrolle nach 6 Jahren, zweite nach weiteren 4, danach alle 2 Jahre.
  • Am Kältekreis darf nur arbeiten, wer eine Fachbewilligung hat (Art. 7 Abs. 1 Bst. b ChemRRV). Alles andere an einer Wärmepumpe ist gewöhnliche Haustechnik — und ein Teil davon ist deine eigene Arbeit.

Wo die gesetzliche Grenze wirklich liegt

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung knüpft nicht an die Heizleistung an, sondern an die Kältemittelmenge. Drei Pflichten, drei Schwellen:

PflichtSchwelleWer erledigt esRechtsgrundlage
Meldung der Inbetriebnahme ans BAFU, innert drei Monatenstationäre Anlage mit mehr als 3 kg Kältemittel, auch bei Propan, Kohlendioxid oder Ammoniakdie Inhaberin, Vertretung durch die Servicefirma möglichAnhang 2.10 Ziff. 5.1
Identifikationsnummer sichtbar, leicht lesbar und dauerhaft anbringendieselbedie meldepflichtige PersonAnhang 2.10 Ziff. 5.1 Abs. 7
Wartungsheft führenmehr als 3 kg Kältemittel, unabhängig von dessen ArtInhaberin sorgt dafür, Fachperson trägt einAnhang 2.10 Ziff. 3.5
Regelmässige Dichtigkeitskontrollemehr als 3 kg ozonschichtabbauendes oder in der Luft stabiles Kältemittel — oder Füllmenge über 5 t CO2-ÄquivalenteFachperson mit FachbewilligungAnhang 2.10 Ziff. 3.4
Leckage umgehend instand stellen lassenjede festgestellte UndichtigkeitInhaberinAnhang 2.10 Ziff. 3.4 Abs. 2
Fachbewilligung für Arbeiten am Kältekreisimmerausführende PersonArt. 7 Abs. 1 Bst. b

Wer eine Anlage ohne Meldung betreibt, hat kein Bagatelldelikt, sondern eine unerfüllte Verordnungspflicht — und beim Verkauf des Hauses eine Anlage ohne Registrierung. Die Meldung läuft über die vom BAFU beauftragte Meldestelle; die Identifikationsnummer wird als selbstklebende Vignette zugestellt. Ändert die Inhaberin, ist das umgehend zu melden. Beim Ersatz der Anlage brauchst du zwei Meldungen: Ausserbetriebnahme der alten und Inbetriebnahme der neuen.

Der Selbsttest dauert zwei Minuten. Geh zur Anlage und lies die Kennzeichnung. Sie muss nach Ziff. 2.4 Abs. 2 ChemRRV die Aufschrift «Enthält fluorierte Treibhausgase» tragen, wenn ein solches Kältemittel drin ist, dazu die chemische Kurzbezeichnung, die Menge in Kilogramm und in Tonnen CO2-Äquivalenten sowie das Treibhauspotenzial — und den Zusatz «hermetisch geschlossen», sofern das zutrifft. Damit hast du beide Schwellen und die Kontrollklasse in der Hand, ohne jemanden zu fragen.

Wie oft die Dichtigkeitskontrolle wirklich sein muss

Der Verordnungstext sagt nur «regelmässig, mindestens aber bei jedem Eingriff und bei jeder Wartung». Die Zyklen konkretisiert die BAFU-Vollzugshilfe:

Kontrolleam Standort zusammengebaute Anlagenwerksgefertigte Kompaktanlagen und -geräte
erste Kontrolle nach Inbetriebnahme2 Jahre6 Jahre
zweite Kontrolle1 Jahr nach der Erstkontrolle4 Jahre nach der Erstkontrolle
weitere Kontrollenjährlichalle 2 Jahre

Der Unterschied ist erheblich, und er entscheidet sich an einer technischen Eigenschaft, nicht am Verkaufsprospekt. Als werksgefertigte Kompaktanlage gilt eine industriell gefertigte und als «hermetisch geschlossen» gekennzeichnete Anlage, deren Kreislauf bei Installation, Endmontage und Inbetriebnahme unverändert bleibt — alle kältemittelführenden Teile geschweisst, hartgelötet oder vergleichbar unlösbar verbunden, mit einer geprüften Leckagerate unter 3 Gramm pro Jahr.

Werksgefertigte Split-Wärmepumpen sind ihnen gleichgestellt, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist: industriell gefertigte und als hermetisch geschlossen gekennzeichnete Einheiten, Installation durch Personal mit Fachbewilligung, Verbindungsleitungen aus Rollenkupfer mit höchstens 20 Metern Gesamtlänge zwischen Innen- und Aussenteil, höchstens vier Hartlötstellen, keine Schnellschluss- oder Bördelverbindungen — und ein maximales Kältemittelfüllgewicht von 6 Kilogramm. Entscheidend ist der letzte Punkt der Liste: Die Ausführung und Installation muss im Inbetriebnahmeprotokoll bestätigt sein. Fehlt diese Bestätigung, fällt deine Anlage in die linke Spalte und du zahlst jährliche Kontrollen für eine Anlage, die alle zwei Jahre gereicht hätte.

⚠ Als undicht gilt eine hermetisch geschlossene Anlage bereits ab einer Leckagerate von 3 Gramm pro Jahr. Nach der Instandstellung ist erneut zu kontrollieren.

Was an einer Wärmepumpe tatsächlich periodisch anfällt

Die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz formuliert es vorsichtig und richtig: Für einen sicheren und störungsfreien Betrieb ist eine periodische Instandhaltung zu prüfen — umgesetzt entweder über eine Instandhaltungsvereinbarung oder über eine Garantieverlängerung mit den entsprechenden Serviceleistungen. Das ist keine Pflicht, sondern eine Wahl zwischen zwei Vertragsformen.

Was die FWS als eigentliche Daueraufgabe bezeichnet, ist etwas anderes: die Betriebsüberwachung. Regelmässige Betriebskontrollen, Ablesungen im Betriebsprotokoll, und als wichtigste Beurteilungskriterien die Jahresarbeitszahl und die Jahresnutzungsgrade. Aufschlussreich sind ausserdem die Anzahl Verdichter-Einschaltungen, die bei den meisten serienmässigen Wärmepumpen über den Regler auslesbar sind, sowie die Betriebszeiten allfälliger Elektroeinsätze. Ein Elektroeinsatz, der jeden Winter Hunderte Stunden läuft, kostet mehr als jeder Wartungsvertrag — und keine Wartung der Welt findet ihn, wenn niemand das Betriebsprotokoll führt.

Und der grösste Hebel liegt gar nicht in der Wartung, sondern in der Einstellung: EnergieSchweiz beziffert die energetische Betriebsoptimierung — Analyse und Anpassung der Anlageneinstellungen — mit 10 bis 15 Prozent der Energiekosten, ohne Investitionskosten und ohne Komfortverlust.

Der Wartungsplan, den du gegen die Offerte halten kannst

ArbeitIntervallwerim Vertrag oder einzeln
Betriebsdaten ablesen und protokollieren: Wärmemenge, Stromverbrauch, Verdichterstarts, Elektroeinsatzmonatlich in der Heizperiodedu selbstkeine Position
Aussengerät und Ansaugbereich von Laub, Schnee und Bewuchs frei halten, Kondensatablauf prüfenvor und nach der Heizperiodedu selbstkeine Position
Anlagendruck und Ausdehnungsgefäss im Heizkreis prüfen, Schmutzfänger reinigenjährlichdu selbst oder HeizungsfirmaEinzelposition
Soledruck und Frostschutz bei Erdsonden prüfenjährlichHeizungsfirmaEinzelposition
Regler- und Heizkurveneinstellung überprüfen und dokumentierennach dem ersten Winter, danach bei NutzungsänderungenHeizungsfirmaEinzelposition, nicht pauschal
Dichtigkeitskontrolle am Kältekreisnach BAFU-Zyklus, siehe Tabelle obenFachperson mit FachbewilligungPflichtposition ab Schwelle
Wartungsheft nachführennach jedem Eingriffdie ausführende FachpersonPflichtposition ab Schwelle
Warmwasserspeicher und Legionellenprogramm prüfenjährlichHeizungsfirmaEinzelposition

Die Zeilen mit «du selbst» sind der Grund, weshalb ein Pauschalvertrag oft mehr enthält, als er leistet: Sie brauchen keine Fachbewilligung, keinen Serviceeinsatz und keine Anfahrt.

Was heisst das für dich

Lies zuerst die Kennzeichnung an deiner Anlage und notiere Kältemittel, Kilogramm und Tonnen CO2-Äquivalente — daraus ergibt sich, ob überhaupt eine gesetzliche Pflicht besteht und in welchem Zyklus. Verlang danach das Inbetriebnahmeprotokoll mit der Bestätigung, dass die Anlage als hermetisch geschlossen ausgeführt und installiert ist; sie halbiert deinen Kontrollaufwand. Lass dir den Wartungsvertrag in Positionen aufschlüsseln und streich alles, was du selbst machst oder was ohnehin einzeln verrechnet wird — verlang stattdessen zwei Dinge schriftlich: die Reaktionszeit im Störungsfall und die Frage, ob die Kältekreisarbeiten von einer Person mit Fachbewilligung ausgeführt werden. Und wenn deine Anlage mehr als 3 Kilogramm Kältemittel enthält und keine Vignette trägt: Das ist die Meldung, die noch fehlt.

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