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Energie & Haustechnik

Solaranlage kaufen oder mieten: was das Abo dich kostet

Was du beim Solar-Abo abgibst: Einmalvergütung, Rückliefervergütung und die Freiheit am Dach. Mit den Ansätzen 2026 und den Fragen für den Vertrag.

Eine Reihe installierter Solarmodule am Dachrand mit einer geschlossenen Serviceklappe, einem Vorhängeschloss und gebündelten Kabelrohren.

Das Angebot klingt sauber: Solaranlage aufs Dach, keine Investition, eine feste Monatsrate, Unterhalt inbegriffen. Was in der Offerte nicht steht, ist die Gegenrechnung — die Einmalvergütung, die Rückliefervergütung und zwei bis drei Jahrzehnte, in denen du dein eigenes Dach nur eingeschränkt anrühren kannst. Diese drei Positionen lassen sich beziffern, bevor du unterschreibst.

Kurzantwort

  • Beim Kauf gehört dir die Einmalvergütung: 360 Franken je kW für angebaute Anlagen unter 30 kW, 400 Franken je kW für integrierte. Bei 10 kW sind das 3’600 beziehungsweise 4’000 Franken.
  • Seit dem 1. Januar 2026 ist die Rückliefervergütung schweizweit geregelt. Es gilt der Referenz-Marktpreis des BFE, mindestens aber 6 Rappen je Kilowattstunde für Anlagen unter 30 kW.
  • Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist mehr wert als jede eingespeiste — 27,7 gegen mindestens 6 Rappen.
  • Ein Solar-Abo läuft lange. EnergieSchweiz nennt für Solar-Contracting meist 25 bis 35 Jahre; umfassende Umbauten am Dach sind in dieser Zeit «nur in Ausnahmefällen möglich».
  • Für Einfamilienhäuser empfiehlt EnergieSchweiz die Eigenfinanzierung; Contracting rechnet sich vor allem auf grossen Dächern mit hohem Eigenverbrauch.

Wie ein Solar-Abo aufgebaut ist

Das Grundmuster ist bei allen Varianten dasselbe: Eine spezialisierte Firma finanziert, baut und betreibt die Anlage auf deinem Dach und verkauft dir den Strom. EnergieSchweiz beschreibt es so: «Dabei beauftragt die Eigentümerschaft spezialisierte Firmen, sogenannte Contractors, mit der Finanzierung, dem Bau und Betrieb einer Solaranlage. Der Contractor liefert als Gegenleistung preiswerten und nachhaltig produzierten Strom.»

Der Preis wird auf zwei Arten festgelegt: «Über mehrere Jahrzehnte hinweg wird entweder ein fixer Solarstrompreis vereinbart oder man legt einen festen Rabatt auf den Strompreis vom Energieversorger fest.» Ob ein fixer Rappenbetrag oder ein Rabatt besser ist, entscheidet sich daran, wohin die Netztarife laufen — und das weiss niemand über dreissig Jahre.

⚠ Wichtig für den Vergleich: Betreiberin der Anlage ist die Contractorin. Damit gehen die Erträge aus der Einspeisung und in aller Regel auch die Einmalvergütung an sie, nicht an dich. Steht in deiner Offerte etwas anderes, lass es dir schriftlich geben.

Was dir beim Kauf zufliesst

Die Einmalvergütung. Ihre Ansätze stehen in Anhang 2.1 der Energieförderungsverordnung. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, gilt seit dem 1. April 2025:

AnlagentypGrundbeitragLeistungsbeitrag unter 30 kW
integrierte Anlage0 Fr.400 Fr. je kW
angebaute oder freistehende Anlage0 Fr.360 Fr. je kW

Dazu kommen Boni, wenn deine Situation passt: 400 Franken je kW für integrierte und 200 Franken je kW für angebaute Anlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad, 250 Franken je kW ab 1’500 Metern über Meer und 250 Franken je kW für Parkflächen.

Die Rückliefervergütung. Hier hat sich zum 1. Januar 2026 grundlegend etwas geändert. Die ElCom fasst es zusammen: «Ab 1. Januar 2026 gilt für die Rückliefervergütung der vom BFE publizierte Referenz-Marktpreis, falls sich der Netzbetreiber und der Produzent nicht auf eine andere Vergütungshöhe einigen.» Dazu kommen Minimalvergütungen: «Ja, die Minimalvergütung für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 30 kW gilt unabhängig vom Eigenverbrauch und beträgt 6 Rp./kWh.»

Wie stark der Referenz-Marktpreis schwankt, zeigt das laufende Jahr:

Quartal 2026Referenz-Marktpreis Photovoltaikje Kilowattstunde
erstes Quartal102.66 Fr. je MWh10,27 Rp.
zweites Quartal38.96 Fr. je MWh3,90 Rp.

Im zweiten Quartal liegt der Marktpreis unter der Minimalvergütung — dann greift der Boden von 6 Rappen. Das ist der eigentliche Wert dieser Regelung: Sie begrenzt den Absturz, sie garantiert aber keinen guten Preis.

Welche Kilowattstunde wie viel wert ist

Die entscheidende Grösse ist nicht der Ertrag deiner Anlage, sondern was du mit jeder Kilowattstunde machst.

VerwendungKaufSolar-Abo
selbst verbrauchte kWhsparst 27,7 Rp. Netzstromzahlst den vereinbarten Solarstrompreis
eingespeiste kWhmindestens 6 Rp., im ersten Quartal 2026 10,27 Rp.fliesst in der Regel dem Contractor zu
Einmalvergütung, 10 kW angebaut3’600 Fr. einmalig an dichbeim Contractor
Unterhalt, Reinigung, Versicherungbei dirbeim Contractor
Bindung des Gebäudeskeine25 bis 35 Jahre

Die 27,7 Rappen sind der ElCom-Medianwert 2026 für einen Haushalt mit 4’500 kWh Jahresverbrauch; die Jahresrechnung eines solchen Haushalts beträgt 1’247 Franken.

Daraus folgt die einzige Frage, die das Abo beantworten muss: Wie viel Rappen je Kilowattstunde verlangst du, und über welche Laufzeit ist dieser Preis fix? Liegt der Abo-Preis nahe am Netztarif, bleibt dir vom Eigenverbrauch fast nichts — und die Einmalvergütung hast du zusätzlich abgegeben.

⚠ Eine Rechnung, die wir bewusst nicht aufmachen: die Investitionskosten einer gekauften Anlage. Dafür gibt es keine amtliche Schweizer Preisstatistik, und jede Zahl wäre geraten. Setz stattdessen deine eigene Kaufofferte in die Tabelle ein — dann steht dem Abo etwas Belegtes gegenüber.

Was du mit der Unterschrift abgibst

EnergieSchweiz benennt die Nachteile des Contractings ohne Umschweife. Erstens der eingeschränkte Handlungsspielraum: «Während der solaren Dachnutzung sind umfassende Umbauten, die auch die Solaranlage betreffen, nur in Ausnahmefällen möglich.» Zweitens die langfristige Bindung: «Das Solar-Contracting erstreckt sich meist über eine Periode von 25–35 Jahren.» In der Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen stehen als Contra ausdrücklich «Langfristige vertragliche Bindung am Gebäude» und «Einschränkungen bei Arbeiten».

Das trifft konkret: eine Dachsanierung, eine Lukarne, eine Aufstockung, ein Kaminumbau. Wenn dein Dach in zehn Jahren fällig ist, gehört diese Frage vor die Unterschrift und nicht danach. EnergieSchweiz stellt sie im Ablauf denn auch an den Anfang: «Ist das Dach in einem guten Zustand oder sanierungsbedürftig?»

Am Ende der Laufzeit steht der Heimfall: «Meist ist die Vertragsdauer kürzer als die Lebensdauer der Solaranlage. Oft ist ein Heimfall der Anlage an die Liegenschaftbesitzenden vorgesehen. Selten wird eine Rückbaupflicht vereinbart.» Für diesen Fall wird «in einer Restwerttabelle der zukünftige Preis der Anlage festgelegt». Diese Tabelle ist Vertragsbestandteil — verlang sie, bevor du unterschreibst, nicht danach.

Die Fragen, die im Vertrag beantwortet sein müssen

  1. Wie lang läuft der Vertrag, und ab wann kannst du aussteigen? EnergieSchweiz verlangt eine Regelung des vorzeitigen Vertragsendes.
  2. Was kostet die Kilowattstunde, fix oder als Rabatt auf den Netztarif? Und was passiert, wenn der Netztarif fällt?
  3. Wem gehört die Einmalvergütung, und wem gehört die Rückliefervergütung? Beides ist beziffert und gehört ausdrücklich zugeteilt.
  4. Was gilt bei Reparaturen und Umbauten am Dach? Wer trägt die Kosten für Demontage und Wiedermontage der Module?
  5. Was gilt beim Konkurs einer der beiden Parteien? EnergieSchweiz nennt diesen Fall ausdrücklich als regelungsbedürftig.
  6. Was gilt beim Verkauf der Liegenschaft? Der Vertrag bindet das Gebäude — kläre, wie er auf eine Käuferschaft übergeht und ob eine Sicherung im Grundbuch vorgesehen ist.
  7. Was steht in der Restwerttabelle? Sie bestimmt, was dich die Übernahme kostet, wenn du die Anlage selbst betreiben willst.

Wann das Modell trotzdem passt

Nicht jede Rechnung geht gegen das Abo aus. EnergieSchweiz ordnet die Modelle nach Dachgrösse und Eigenverbrauchsanteil: Für Industrie- und Gewerbebauten mit grossem Dach und hohem Eigenverbrauch ist Contracting die empfohlene Variante, bei vollständiger Netzeinspeisung eher die Dach- oder Flächenmiete. Für Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser nennt das Faktenblatt dagegen die Eigenfinanzierung.

Sinnvoll bleibt das Mietmodell dort, wo Eigenkapital fehlt oder gebunden ist, wo niemand Zeit für Betrieb und Abrechnung hat, oder als bewusste Übergangslösung — EnergieSchweiz nennt genau dieses Szenario, «bevor die Hauseigentümer respektive Hauseigentümerinnen die Solaranlage selber übernehmen». Dann aber mit der Restwerttabelle in der Hand.

Was heisst das für dich

Rechne zuerst aus, was dir beim Kauf zufliesst: Leistungsbeitrag mal Kilowatt, plus allfällige Boni. Das ist die Summe, die du mit dem Abo abgibst. Hol danach eine Kaufofferte ein, auch wenn du sie nicht annimmst — ohne Gegenzahl ist keine Abo-Rate zu beurteilen. Prüf den Zustand deines Daches: Steht dort in den nächsten fünfzehn Jahren eine Sanierung an, ist eine Bindung über 25 bis 35 Jahre der falsche Vertrag. Und lies die Punkte 3, 6 und 7 der Liste oben, bevor du unterschreibst; sie entscheiden, wem der Ertrag gehört und was am Ende übrig bleibt.

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