Meine Frau ist deutsche Staatsangehörige, ich bin Schweizer, wir leben seit 30 Jahren im Kanton Zürich. Die Mutter meiner Frau ist letztes Jahr in Deutschland verstorben. Meine Frau hat - zusammen mit ihren zwei in Deutschland wohnenden Schwestern - die Wohnung der Mutter in Deutschland geerbt. Meiner Frau wurden nun vom deutschen Staat die gleichen Erbschaftssteuern wie ihren zwei in Deutschland lebenden Schwestern belastet.
Wir haben uns nun gefragt, ob dies wirklich korrekt ist (denn nach der Schweizer Regelung wäre diese Erbschaft für meine Frau ja steuerfrei).
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema?
(eigentlich müsste dieser Fall ja im Doppelbesteuerungsabkommen D-CH geregelt sein... - ich habe darin dazu jedoch leider keine Hinweise gefunden...).
Meine Frau ist deutsche Staatsangehörige, ich bin Schweizer, wir leben seit 30 Jahren im Kanton Zürich. Die Mutter meiner Frau ist letztes Jahr in Deutschland verstorben. Meine Frau hat - zusammen mit ihren zwei in Deutschland wohnenden Schwestern - die Wohnung der Mutter in Deutschland geerbt. Meiner Frau wurden nun vom deutschen Staat die gleichen Erbschaftssteuern wie ihren zwei in Deutschland lebenden Schwestern belastet.
Wir haben uns nun gefragt, ob dies wirklich korrekt ist (denn nach der Schweizer Regelung wäre diese Erbschaft für meine Frau ja steuerfrei).
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema?
(eigentlich müsste dieser Fall ja im Doppelbesteuerungsabkommen D-CH geregelt sein... - ich habe darin dazu jedoch leider keine Hinweise gefunden...).
Viele Grüsse
Jodok
scheint mir alles korrekt. Deutschland wendet ihr eigenes Steuerrecht an. Das DBA stellt sicher, dass allfällige Doppelbesteuerungen geregelt, beziehungsweise vermieden werden. In diesem Fall wird in der Schweiz keine Erbschaftssteuer fällig, daher auch keine doppelte Besteuerung.
Logischerweise untersteht die Immobile dem Recht das Landes, in dem sie sich befindet. Sonst verlege ich meinen Wohnsitz einfach zeitweise nach Korruptistan, wenn ich hier keine Steuern zahlen will.
Das Land garantiert mit Rechtspflege, Polizei, und Infrastrukturpflege ja auch den Nutzwert der Immobilie - ein Land wo das nicht funktioniert ist deshalb für Immobilienbesitzer völlig uninteressant. Das alles wird mit Steuern finanziert.
Bei einem Erbfall im Ausland muss man auch beachten, dass sich dadurch das Vermögen (und bei Vermietung das gesamte steuerbare Einkommen) erhöht, was den Steuersatz auch im Inland beeinflusst.