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Verkauf Stockwerkeigentum - Schenkungssteuern?

1Antwort1’893Aufrufevon Haus?! · 14. Juni 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Haus?!5 Beiträge14. Juni 2011
    Hallo zäme.

    Wir wollen unsere Stockwerkeigentumswohnung verkaufen und waren beim Notar für den Verkaufsvertrag.

    - als wir sie gekauft haben im 1998 war es eine 2 Zimmer Wohnung für 110'000.-

    - wir haben sie dann umgebaut... nun ist es eine 4 1/2 Zimmer Wohnung mit Amtlicher Wert von 239'000.-

    - wir wollen die Wohnung den Eltern zurückverkaufen für 180'000.-

    Stimmt es das wir nun (im Kanton Bern) ev. Schenkungssteuern zahlen müssen? Wir wollen es nicht schenken, sondern verkaufen es lieber für 180'00.- statt ev kein anderen Käufer zu finden.

    Wir müssen gemäss dem Notar alle Rechnungen offen legen die den Mehrwert von 110'000.- auf 180'000.- beweisen. Stimmt das? Und was kann ich machen wenn ich diese Rechnungen nicht mehr habe (wusste leider nicht dass man sie länger als 10 Jahre aufbewaren muss)?

    Danke für eure Inputs /emoticons/default_smile.png

  2. griff891 Beiträge14. Juni 2011
    - wir haben sie dann umgebaut... nun ist es eine 4 1/2 Zimmer Wohnung mit Amtlicher Wert von 239'000.-

    -
    Wie ist denn der neue amtliche Wert zu Stande gekommen? Wurde da nach dem Umbau eine Neuschätzung durchgeführt? In diesem Falle hast du doch sicherlich dannzumal die Umbaukosten belegt.

    Es wundert mich, warum du dem Notar einen tieferen Wert als den amtlichen Wert belegen musst....

    Allerdings wäre es möglich, dass die Differenz zwischen Verkaufspreis und amtlichem Wert als Schenkung betrachtet wird, da der Verkaufspreis tiefer liegt.

    Die Grundstückgewinnsteuer sollte auch nicht ausser Acht gelassen werden!!

    Gruss Griff