SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Wie weiter vorgehen?

11Antworten3’455Aufrufevon caramelo · 12. November 2007letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. caramelo57 Beiträge12. November 2007
    Hallo zusammen

    Nun habe ich mich für eine WHG entschieden. Alles stimmt. WIe muss ich nun weiter vorgehen? Klar, diverse Offerten einholen. ABer dann? wann muss ich zum Notar, bzw. wann mache ich den Eintrag ins GB?

    Danke für Eure Hilfe.

    Liebe Grüsse

    Caramelo

  2. bettina84 Beiträge12. November 2007
    Wir die whg denn über einen gu neu gebaut oder ist es ein altbau? bevor du irgendwas machst muss du zuerst mit den vorbereitete verträgen (noch nicht unterschriben!!) zu den banke gehen und eine finanzierungsofferte einholen. erst wenn du die zusage von einer bank hast, kannst du überhaupt die kaufverträge anfangen zu unterzeichnen. das ganze braucht schon seine zeit! ich würde mal für das banktechnische 3 wochen rechnen ...

    also erst mal die bank. die wird dir dann bei einer zusage sagen wies weitergeht.

  3. caramelo57 Beiträge12. November 2007
    Bekomme ich die vorbereitete Verträge vom jeweiligen Eigentümer oder vom Notar? Es ist ein Altbau.

    Grüsse

  4. nasche3’484 Beiträge12. November 2007
    Also wir haben ja unsere Wohnnung verkauft. Das ging so. Besichtigung, gab da auch gerade Pläne mit. So kann man sich das nochmals ansehen.

    2 Besichtigung, dann kam das OK.

    Dann Notartermin, dass machte bei uns der Markler, oder wenn wir Privat verkauft hätten wir.

    Dann Notar, nimm auf jedenfall ID mit.

    Pläne zb 1:100,Baubeschrieb, Stockwerkreglemente, gab ich damals beim Notartermin, dem Käufer in die Hand.

    Du kannst aber vorher schon ein Exemplart 1:100 verlangen, so dass Du schon mal Möbel Grob einzeichnen kannst.

    Mängel, oder was evt noch in Ordnung gebracht werden muss, evt Wohnung streichen, haben wir auch gerade schnell beim Notar auf ein Häuschenblatt aufgeschrieben und Unterzeichnet. So hat man etwas in den Händen.

    Notarkosten, übernimmt Normalerweise der Käufer, kann aber da auch Teilweise Verhandeln mit dem Verkäufer.

  5. caramelo57 Beiträge12. November 2007
    ok, das mit den Plänen ist klar. Die Notarkosten werden in unserem Fall geteilt. Gemäss Verkäufer wird beim Notar gleichzeitig der Grundbucheintrag erledigt! Kann das sein? Und ab wann kommt die bank ins Spiel?

  6. nasche3’484 Beiträge12. November 2007
    Ja, also bei uns war es so. Wir haben auch gerade beim Notar die Schuldbriefe gemacht. So hatten wir nur 1 Termin.

    Grundbuchauszug, dh Kopie kam dann etwas Später per Post zu uns.

  7. caramelo57 Beiträge12. November 2007
    Ich dachte für den Grundbucheintrag müsse man ins Handelsregister!?!

    Was hast du für alles bezahlt?

  8. nasche3’484 Beiträge12. November 2007
    Handelsregister?? Ist wenn man Selbständig werden will, dh ein Geschäft eröffnen.

    Grundbuch, ist was anderes.

    Die Kosten, ist Kantonal Verschieden.

    Wir haben jetzt nur aufs Land den Eintrag bezahlt, dh waren CHF 5841.00

    Bei der Eigentummswohnung, haben wir auf den gesammt Kaufpreis diese Gebühren bezahlt, waren knapp CHF 16000.00

    Hab Dir jetzt mal als Beispiel vom Bauland die Preise. Kanton Bern.

    Gebühr/Honorar Notar:

    Unterschrift Kaufvertrag von Kaufpreis CHF 109400

    sind CHF 850.00

    Grundpfandvertrag CHF 1200.00

    Auslagen, wie Porto ect CHF 20.00

    MWST CHF 157.30

    Grundbuchkosten :

    Handänderungssteuer 1,8% auf Kaufpreis , CHF 1969.20

    Pfandrechtsteuer 0,25% auf Pfandsumme CHF 1125.00

    Eintragsgebühren CHF 300.00

    Wie erwähnt ist das von Kanton zu Kanton verschieden.

    Ich weis jetzt nicht wie es genau in Zürich ist.

    Wenn Du zb ca CHF 450000.00 für die Whnung bezahlst, musst Du schon mit ca CHF 12000- CHF 15000 Gebühren rechnen, aber da diese ja geteilt werden ist es nicht so Tragisch.

  9. caramelo57 Beiträge12. November 2007
    Die Wohnung wäre im AG.

    Komisch, der Verkäufer hat damals ca. 2000.- (je 2000.- pro Partei) bezahlt.

    Er hat heute wieder beim Notar nachgefragt und auch dieses Mal beträgt die Gesamtkosten ca. 4000.-

    ...übrigens ist die WHG ca. 350000.-

    ???

  10. bettina84 Beiträge13. November 2007
    ok, das mit den Plänen ist klar. Die Notarkosten werden in unserem Fall geteilt. Gemäss Verkäufer wird beim Notar gleichzeitig der Grundbucheintrag erledigt! Kann das sein? Und ab wann kommt die bank ins Spiel?
    Die Bank kommt sofort ins Spiel sobald du willig bist zu kaufen /emoticons/default_additional/20.gif

    Aber bevor du im Grundbuch unterschreiben kannst, brauchst du ja noch die Bewilligung der Bank für die Hypothek?!! wenn du das zu spät machst wäre dies ja grobfahrlässig! Ich kenne deine "Geld-verhältnisse" ja nicht ... aber es gibt banken die einem je nach Lage keine Hypothek zusprechen. /emoticons/default_additional/183.gif vorallem können dir die bankspezialisten bereich Hypothekenberatung da meist weiterhelfen, und diese vordern für dich dann auch die nötigen unterlagen, verträge etc an. diese brauchen sie ja eh für die Hypo.

  11. caramelo57 Beiträge13. November 2007
    Hab mich heute beim Notar erkundig. Ich brauche nur die Zusage der Bank (schriftlich), die ich bereits habe.

    Danke für deine Infos.

    Grüsse

    Caramelo

  12. nasche3’484 Beiträge13. November 2007
    CHF 4000.00 geht aber noch.

    Schwiegereltern, haben für ca 12 Jährige Wohnung, Notarkosten CHF 12800 bezahlt. VK Wohnung bei CHF 500000.00.

    Ja, für den Notar einfach ID und Finanzbestättigung mitbringen, dann klappt das.