Kann man auch jetzt schon alles unter Dach und Fach bringen und dann erst am 1.7 zahlen wenn man auch einzieht?
Danke
hallo,
dem wird der verkäufer kaum zustimmen.
Üblicherweise erfolgt die zahlung am tag des Grundbucheintrages.
macht auch Sinn, ab dann ist der Verkauf nicht mehr rückgängig zu machen, das heisst der verkäufer will auch dann sein geld (sonst trägt ja er das Risiko, dass du in einigen Wochen/Monaten nicht zahlen kannst).
Wann du einziehst ist deine Privatsache.
Die neue Hose zahlt man ja auch beim Kauf und nicht beim ersten Tragen....
Du könntest allerdings jetzt einen Vorvertrag machen (evtl mit Anzahlung) und den Grundbuchtermin auf Ende Juni legen
Üblicherweise erfolgt die zahlung am tag des Grundbucheintrages.
macht auch Sinn, ab dann ist der Verkauf nicht mehr rückgängig zu machen, das heisst der verkäufer will auch dann sein geld (sonst trägt ja er das Risiko, dass du in einigen Wochen/Monaten nicht zahlen kannst).
naja dies sollte kein Problem sein, der Verkäufer verlangt einfach eine Finanzierungsbestätigung einer Bank des Käufers (oder auch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen), beim Zahlungsversprechen trägt der Verkäufer kein Risiko mehr.
naja dies sollte kein Problem sein, der Verkäufer verlangt einfach eine Finanzierungsbestätigung einer Bank des Käufers (oder auch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen), beim Zahlungsversprechen trägt der Verkäufer kein Risiko mehr.
hallo, um von der Bank ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen zu erhalten, musst du die Finanzierung mit der Bank bereits geregelt haben, sonst stellt dir die Bank kein Zahlungsversprechen aus.Die Übergabe des Zahlungsversprechens auf dem Grundbuchamt ist dann die Bezahlung. Evtl kann ein zahlungsversprechen ein zahlungsdatum in der Zukunft garantieren? Wäre mir aber neu.
Die Frage war aber, ob man erst zum Einzug bezahlen kann. Und das wird in der regel nicht gehen. Der Verkäufer wird auf der Geldübergabe beharren, die Geldübergabe geschieht heutzutage häufig mittels des Unwiderrufbaren zahlungsversprechens.
naja vielleicht verstehe ich die Frage einfach falsch.
Ich bin davon ausgegangen das er bereits jetzt alles erledigen will (Bank, Kaufvertrag, usw.), aber die Grundbucheintragung und der Einzug erst am 1.7 stattfinden. Und die Bank wird sicher ein Zahlungsversprechen machen in welchem sie im voraus garantiert das sie per 1.7. den Kaufpreis bezahlen wird (natürlich erst wenn sie alles hat was sie braucht), das Zahlungsversprechen ist doch immer "im voraus", es verspricht dass das Geld irgendwann überwiesen wird sei es in 2 Tagen oder 2 Jahren (oder liege ich das falsch?).
Damit will ich (Käufer) natürlich nichts zu tun haben.
Ich will die Wohnung leer übernehmen.
Wenn ich jetzt schon alles klar mache (UND BEZAHLE) würde mir ja eigentlich auch die Miete die bis zum Auszug ansteht zustehen und ich müsste mit denen die übergabe abwickeln.
Da will ich mich aber raushalten.
Die Wohnung ist erst ab 1.7 für mich beziehbar und ich will sie dann möglichst auch erst zum ersten 7 (leer) kaufen.
Andererseits will ich nicht das dem Verkäufer ne Woche vor dem 1.7 einfällt das er die WHG doch für 10% mehr an wen anderes verkauft und ich dann auf der Strasse steh (weil gekündigt).
Ist denn ein Vorvertrag überhaupt bindend?
Wenn man ne Anzahlung macht KÖNNTE man ja auch wieder abspringen (wie ich hörte).
Ohne verluste.
Von daher ist das ja mehr was symbolisches, aber scheinbar im Zweifel für beide Seitebn nicht wirkliche bindend, oder!?
den kaufvertrag kannst du schon jetzt beurkunden. die anmeldung ins grundbuch erfolgt aber erst bei zahlung (und umgekehrt) und beides würde ich an deiner stelle dann auf den 1.7. terminieren. somit hast du den gültigen vertrag und der verkäufer kann sich dann nicht mehr rausschleichen. umgekehrt hast du aber die sicherheit, dass das objekt in dem zeitpunkt dir gehört, wo du es auch nutzen kannst und bezahlt hast.
der öffentlich beurkundete vertrag ist durchsetzbar.
einziges szenario und daher soll auch erst mit grundbucheintrag bezahlt werden ist, dass der verkäufer währenddessen konkurs geht und die liegenschaft zwangsverwertet wird. dann wärest du, sofern du vor grundbucheintrag bezahlt hättest, ein gläubiger unter vielen.
Bitte beachte, dass es sicherer ist, wenn der neue Eigentümer die bestehenden Mietverhältnisse aufgrund "dringendem Eigenbedarf" kündigt, als der alte Eigentümer. Denn bei der Kündigung durch den alten Eigentümer ist die Anfechtung der Kündigung und somit eine mögliche Fristerstreckung des Mietvertrages wahrscheinlicher und einfacher.
Ich stand vor einer ähnlichen Situation und habe dann folgende Rechtsauskünfte erhalten: siehe Anhang
Vielleicht hilft dir diese Zusammenstellung im Bezug auf deine Vorgehensweise weiter.
also ich würde auf jeden fall dem verkäufer die kündigung überlassen und im kaufvertrag die klausel "das objekt geht mietfrei auf den käufer über" einsetzen. dann trägt nämlich der verkäufer das risiko allfälliger noch immer möglicher mieterstreckungen und wird schadenersatzpflichtig. ansonsten bleibt der käufer auf den kosten sitzen.
Da gehe ich eigentlich mit dir einig. Leider ist es so, dass der "alte Besitzer" eigentlich keinen Grund hat den Mietern zu künden, daher eine Einsprache mehr Chancen hat und so eine Fristerstreckung wahrscheinlicher ist (Auskunft Schlichtungsbehörde für Mietsachen Bezirk Kulm ). Die Kündigung durch den "neuen Eigentümer" mit "dringendem Eigenbedarf" wiegt viel stärker und die Chance keine Fristerstreckung zu erhalten ist sehr hoch, da die Gründe dafür eingeschränkt sind.
Dies führt dazu, dass der Termin der Übergabe (eigener Einzug) besser/genauer planbar ist und das Risiko allenfalls die Liegenschaft erst Monate später zu übernehmen zu können, sinkt rapide.
Dazu kommt, dass die Mieteinnahmen während der Kündigungsfrist dann auch schon in die "eigene Tasche" fliessen.
Aber es ist schon so, ein (mehr oder weniger grosses) Risiko besteht so oder so und dies muss schlussendlich jeder für sich einschätzen wie hoch er dies (er)tragen kann.