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Tilgung des Kaufpreises (Zahlungsetappen)

13Antworten4’034Aufrufevon SiRiTa · 28. Juli 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. SiRiTa3 Beiträge28. Juli 2009
    Hallo zusammen

    Wir befassen uns derzeit intensiv mit dem Kauf einer Wohnung/Einfamilienhaus. Wir lesen einschlägige Literatur, kontaktieren Bekannte und sind mit Internet-Recherche zu div. Themen beschäftigt. Dabei sind wir auf dieses Forum gestossen. Viele Informationen haben wir beim Lesen bereits erhalten!

    Derzeit (zum ersten Mal) haben wir ein aktuelles Angebot (Vorkauf-Vertrag auf dem Tisch). Dabei sind die div. Zahlungsetappen aufgeführt:

    1. Zahlung: bei Unterzeichnung des Vorvertrages

    2. Zahlung: ca. 20% des Kaufpreises (Landkauf) und ca. 1/4 Anteil des Restkaufpreises

    3. Zahlung: 1/4 Anteil des Restkaufpreises fällig Rohbauvollendung

    4. Zahlung: 1/4 Anteil des Restkaufpreises fällig Beginn Gipserarbeiten

    5. Zahlung Restkaufpreis bei Nutzantritt

    Wir gehen davon aus, dass wir bereits bei Punkt 2 die Bank um "finanzielle Hilfe" bitten müssen. D.h. dass wir bereits relativ früh mit monatlichen Zinsbelastungen des Baukredits rechnen müssen. Bei einem geplanten Bau-Zeitraum von 12 Monaten kommen somit während langer Dauer und zunehmend monatliche Zinsbelastungen des Baukredits auf uns zu.

    Frage an euch:

    1. entsprechen diese Zahlungsetappen der Norm?

    2. besteht hier Verhandlungsspielraum, dass zB nur bei drei Etappen, anstatt 4 Zahlungen getätigt werden müssen?

    3. weiteren Input von eurer Seite?

    Merci beaucoup!

    SiRiTa

  2. banjo107193 Beiträge28. Juli 2009
    Hallo

    Ob es da eine "Norm" gibt, das weiss ich nicht, mit SIA hat es aber mE. nach nichst zu tun.

    Mein Tip: die letzte Zahlung sollte erst nach Erstellung der Bauabrechnung fällig werden. So hast Du noch Spielraum, um die kleinen Problemchen (die es immer geben wird) noch ausbessern zu lassen

    Greets B

  3. byki90129 Beiträge29. Juli 2009
    Hey

    Die Zahlungbedingungen sind sicher zu verhandeln und meist nicht in Stein gemeisselt. Daher würde ich sicher einmal versuchen einen Gegenvorschlag zu machen welcher für beide Seiten fair ist.

    Ich habe mit einem GU Gebaut. Ich konnte gleich mit einer Hypothek und somit ohne Baukredit bauen. (Bauzeit 5 Monate)

    Gruss Stef

  4. SiRiTa3 Beiträge29. Juli 2009
    Hey

    Die Zahlungbedingungen sind sicher zu verhandeln und meist nicht in Stein gemeisselt. Daher würde ich sicher einmal versuchen einen Gegenvorschlag zu machen welcher für beide Seiten fair ist.

    Ich habe mit einem GU Gebaut. Ich konnte gleich mit einer Hypothek und somit ohne Baukredit bauen. (Bauzeit 5 Monate)

    Gruss Stef
    Vielen Dank für eure Antworten.
    @Stef.D.h. ist Du hast erst "etwas" bezahlt, als Du auch wirklich eingezogen bist und hattest somit während der Bauphase keine Doppelbelastungen (Miete und Baukredit)?

    Merci!

  5. rman495 Beiträge29. Juli 2009
    Diese Zahlungsetappen waren bei uns ähnlich. Wir haben die Mehrkosten jedoch zurückbehalten und werden diese erst bezahlen, wenn alles OK ist. Unser GU hat natürlich keine Freude, aber ohne Druckmittel wird es bei der Mängelbehebung meistens schwierig...

    Diese monatlichen Zinsbelastungen haben wir bei unseren Berechnungen einkalkuliert. Ebenso Notariatskosten usw... All diese Nebenkosten sumieren sich und werden oft vergessen einzurechnen.

  6. Bär163 Beiträge29. Juli 2009
    Würde auch zuerstmal noch verhandeln und die Bank von anfang an miteinbeziehen (Tragbarkeitsrechnung, Finanzierung u.s.w.). Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Hypo von Anfang an oder z.Bsp. auch, dass der Baukredit in die Anlagesumme gerechnet werden kann (ist dann in der Hypo drin). Wie alles im Leben gibt es natürlich bei den verschiedenen Möglichkeiten steuerliche "Vor- und Nachteile". Hypo kann geltend gemacht werden, kommen die Zinsen des Baukredites in die Anlagekosten, können diese nicht geltend gemacht werden (dafür ist die abzugsberechtigte Schuld höher).

    Gruss

    Bär

  7. byki90129 Beiträge29. Juli 2009
    Vielen Dank für eure Antworten.

    @Stef.D.h. ist Du hast erst "etwas" bezahlt, als Du auch wirklich eingezogen bist und hattest somit während der Bauphase keine Doppelbelastungen (Miete und Baukredit)?

    Merci!
    Hey

    Doch wir hatten wärend ca. 3 Monaten eine Doppelbelastung. (konnte bereits eine Festhypothek anstelle eines Baukredites machen) Bis 3 Monate vor dem Einzug haben wir total 50% des Kaufpreises bezahlt. Den Rest haben wir mit der Hausabnahme bezahlt. Ich konnte für mich mit dem GU eine gute Lösung finden, wie ich finde. Unser GU war allgemein sehr grosszügig.

    Wie bereits vorher erwähnt, einfach Verhandelnd und hoffen, dass du was rausholen kannst.

    Gruss Stef

  8. Daniel_Gygax53 Beiträge29. Juli 2009
    Hallo

    Wir sind auch daran uns eine Wohnung zuleisten, ist die erste und wird in 5-6 Jahren vermietet wenn wir etwas grösseres kaufen.

    Bei uns 25'000.- Reservationsgebühr nach ca. 1 Monat Beurkundung auf dem

    Notariat inkl. Zahlung von 15% des Kaufpreises minus die 25'000.-.

    Bei Übergabe und Schlussabnahme Rest des Kaufpreises.

    Also brauchen wir die Bank erst in ca. 1 Jahr wenn die Wohnung fertig gestellt ist.

    Für mich am wichtigsten das ganze ohne 2.Säule und 3.Säule.

    Greez Roger

  9. booker1’201 Beiträge29. Juli 2009
    Hallo

    Wir hatten auch rund 10 Monate einen Baukredit laufen, wobei die Zinsen/Kosten einfach auf den Gesamtkredit aufgeschlagen wurden. Sprich wir haben merklich keine Doppelbelastung (Miete/Zinsen) gehabt. Dies wäre bei einer Hypothek anders gewesen und hätte uns schon Probleme verursacht.

  10. griff891 Beiträge29. Juli 2009
    Wir hatten auch rund 10 Monate einen Baukredit laufen, wobei die Zinsen/Kosten einfach auf den Gesamtkredit aufgeschlagen wurden. Sprich wir haben merklich keine Doppelbelastung (Miete/Zinsen) gehabt.
    Das ist meiner Meinung nach auch so, dass die Baukreditzinsen nicht bezahlt werden müssen (klingt irgendwie falsch), sondern, dass diese zum Kreditbetrag hinzuaddiert werden und dann der Schlussbetrag in eine Hypothek umgewandelt wird. Einfach gesagt: die Kreditzinsen bleiben als Schuld bestehen und belasten somit das Budget vorerst nicht.

    Grüsse Chris

  11. Pfälzer9’908 Beiträge29. Juli 2009
    Derzeit (zum ersten Mal) haben wir ein aktuelles Angebot (Vorkauf-Vertrag auf dem Tisch). Dabei sind die div. Zahlungsetappen aufgeführt:

    1. Zahlung: bei Unterzeichnung des Vorvertrages

    2. Zahlung: ca. 20% des Kaufpreises (Landkauf) und ca. 1/4 Anteil des Restkaufpreises

    3. Zahlung: 1/4 Anteil des Restkaufpreises fällig Rohbauvollendung

    4. Zahlung: 1/4 Anteil des Restkaufpreises fällig Beginn Gipserarbeiten

    5. Zahlung Restkaufpreis bei Nutzantritt

    SiRiTa
    Hallo SiRiTa,

    ich persönlich würde mir vorrangig Gedanken um die Zahlungsraten oder den Anbieter generell machen.

    Wieviel "viertel" hast Du denn... noch bevor der Gipser anfängt, hast Du schon 3/4 des Hauspreises bezahlt! /emoticons/default_mad.png

    Das ist völlig überzahlt! /emoticons/default_eek.png

  12. booker1’201 Beiträge30. Juli 2009
    Das ist meiner Meinung nach auch so, dass die Baukreditzinsen nicht bezahlt werden müssen (klingt irgendwie falsch), sondern, dass diese zum Kreditbetrag hinzuaddiert werden und dann der Schlussbetrag in eine Hypothek umgewandelt wird.
    Richtig - der Vollständigkeit halber sollte aber noch erwähnt werden dass in den meisten Kantonen die Baukreditzinsen nicht vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind im Gegensatz zu den Hypozinsen. Zudem entstehen beim Baukredit meist halbjährlich oder quartalsmässig weitere Kosten/Provisionen die bei der Hypo nicht sind. Dafür hast Du in der Bauphase wo man ja meist Mieter ist keine Doppelbelastung.

  13. rollwett30. Juli 2009
    hallo zusammen

    Dafür hast Du in der Bauphase wo man ja meist Mieter ist keine Doppelbelastung
    das ist leider nicht unbedingt wahr. du bezahlst einfach nur die miete. die zinsen der bank bezahlst du erst später, dafür mit zinseszins.

    fürs bauen braucht man geld. dafür nimmt man (meistens) einen kredit auf. solange man noch zur miete lebt, bezahlt man beides, unabhängig ob die bankzinsen gleich bezahlt oder auf später verschoben werden.

    '

    ob man dem 'doppelbelastung', 'sinvolle erhöhung des hypokredits' oder 'freudiges geldausgeben' sagt, ist ansichtssache. /emoticons/default_smile.png

    ä guetä tag

    rollwett

  14. winner601’773 Beiträge30. Juli 2009
    Richtig - der Vollständigkeit halber sollte aber noch erwähnt werden dass in den meisten Kantonen die Baukreditzinsen nicht vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind im Gegensatz zu den Hypozinsen. Zudem entstehen beim Baukredit meist halbjährlich oder quartalsmässig weitere Kosten/Provisionen die bei der Hypo nicht sind. Dafür hast Du in der Bauphase wo man ja meist Mieter ist keine Doppelbelastung.
    Es ist richtig, dass die während der Bauphase aufgelaufenen Zinsen je nach Kanton abziehbar sind oder eben nicht. Im Kt. FR sind diese z.B. NICHT abziehbar. In manchen Kantonen besteht sogar ein Wahlrecht....

    WICHTIG: Dabei ist es völlig unerheblich, ob diese Zinsen als "Baukredit" oder als "Hypothek" auflaufen! Relevant ist lediglich das Datum der Nutzung des Objektes: Ab dem Zeitpunkt können die anfallenden Zinsen (auch wieder unerheblich, ob noch als Baukredit oder schon als Hypothek) in jedem Fall abgezogen werden.

    Martin