SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Wichtige Angaben im notariellen Kaufvertrag?

7Antworten2’673Aufrufevon Queen · 23. April 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Queen23 Beiträge23. April 2009
    Was würdet ihr da auf keinen FAll weglassen? Preis und Datum von Schaden und Nutzen sind klar.....irgendwelche Extras die nicht fehlen dürfen?

  2. emil172’299 Beiträge23. April 2009
    Was kaufst Du denn?

  3. Queen23 Beiträge24. April 2009
    Ein sieben jähriges Haus freistehend.

  4. john_w641’215 Beiträge24. April 2009
    Was von Amtes wegen drin stehen muss weiss der Notar (Parzelle, Grundbuch-Nr., Preis, Termin Schaden/Nutzen Übergang, Zahlungstermine, Grundlasten, Schuldbriefe). Dazu kommen weitere Abmachungen zwischen Käufer und Verkäufer, z.B. falls noch Renovationen/Reperaturen anstehen oder Schäden bestehen die mit Übernommen werden. Ich gehe davon aus dass von privat gekauft wird und das Haus verher bewohnt war. Da wird dann die Formulierung "wie gesehen und eingehend geprüft" oder ähnliches stehen, und der Verkäufer wird jegliche Haftung und Garantie wegbedingen.

    Falls das Haus eine Ölheizung hat formuliert der erfahrene Notar dazu auch noch was bezüglich dem Inhalt des Tanks, ebenfall geklärt sein muss was mit den Versicherungen passiert.

    Falls Möbel oder andere Mobilien übernommen werden kann dies auch erwähnt sein, normal wird ein Haus ja leer verkauft. Wobei die fest Montierten Geräte (Küche, Waschmaschine) zum Haus gehören.

  5. Queen23 Beiträge24. April 2009
    Danke für die hilfreichen Angaben, ich werde die Dinge die zum Haus gehören auflisten lassen. Waschmaschine, Wandbeleuchtungen e.t.c. Nicht dass dies dan plötzlich fehlt beim Einzug 🙂

  6. john_w641’215 Beiträge24. April 2009
    Man kann natürlich jedes Detail auflisten im Vertrag. Andererseits gilt ohne Auflistung halt das was Ortsüblich ist. In der CH bleibt die Küche wohl drin, in DE ist das wohl zum Teil anders. Gerade bezüglich Ortsüblichkeit usw. ist ja der Notar der Berater und Insider. Ich hatte den Fall dass der Käufer der ETW die Garage im Vertrag noch mal explizit erwähnt haben wollte obwohl die im Grundbuch/Begründungserklärung StwE und in allen Papieren immer in Einheit mit der Wohnunge rwähnt war. Gemäss Notar wäre es nicht notwendig gewesen aber solange es keiner anderen Abmachung wiederspricht kann man es natürlich so in den Vertrag schreiben.

    Normalerweise liegt bei Verträgen der Vorteil in der Kürze - je weniger Formulierungen drin sind, je weniger Streitpunkte gibt es.

  7. emil172’299 Beiträge24. April 2009
    Bei einer nur 7jährigen Immobilie würde ich die Pläne, die Baubewilligung und das amtliche Gebäudekatasterschätzungsdokument wollen und die beteiligten Firmen genannt wissen.

    Wenn das Haus noch bewohnt ist, sollte ein Protokoll wie bei Antritt einer Miete erstellt werden, falls es zu Umzugsschäden kommen sollte.

    Wichtig ist auch der Nachweis, dass alle Anschlussgebühren usw. die beim Neubau anfallen, bezahlt worden sind, oder eine Erklärung, wonach solches zu Lasten des Verkäufers geht. Die Gemeinde hält sich bei Nachforderungen nur an den jeweiligen Hausbesitzer.

    Ebenso sollte die mutmassliche Grundstückgewinnsteuer sichergestellt werden, denn wenn der Verkäufer, welche diese zu entrichten hat, pleite oder unauffindbar wird, haftet ebenfalls das belastete Grundstück, also der neue Eigentümer. Dies ist üblich und der Notar sollte von selbst darauf kommen.

  8. Queen23 Beiträge28. April 2009
    Laut Vorvertrag behält der Notar die Gewinnsteuer auf einem Sperrkonto zurück, auch die Policen der Versicherungen sind uns laut Vorvertrag auszuhändigen.Die Auflistung der beteiligten Firmen werden wir einfordern, danke dir....lg