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Kaufvertrag (Notar-/Grundbuchamtkosten)

3Antworten3’547Aufrufevon Yvi · 7. März 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Yvi52 Beiträge7. März 2010
    Hallo zäme

    In unseren Entwurf des Kaufvertrages ist das Folgende vermerkt:

    Die dieses Vertrages wegen entstehenden Kosten (Notar und Grundbuchamt) sowie die Kosten allfällig notwendiger Schuldbriefe werden von den Käufern getragen.

    Ist das heute Standard? Ich meine, dass man sich jeweils diese Kosten aufteilt, also 50% Verkäufer und 50% Käufer.

    Können wir hier einen Einwand machen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruss, YVi

  2. Jürg E1 Beiträge7. März 2010
    Hallo

    Ja, das ist heute meist üblich, dass die Käuferschaft die Kosten trägt. Natürlich kann hier eine andere Vereinbarung getroffen werden.

  3. rueggli71 Beiträge7. März 2010
    Ist das heute Standard? Ich meine, dass man sich jeweils diese Kosten aufteilt, also 50% Verkäufer und 50% Käufer.
    Bei uns war das auch so das die Kosten für das Grundbuchamt/Notar aufgeteilt wurde. Jedoch das mit dem Schuldbrief nicht. Dort fallen ebenfalls noch Kosten vom Notar und Grundbuchamt und diese mussten wir selber berappen.
    Was Normal ist kann ich nicht sagen, ist aber verhandelungssache. Und wenn du das Land unbedingt willst dann nimmst du die Kosten auch auf dich. Wenn nicht, tja.

    Achte unbedingt darauf das die Grundstückgewinnsteuer unbedingt der Verkäufer trägt. Sonst bekommst du nachher noch eine Saftige Rechnung vom Steueramt.

    Gruss Rueggli

  4. Yvi52 Beiträge9. März 2010
    Hallo zäme

    Vielen Dank für eure sehr geschätzten Antworten und vor allem auch der Hinweis bezüglich Grundstückgewinnsteuer. Wir musste es natürlich sofort im Vertrag kontrollieren, aber dieses Thema ist zum Glück "richtig" festgelegt.

    Ja, man befasst sich ja nicht des öfteren mit solchen Sachen und deshalb ist einfach Vorsicht angesagt.

    Es ist wirklich wahnsinnig, was neben dem Kaufpreis plötzlich noch alles so auftaucht ....

    Merci vielmal!

    Gruss, Yvi