Gerne informiere ich mich bei euch bezüglich folgender Frage:
Welche Punkte sind wichtig in einem EFH - Kaufvertrag aus Sicht des Verkäufers, Hausobjekt 40-jährig?
Uns steht wohl in den nächsten Tagen ein Hausverkauf bevor. Der nächste Schritt ist nun der Notartermin. Wie wir uns vorab telefonisch informiert haben, will der Notar uns als Verkäufer der Liegenschaft zum allerersten Termin gleich mit dem Käufer empfangen. Ist das eigentlich so üblich? Hat uns ziemlich erstaunt ....
Was gehört unbedingt geregelt in einen Vertrag?
Meine Stichworte, was meint ihr dazu?
- Notariats-/Grundbuchkosten - Teilung je zur Hälfte
- Mitnahme von Waschmaschine und Gefriertruhe (möchten wir im Haus nicht stehenlassen)?
- Oeltank - Stand?
- Ausschliessung der Gewährleistung (Der Verkäufer haftet dann bei Mängeln grundsätzlich nicht mehr)?
- Abgabe der Liegenschaft "besenrein"?
- Übergabetermin
- Zahlungsmodalitäten (Anzahlung 10%, Rest per Übergabetermin?)
Es wird unsererseits als Verkäufer im Anschluss eine Eigentumswohnung gekauft.
Ich bin euch sehr dankbar für eure geschätzte Hilfe, aber es ist für uns völliges Neuland....
Der Notar meinte, dass wir zum ersten Termin nur das Bankkonto wissen müssen und er im Grundbuch den Auszug verlangt.
Erstaunt mich auch, wir hatten jeweils nur einen Termin für die Unterzeichnung. Vorher wurde der Vertrag telefonisch besprochen und dann hat der Notar den Entwurf an beide Partein gesendet. Aber man kann das auch so machen, kommt halt darauf an wie einfach so ein Termin zu organisieren ist.
Die Punkte sind so in etwa diejenigen: Termin, Preis, Zahlungsversprechen der Bank, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungsausschluss (schützt nicht vor allem, aber da kennt der Notar die üblichen Formulierungen). Das mit dem Öltankt wird wohl üblicherweise per Übergabetermin gemessen und ausserhalb des Kaufvertrags ausgeglichen, genauso wie Versicherung. Ob Besenrein oder "sauber wie bei Mietwohnungsübergabe" ist etwas was man mit dem Käufer diskutieren muss. Thema Grundstücksgewinnsteuer ist ev. noch zu regeln. Normalerweise wird wie gesehen verkauft. Wenn etwas defekt ist und man das so verkauft und das im Preis berücksichtigt hat sollte man das wohl erwähnen genauso wie die unübliche Mitnahme der Waschmaschine, die Gefriertruhe gehört üblicherweise sowieso nicht zum Haus.
Üblich ist, dass Käufer / Verkäufer vom Notariat einen Entwurf vom Kaufvertrag erhalten. Dieser ist dann zu prüfen, doch ganz wichtig ist, dass Käufer und Verkäufer jeden Satz und Wortlaut v e r s t a n d e n haben. Nur so können Konflikte vermieden werden. Der Notar muss alles erklären, Dienstbarkeiten sind unter Vorlage der Dienstbarkeitsverträge einzusehen und zu lesen, und müssen eben auch verstanden werden.