SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Hausverkauf, wie gehe ich vor?

4Antworten7’002Aufrufevon Manu · 29. Juni 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. Manu34 Beiträge29. Juni 2008
    Hallo

    Wir haben unser Haus zum verkauf ausgeschrieben und werden (hoffentlich) bald einen Käufer finden.

    Meine Frage:

    Wie geht es weiter?

    ...muss als nächstes der Käufer eine Anzahlung machen (20000.- ?)

    danach beim Grundbuchamt Vertrag erstellen lassen, unterschreiben, fertig.?

    Läuft das so ab oder habe ich was wichtiges vergessen?

    Freue mich über nützliche Ratschläge!

    Gruss

    Manu

  2. john_w641’215 Beiträge29. Juni 2008
    Weiss nicht wie es im ZH ist, im AG ist es so: Notar kontaktieren und ihn bitten den Vertragsentwurf anzufertigen. Darin Anzahkung, Kaufpreis, Verkaufskonditionen und das ganze restliche Zeugs reinschreiben lassen. Er ist der Fachmannn und weiss was es braucht. Käufer, Verkäufer und finanzierende Bank bekommen den Vertragsentwurf. Die Bank stellt aufgrund des Vertrags das Zahlungsversprechen aus. Der Notar wird dann die Unterzeichnung des Vertrags beglaubigen und den Grundbucheintrag veranlassen. Normal ist eine Anzahlung erst nach Vertragsunterzeichnung.

  3. Manu34 Beiträge30. Juni 2008
    Vielen Dank für die Antwort!

    ...Anzahlung nach Vertragsabschluss, wenn der Käufer doch nich abspringt stehe ich mit den Notarskosten da, oder?

    Gruss

    Manu

  4. freiämtler30. Juni 2008
    Hallo Manu

    Du kannst es vereinbaren, wie du es möchtest.

    Im Vertrag kannst du bestimmen, wer die Notarkosten trägt. Käufer oder Verkäufer oder geteilt.

    Wenn der Käufer nach Leistung der Anzahlung abspringt, kann man diese rechtlich nicht für Umtriebe verwenden, es sei denn, dies wurde mit einem separaten Vertrag geregelt.

    Grüsse Freiämtler

  5. john_w641’215 Beiträge30. Juni 2008
    ...Anzahlung nach Vertragsabschluss, wenn der Käufer doch nich abspringt stehe ich mit den Notarskosten da, oder?
    Also wenn der Käufer vor Vertragsabschluss abspringt dann hast du einen Vertragsentwurf und der Notar passt den Vertrag beim nächsten Käufer minimal an (Datum, Name, ev. Preis). Mein Notar hat gesagt das sein kein Problem - der Vertragsentwurf ist nicht das teuere sondern die Beurkundung.