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Verkaufsvertrag mit GU. Was ist wichtig?

5Antworten2’631Aufrufevon agelix · 7. März 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. agelix150 Beiträge7. März 2009
    Hallo

    Wir werden demnächst ein altes, aber total neu renoviertes Haus kaufen. Der Architekt tritt als GU auf.

    Was müssen wir beim Vertrag beachten? Ich denke hier an Handwerkerpfandrechte, Garantien etc. Wir wissen über diese Materie einfach zu wenig, haben auch hier im Forum nichts passendes gefunden (oder die falschen Suchwörter eingegeben) und die Zeit eilt...

    Kann jemand die wichtigen Punkte aufzählen, die beachtet werden sollten? Wir möchten später lieber nicht sagen: Wenn wir das gewusst hätten, dann hätten wir diesen Vertrag so nicht unterschrieben.

    Herzlichen Dank für Eure Antworten

  2. Bauratgeber193 Beiträge7. März 2009
    Hallo Agelix

    Schau Dir doch mal den Beitrag auf Haus-Forum INFO an.

    Tipps auf die Schnelle sind nicht ganz einfach, das jedes Gebäude ein Unikat ist, somit der Generalunternehmervertrag auch objektspezifisch angepasst werden muss.

    Auf jeden Fall würde ich Dir empfehlen den Generalunternehmervertrag von einem unabhängigen Bauprofi prüfen zu lassen.

    Beste Grüsse

  3. john_w641’215 Beiträge7. März 2009
    Im Prinzip sind die Arbeiten ja abgeschlossen. Insofern kaufst du wie gesehen. Eventuell bestehende Garantien? Bestehen deine Ansprüche gegenüber dem GU oder den einzelnen Handwerkern? Und klar - Aufpassen das alles bezahlt ist wegen Handwerkerpfandrecht.

  4. emil172’299 Beiträge8. März 2009
    Datum des Abschlusses der Arbeiten (ab dann kann Bauhandwerkerpfand höchstens 3 Mt. lang eingetragen werden); wenn Ihr ganz misstrauisch seid, Bestätigung der wichtigsten Unternehmer, für die Arbeiten in diesem Haus bezahlt worden zu sein, oder eine schriftliche Bestätigung einer Bank (kann die des GU sein), für dieses Objekt Bürge für solche Pfandrechte zu sein.

  5. john_w641’215 Beiträge8. März 2009
    Betreibungsregisterauszug des Verkäufers? Sagt manchmal mehr als 1000 Worte!

  6. emil172’299 Beiträge8. März 2009
    ach ja, auch noch, ob Mängel mit dem Verkauf an Euch abgetreten werden (schlecht), Höhe, Verzinsung und Fälligkeit einer Restsumme für Mängelbehebung. Im Prinzp das gleiche wie beim Kauf einer neuen Eigentumswohnung. Hierzu sollte das Internet doch einige Hinweise liefern; es gibt auch Literatur vom SHEV oder Beobachter dazu.

    Für kein Geld (verglichen mit dem Kaufpreis) könnt Ihr den Vertrag von einem Baujuristen prüfen lassen.

    Eile ist in solchen Dingen ein oft teurer Begleiter.