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Steuern / Ersatzbeschaffung / Verjährung

0Antworten1’708Aufrufevon HBHaus · 22. Mai 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. HBHaus4 Beiträge22. Mai 2010
    Hallo zusammen

    Ich bin dabei mein Haus zu verkaufen. Nun mache ich einen kleinen Gewinn und muss diesen natürlich entsprechend versteuern.

    Da ich ein neues Objekt kaufe und dieses selber bewohne, kann ich die Gewinnsteuer ja aufschieben, resp. auf das neue Objekt übernehmen.

    Was passiert den nun mit diesen „offenen“ Steuerschulden?

    - Verjähren diese nicht nach einer gewissen Zeit (15 Jahre)

    - Wenn ich das neue Objekt in einigen Jahren mit Verlust verkaufe, muss ich dann immer noch die volle Steuer vom ersten Haus zahlen?

    - Soll ich die Gewinnsteuer als Schuld im Grundbuch auf dem neuen Objekt eintragen

    Gruss und allen schöne Pfingsten.