Hab ne kleine Frage: wir haben Land zu verkaufen (falls jemand Intresse hat einfach über private Nachricht melden *g*) auf dem wir eine Grundstückgewinnsteuer bezahlen müssten. Nun haben wir aber vor gleichzeitig auf einem anderen Land ein neues EFH zu bauen. Wie läuft das ? Kann man irgendwas übertragen ?
ich befürchte, dass eine übertragung nicht möglich ist. das stichwort lautet hier ersatzbeschaffung.
konkret bedeutet dies, dass bei einer selbstgenutzten wohnung oder haus die grundstückgewinnsteuer aufgeschoben wird, wenn man innert 3 jahren ein neues objekt zur selbstnutzung kauft (immer als erstwohnsitz und nicht etwa als ferienwohnung).
da du das land ja nicht zu wohnzwecken selbst nutzen konntest, entfällt meiner meinung nach die möglichkeit hier ersatzbeschaffung geltend zu machen.
sicherheitshalber erkundigst du dich aber beim zuständigen steueramt (kanton) nochmals.