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Steuerliche Abzugsfähigkeit: Parkett verlegen

2Antworten2’166Aufrufevon sunseeker · 26. September 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. sunseeker145 Beiträge26. September 2009
    Hoi mitenand

    Ich sitze gerade an der Steuererklärung und habe eine Frage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit: Wir haben ein Haus gekauft und vor unserem Einzug im 1. OG den Teppich entfernen und statt dessen Parkett verlegen lassen.

    Ausserdem haben wir das ganze Haus innen streichen lassen.

    Meine Fragen:

    1) In der Steuererklärung muss ich in der Aufstellung der effektiven Unterhalts- und Verwaltungskosten den wertvermehrenden Anteil in % angeben. Wie hoch ist der in diesem Fall?

    2) Wenn ich bei Frage 1 von 100% Abzugsfähigkeit ausgehe: In Summe sind dann die Kosten der Renovationen (Parkettleger und Maler) höher als der Eigenmietwert, d.h. in der Steuererklärung erscheint bei "Verbleibender Ertrag" ein negativer Wert. Ist das so korrekt?

    Danke für Euer Feedback und Grüsse an alle, die auch das Wochenende mit der Steuererklärung verbringen...

    sunny

  2. Adi68434 Beiträge28. September 2009
    deine frage lässt sich, wie vieles, was den liegenschaftsunterhalt und steuerangelegenheiten betrifft, so nicht eindeutig beantworten.

    früher war klar, dass es sich bei deinen kosten um sog. anschaffungsnahe aufwendungen gehandelt hätte. diese also klar nicht als unterhalt gewertet wurden sondern als wertvermehrend - du hast das haus dadurch billiger gekauft.

    nachdem diese sog. dumont-praxis nun langsam aufgeweicht wurde bzw. kaum mehr zur anwendung kommt, könnte die sache jetzt anders aussehen.

    ich empfehle dir, die gesamten kosten als unterhalt zu deklarieren und mal zu schauen, was das steueramt dazu meint. schlimmstenfalls werden sie nur einen teil dieser kosten (oder gar keine) anerkennen. das, was sie nicht anerkennen kannst du dann bei den grundstückgewinnsteuern einsetzen, wenn du die liegenschaft mal verkaufen solltest.

    es ist übrigens durchaus möglich, dass unterhaltskosten höher als der eigenmietwert sein können.

  3. sunseeker145 Beiträge28. September 2009
    So werde ich vorgehen, dass ist ein guter Tipp. Die werden sich schon melden, wenn sie nicht einverstanden sind mit meinen Abzügen... /emoticons/default_smile.png

    Danke Dir und viele Grüsse

    sunny