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späteste Frist für Bauabnahme?

2Antworten2’399Aufrufevon pat_blue · 5. Oktober 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. pat_blue9 Beiträge5. Oktober 2012
    Hallo zusammen,

    weiss jemand, wann der späteste Zeitpunkt für die Bauabnahme (Schlussabnahme) sein muss? Wenn ich viel selber mache, dauert das ja länger als üblich.

    Ich habe mal gehört, spätestens 5 Jahre nach Erteilung der Baubewilligung müsse der Bau abgeschlossen sein. Kann das stimmen?

    Wann kommt dann die Steuerschatzung?

    Habe aber in keinem der Reglemente eine konkrete Angabe gefunden.

    Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand bei dieser Frage helfen könnte.

    Vielen Dank schon mal

  2. postit598 Beiträge5. Oktober 2012
    Eine eidgenössische Regelung diesbezüglich gibt es nicht. Das kann auf kantonaler Ebene geregelt sein, oder der Kanton lässt es die Gemeinden regeln. Im Planungs- und Baugesetz des Kantons Solothurn habe ich auf die Schnelle das Stichwort Bauabnahme nicht gefunden, vermutlich musst du im kommunalen Gesetz nachschauen.

  3. pat_blue9 Beiträge5. Oktober 2012
    Ok, vielen Dank schon mal