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Zeitpunkt Bauabnahme

2Antworten1’852Aufrufevon paliman · 23. Juni 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. paliman215 Beiträge23. Juni 2008 · bearbeitet
    Hoi zämä

    Am letzten Samstag sind wir in unser Passivhaus eingezogen, obschon es noch Kleinigkeiten gibt, die fertiggestellt werden müssen.

    Es lebt sich aber schon tiptop im neuen Eigenheim 🙂

    Die offenen Arbeiten am Haus sind vor allem im Keller und im Aussenbereich. Die eigentlichen Wohnbereiche, Nasszellen, sowie Küche sind aber fertiggestellt.

    Nun stellt sich mir die Frage, wann denn der Zeitpunkt für eine Bauabnahme richtig ist. Von mir aus muss das noch nicht Heute und Morgen sein, weil ich das eigentlich erst machen möchte nach Fertigstellung aller Arbeiten. Wie sieht das aber aus, weil wir nun schon im Haus wohnen?

    Gibt es einen richtigen bzw. vorgeschriebenen Zeitpunkt für diese Abnahme?

    Gruss Paliman

  2. Bauratgeber193 Beiträge26. Juni 2008
    Ciao Paliman

    Ich würde Dir empfehlen die Abnahme so schnell wie möglich vorzunehmen, da zum Beispiel infolge der Möbel nicht mehr alles sichtbar ist, in einzelnen GU Verträgen die Benutzung der Abnahme gleichkommt, Diskussionen ob Beschädigungen und Kratzer vor oder nach Bezug erfolgt sind immer schwieriger werden zu klären.

    Auf meiner Homepage findest Du unter den Fachartiken den Bericht "Wenn beim Bauen Mängel entstehen", der in der Zeitung des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes publiziert wurde zum Thema.

    Beste Grüsse

  3. Pfälzer9’908 Beiträge27. Juni 2008
    Hallo Palimann,

    ich kann mich hier der Meinung von Othmar nur anschließen und Dir raten, die Abnahme schnellstmöglich auszuführen!

    Auch in Deutschland kommt der Bezug (also die Ingebrauchnahme) einer stillschweigenden Abnahme der Bauleistung gleich. Dies muss nicht zum großen Streit führen, aber was viele Bauherren nicht wissen (zumindest wäre dies bei uns so), dass sie nach der Abnahme selbst in der Beweislast sind. Das bedeutet, dass der Bauherr dem Handwerker/GU nachweisen muss, dass es sich um einen Mangel handlet. Das ist wiederum oft mit viel Ärger verbunden und mit Kosten, falls er zur Beweiserbringung einen Gutachter einschalten muss.

    Nicht zu vergessen, zu einer Abnahme gehören auch die Übergabe sämlticher Unterlagen, Garantie und Anleitungsscheine für Elektrogeräte, ggf. Bestandspläne und natürlich die Einweisung in die Technik (z.B. Heizung/Lüftung)! Wäre dies nicht geschehen, käme es zu einem Bedienfehler an einem Gerät, dann kann es knifflig werden dies später als Mangel darstellen zu können!

    Gruß vom Pfälzer